Veröffentlichtes Profil

Rainer Schmidt

Dr. Rainer Schmidt – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Fürth

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Angestellter Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht · Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Poppenreuther Straße 95, 90765 Fürth

Telefon: +49 911 321599-10

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Rainer Schmidt ist angestellter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb – Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Die Hauptstelle der Kanzlei befindet sich in der Poppenreuther Straße 95 in 90765 Fürth. Als weitere Anwälte nennt die Webseite Tobias Ackermann und Benedikt Rüb. Beide sind Partner, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht. Neben der Hauptstelle in Fürth führt die Kanzlei eine Zweigstelle in der Prymstraße 1 in 97070 Würzburg auf. Für die Kontaktaufnahme sind Telefonnummern und die gemeinsame E-Mail-Adresse info@rechtsanwaelte-fuerth.com angegeben. Auf der Webseite stellt die Kanzlei Formulare zum Download bereit. Dazu zählen eine Vollmacht, ein Mandanten-Fragebogen, ein Unfallaufnahmebogen und eine Schweigepflichtentbindung. Auch Hinweise zur Datenverarbeitung stehen dort zum Download zur Verfügung. Nähere Angaben zu Schmidts Mandantenkreis oder seiner individuellen Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-dr-schmidt.com, rechtsanwaelte-fuerth.com

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Dr. Rainer Schmidt ist angestellter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb – Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Verkehrsrecht. Die Hauptstelle der Kanzlei befindet sich in der Poppenreuther Straße 95 in 90765 Fürth. Verkehrsrechtliche Fragen entstehen nicht nur nach einem Zusammenstoß: Auch ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot oder Unstimmigkeiten beim Fahrzeugkauf können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Welche Unterstützung im einzelnen Fall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Ein typischer Bereich des Verkehrsrechts ist die Regulierung von Verkehrsunfällen. Dabei geht es etwa um die Haftungsverteilung zwischen Beteiligten, die Kommunikation mit Versicherungen und die Einordnung verschiedener Schadenspositionen. Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Ansprüche wegen unfallbedingter Verletzungen können unterschiedliche tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen. Für eine erste Prüfung sind deshalb häufig Unfallberichte, Fotos, Schriftwechsel und gegebenenfalls medizinische Unterlagen von Bedeutung. Die Fachanwaltsbezeichnung von Dr. Rainer Schmidt weist auf eine besondere Qualifikation im Verkehrsrecht hin, sagt jedoch nichts über den Ausgang eines einzelnen Verfahrens aus. Daneben umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Ratsuchende beschäftigen sich hierbei beispielsweise mit Geschwindigkeitsvorwürfen, Abstandsverstößen oder dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zu unterscheiden sind außerdem Fragen rund um Führerschein und Fahrerlaubnis: Ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ist rechtlich etwas anderes als eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob ein Anliegen außergerichtlich bearbeitet werden kann oder ein gerichtliches Verfahren betrifft, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände einordnen. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Fürth, mit der Kanzleiadresse an der Poppenreuther Straße und dem Bezug zu Poppenreuth. Für Ratsuchende aus der Innenstadt und der Südstadt ist die Anschrift ebenfalls ein konkreter Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth genannt. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Regeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist dieses Profil. Für die anschließende Anfrage können die dort verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden; belegt sind telefonische Kontaktmöglichkeiten und die gemeinsame E-Mail-Adresse info@rechtsanwaelte-fuerth.com. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzleiwebseite hält außerdem unter anderem einen Mandanten-Fragebogen und einen Unfallaufnahmebogen bereit. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist im direkten Kontakt zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

  • Amtsgericht Fürth
  • Landgericht Nürnberg-Fürth

Die Hauptstelle von Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb – Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB liegt in der Poppenreuther Straße 95 in 90765 Fürth. Der räumliche Bezug führt damit nach Poppenreuth; Innenstadt und Südstadt gehören ebenfalls zum Fürther Umfeld dieses Profils. Eine unmittelbare Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind die genaue Anschrift und eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung maßgeblich. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth in Betracht. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz oder Schmerzensgeld, werden abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Dabei kann unter anderem der Streitwert eine Rolle spielen. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt den Gerichtsort nicht automatisch fest; beispielsweise können der Unfallort oder der Wohnsitz der beklagten Partei relevant sein. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts folgen. Auch Verkehrsstraftaten werden häufig erstinstanzlich am Amtsgericht verhandelt. Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die beiden genannten Gerichte decken deshalb nicht sämtliche möglichen Verfahren des Verkehrsrechts ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine nachvollziehbare Unfallschilderung, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorliegender Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Fahrzeugschäden können Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen relevant sein, bei Verletzungen auch ärztliche Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Fehlende Unterlagen schließen eine erste Kontaktaufnahme nicht grundsätzlich aus. Bei der Übermittlung persönlicher oder medizinischer Daten sollte der geeignete Übermittlungsweg vorab abgestimmt werden.
Kann ich wegen eines Bußgeldbescheids oder eines drohenden Fahrverbots anfragen?
Bußgeldbescheide und Fahrverbote gehören zu den typischen Themen des Verkehrsrechts. Für eine Anfrage sind insbesondere der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum und weitere Schreiben der Behörde wichtig. Zu unterscheiden ist, ob bislang nur eine Anhörung vorliegt oder bereits eine förmliche Entscheidung ergangen ist. Da in solchen Verfahren Fristen eine Rolle spielen, sollte deren zeitlicher Ablauf bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich genannt werden. Eine anwaltliche Prüfung kann den Vorwurf, die Verfahrenslage und mögliche Rechtsfolgen einordnen; sie ermöglicht keine pauschale Vorhersage des Ergebnisses.
Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen der betroffenen Kraftfahrzeuge; eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Maßnahmen können je nach Sachverhalt auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb der genaue Wortlaut des behördlichen Schreibens oder der gerichtlichen Entscheidung wichtig. Auch die ausstellende Stelle hilft dabei, zwischen einem Bußgeldverfahren, einem Strafverfahren und einer fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheit zu unterscheiden.
Muss ein Streit mit der gegnerischen Versicherung vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit nach einem Verkehrsunfall führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden zunächst Ansprüche angemeldet, Belege ausgetauscht und unterschiedliche Bewertungen von Haftung oder Schadenshöhe erörtert. Ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist, hängt unter anderem von der Beweislage und den Positionen der Beteiligten ab. Bleibt der Streit bestehen, kann eine gerichtliche Durchsetzung Gegenstand der weiteren Prüfung sein. Für eine erste Anfrage sind deshalb insbesondere bisherige Forderungsschreiben, Antworten der Versicherung und Angaben zu bereits geleisteten Zahlungen hilfreich. Der Kanzleisitz bestimmt nicht automatisch das zuständige Gericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rainer Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Rainer Schmidt: 5,0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus 4 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Schmidt, Ackermann & Rüb - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB insgesamt und nicht auf Rainer Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-fuerth.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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