Veröffentlichtes Profil

Sandra Holtmann

Sandra Holtmann: Fachanwältin für Familienrecht und Mietrecht in Duisburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann

Oberstraße 5, 47051 Duisburg

Telefon: +49 203 295530

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sandra Holtmann verstärkt seit März 2025 die Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann in Duisburg in Bürogemeinschaft. Sie ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei nennt auf ihrer Webseite die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Bankrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Als Prinzipien ihrer Arbeit beschreibt sie juristische Beratung und Vertretung, Vertrauen und eine klare Sprache. Neben der rechtlichen Betreuung wird auch die menschliche Betreuung als Ziel genannt. Für Mandanten steht ein Online-Mandantenfragebogen zur Verfügung. Dort können sie Angaben zu ihrem Anliegen machen, persönliche Daten eingeben und wichtige Unterlagen für die Besprechung hochladen. Die Kanzlei befindet sich in der Oberstraße 5 in unmittelbarer Nähe des Duisburger Rathauses. Ein Aufzug und ein barrierefreier Zugang sind vorhanden. Kontakt ist telefonisch möglich; freitags ist die Kanzlei nur telefonisch erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-in-duisburg.de, kanzlei-in-duisburg.de

Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion

Sandra Holtmann ist Rechtsanwältin und seit März 2025 in Bürogemeinschaft bei der Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann in Duisburg tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Sie führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Oberstraße 5, 47051 Duisburg, unmittelbar in der Nähe des Rathauses. Als Grundsätze ihrer Arbeit beschreibt die Kanzlei juristische Beratung und Vertretung, Vertrauen und eine klare Sprache. Neben der rechtlichen Betreuung nennt sie auch die menschliche Betreuung als Ziel. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Dafür sind beispielsweise der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine zeitliche Übersicht hilfreich. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen eine Rolle spielen; das Datum des Zugangs eines Schreibens gehört deshalb zu den wichtigen Informationen für die erste Besprechung. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Häufig hängen persönliche Veränderungen und wirtschaftliche Fragen eng zusammen. Eine anwaltliche Bestandsaufnahme kann diese Themen voneinander abgrenzen und klären, welche Unterlagen zur weiteren Prüfung benötigt werden. Holtmanns zusätzlicher Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bezeichnet eine weitere fachliche Qualifikation; als Rechtsgebiete dieses Profils sind jedoch Arbeitsrecht und Familienrecht ausgewiesen. Die Adresse liegt zentral im Duisburger Stadtbezirk Mitte und bietet einen örtlichen Anlaufpunkt auch für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen. Ein Aufzug und ein barrierefreier Zugang sind vorhanden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Duisburg in Betracht, für Familiensachen das Familiengericht beim Amtsgericht Duisburg. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Duisburg ist für diese beiden Schwerpunkte regelmäßig nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende dieses Profil als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen für die Anfrage kurz zusammenfassen. Der telefonische Kontakt zur Kanzlei ist möglich; freitags ist sie ausschließlich telefonisch erreichbar. Zusätzlich stellt die Kanzlei einen Online-Mandantenfragebogen bereit, über den persönliche Angaben, Informationen zum Anliegen und wichtige Unterlagen für eine Besprechung übermittelt werden können.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Die Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann befindet sich in der Oberstraße 5 im Duisburger Stadtbezirk Mitte, unmittelbar in der Nähe des Rathauses. Damit liegt Sandra Holtmanns beruflicher Standort im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen ist die Adresse ein möglicher Anlaufpunkt innerhalb Duisburgs. Die Anfahrt kann allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und die jeweilige Verkehrslage sind vor dem Termin zu prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Belegt sind dagegen ein Aufzug und ein barrierefreier Zugang zur Kanzlei. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Duisburg relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. Ob das Duisburger Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Lage der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Familienrechtliche Verfahren werden beim Amtsgericht durch das Familiengericht bearbeitet. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit gehören daher Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen vor das Amtsgericht Duisburg. Das Landgericht Duisburg bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen, ist aber weder das übliche Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Konflikte noch für Familiensachen. Auch familienrechtliche Rechtsmittel führen nicht zum Landgericht; hierfür ist grundsätzlich das Oberlandesgericht vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Online-Mandantenfragebogen können Sie Angaben zu Ihrem Anliegen machen, Ihre persönlichen Daten eingeben und bereits für die Besprechung wichtige Unterlagen hochladen. Durch die Eingabe Ihrer Daten kommt noch kein kostenpflichtiger Anwaltsvertrag zustande.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Online-Mandantenfragebogen können Sie Angaben zu Ihrem Anliegen machen, Ihre persönlichen Daten eingeben und bereits für die Besprechung wichtige Unterlagen hochladen. Durch die Eingabe Ihrer Daten kommt noch kein kostenpflichtiger Anwaltsvertrag zustande.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung und dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder ein vorhandener Tarifvertrag Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurde welches Schreiben übergeben und welche Gespräche gab es? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Das genaue Zugangsdatum sollte deshalb bei der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung gehört jedoch nicht automatisch zu jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, ob bereits ein Entwurf vorliegt, eine Erklärung zugegangen ist oder eine Vereinbarung unterschrieben wurde.
Welche Themen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig geklärt?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, möglicher Trennungsunterhalt und bei gemeinsamen Kindern deren Betreuung sowie Sorge- und Umgangsfragen. Im Zusammenhang mit einer späteren Scheidung können außerdem Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt und vermögensrechtliche Fragen relevant werden. Nicht jedes Thema wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Für ein erstes Gespräch hilft daher eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
Welche Angaben werden bei Fragen zu Unterhalt, Sorge oder Umgang typischerweise benötigt?
Bei Unterhaltsfragen sind unter anderem die familiären Verhältnisse, Einkünfte und gegebenenfalls bestehende Unterhaltstitel wichtig. Welche Nachweise benötigt werden, unterscheidet sich je nach Unterhaltsart. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation des Kindes, bisherige Betreuungsabläufe und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen im Vordergrund. Eine sachliche Darstellung der aktuellen Schwierigkeiten hilft, das Anliegen einzugrenzen. Persönliche Daten und Unterlagen sollten über einen dafür vorgesehenen Kontaktweg übermittelt werden. Welche Informationen für die weitere Bearbeitung tatsächlich erforderlich sind, wird im Rahmen der rechtlichen Prüfung geklärt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sandra Holtmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sandra Holtmann: 4,2 von 5 Sternen bei 36 Bewertungen
4,2 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann aus 36 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Sandra Holtmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,2 von 5 · 36 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Heine | Bischoff | Holtmann insgesamt und nicht auf Sandra Holtmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 36 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-in-duisburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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