Veröffentlichtes Profil

Yvonne Kerkhoff

Yvonne Kerkhoff, LL.M. – Rechtsanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Offenburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Yvonne Kerkhoff

Hildastr. 1, 77654 Offenburg

Telefon: +49 781 948 87 40

Sprachen
Englisch, Französisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Yvonne Kerkhoff

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Yvonne Kerkhoff, LL.M., ist im Profil der Deutschen Anwaltauskunft als Rechtsanwältin in Offenburg verzeichnet. Als Hauptstandort wird die Hildastr. 1, 77654 Offenburg, angegeben. Das Profil nennt die Rechtsgebiete Ehescheidung / Scheidungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht sowie Internationales Familienrecht. Zusätzlich enthält es die Angabe „Fachanwalt für Familienrecht“. Damit sind mehrere Bereiche des Familienrechts und das Erbrecht ausdrücklich aufgeführt. Unter „Recht anderer Länder“ ist Frankreich genannt. Als Sprachen werden Englisch und Französisch angegeben. Für die Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer +49 781 948 87 40 und die E-Mail-Adresse yvonne.kerkhoff@outlook.com hinterlegt. Das Verzeichnis führt einen Standort auf und ordnet die Kontaktdaten dem Hauptstandort in Offenburg zu. Nähere Angaben zum Mandantenkreis oder zur konkreten Arbeitsweise enthält das vorliegende Profil nicht. Auch Öffnungszeiten und eine zugehörige Rechtsanwaltskammer werden dort nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltauskunft.de, anwaltauskunft.de

Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Yvonne Kerkhoff, LL.M., ist mit ihrer Kanzlei in der Hildastr. 1 in 77654 Offenburg ansässig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht. Das vorliegende Profil der Deutschen Anwaltauskunft nennt ausdrücklich Ehescheidung und Scheidungsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Internationales Familienrecht. Außerdem sind Erbrecht und die Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht aufgeführt. Für Ratsuchende betrifft diese Ausrichtung insbesondere rechtliche Fragen, die mit Veränderungen familiärer Beziehungen oder der Vermögensnachfolge verbunden sind. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen möglich ist, lässt sich im persönlichen Kontakt klären. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und deren Folgen im Mittelpunkt. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens und der Versorgungsausgleich. Haben Paare gemeinsame Kinder, können auch die elterliche Sorge und der Umgang zum Thema werden. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Anliegen zunächst die Aufgabe, persönliche Verhältnisse, zeitliche Abläufe und vorhandene Unterlagen nachvollziehbar darzustellen. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die rechtliche Einordnung bestehender Vereinbarungen oder die Vorbereitung einer einvernehmlichen Regelung können Anlass für eine Anfrage sein. Internationales Familienrecht wird insbesondere relevant, wenn Familien Beziehungen zu mehreren Staaten haben, beispielsweise durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze im Ausland. Dann können neben der eigentlichen Familienfrage auch die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu klären sein. Im Profil von Yvonne Kerkhoff ist unter dem Recht anderer Länder Frankreich genannt; als Sprachen sind Englisch und Französisch angegeben. Das ebenfalls aufgeführte Erbrecht betrifft typischerweise Testamente, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und Erbengemeinschaften. Überschneidungen mit dem Familienrecht ergeben sich etwa bei den erbrechtlichen Folgen familiärer Veränderungen. Der örtliche Bezug ist Offenburg mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Offenburg und das Landgericht Offenburg; familiengerichtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht behandelt, sofern es örtlich zuständig ist. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktwege nutzen. Belegt sind die Telefonnummer +49 781 948 87 40 und die E-Mail-Adresse yvonne.kerkhoff@outlook.com. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Termin, benötigte Unterlagen sowie die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw sollten anschließend abgestimmt beziehungsweise anhand der Adresse geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg

  • Amtsgericht Offenburg
  • Landgericht Offenburg

Die Kanzlei Yvonne Kerkhoff hat ihren angegebenen Standort in der Hildastr. 1, 77654 Offenburg. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch gehören zum hier genannten örtlichen Umfeld; eine konkrete Lage der Kanzlei innerhalb eines dieser Stadtteile ist jedoch nicht belegt. Auch zur unmittelbaren Verkehrsanbindung liegen keine näheren Angaben vor. Für einen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Eine vorherige Terminabstimmung ist sinnvoll, da keine Öffnungszeiten angegeben sind. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Offenburg von Bedeutung. Als Familiengericht behandelt ein Amtsgericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangs. Ob ein konkretes Verfahren in Offenburg geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Bei grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten, etwa mit Bezug zu Frankreich, ist zusätzlich die internationale Zuständigkeit zu prüfen. In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen beim zuständigen Amtsgericht außerdem Nachlassverfahren in Betracht, beispielsweise zur Testamentseröffnung oder zur Erteilung eines Erbscheins. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Offenburg ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungen oder Sorgerechtsverfahren. Für das aufgeführte Erbrecht kann es dagegen bei streitigen zivilrechtlichen Ansprüchen zuständig sein, etwa bei bestimmten Auseinandersetzungen über Pflichtteilsansprüche. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, das Datum einer möglichen Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können Heiratsurkunde, Ehevertrag, Einkommensnachweise oder Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten Bedeutung haben. Liegen bereits Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts vor, sollten diese samt erkennbaren Fristen erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, wird üblicherweise vor oder bei einem ersten Gespräch geklärt. Eine vollständige Sammlung aller Unterlagen ist für eine bloße Kontaktanfrage regelmäßig noch nicht erforderlich.
Wie hängen Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Trennung zusammen?
Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, betreffen aber unterschiedliche rechtliche Fragen. Unterhalt betrifft die finanzielle Absicherung, beispielsweise von Kindern oder einem getrennt lebenden Ehepartner. Die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Maßgeblich für kindschaftsrechtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage hilft es, bestehende Absprachen, den bisherigen Betreuungsalltag und bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen getrennt nach diesen Themen darzustellen.
Was sollte bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Bezug zu Frankreich angegeben werden?
Bei einem grenzüberschreitenden Anliegen sind insbesondere die Staatsangehörigkeiten, die aktuellen und früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorte sowie der Ort und Zeitpunkt einer Eheschließung relevant. Bei gemeinsamen Kindern können deren Aufenthaltsorte ebenfalls entscheidend sein. Bereits laufende Verfahren oder Entscheidungen aus Frankreich oder Deutschland sollten benannt werden. Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sind voneinander zu unterscheidende Fragen. Die Nennung Frankreichs im Profil ersetzt deshalb nicht die Prüfung des konkreten Sachverhalts. Ob Übersetzungen oder weitere Dokumente erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der ersten Abstimmung klären.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft?
Hilfreich sind Angaben dazu, ob es um die eigene Nachlassplanung oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Bei einem Erbfall können das Sterbedatum, der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, die familiären Beziehungen und vorhandene Testamente oder Erbverträge wichtig sein. Auch Schreiben des Nachlassgerichts sowie Informationen über weitere Beteiligte erleichtern die Einordnung. Nachlassverfahren und Streitigkeiten zwischen Erben oder Pflichtteilsberechtigten folgen unterschiedlichen Verfahrenswegen. Bestehende Fristen oder bereits zugestellte Schriftstücke sollten deshalb frühzeitig angesprochen werden, ohne dass für die erste Kontaktaufnahme schon sämtliche Vermögenswerte abschließend erfasst sein müssen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Yvonne Kerkhoff

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Yvonne Kerkhoff: 5,0 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Yvonne Kerkhoff aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Yvonne Kerkhoff liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 9 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Yvonne Kerkhoff insgesamt und nicht auf Yvonne Kerkhoff persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,09

Google veröffentlicht zu diesen 9 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hildastr. 1, 77654 Offenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: anwaltauskunft.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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