Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Sicherheitsdienst
Welcher Sicherheitsdienst überzeugt mit einer schnellen Reaktionsgeschwindigkeit bei Notfällen oder Eskalationen?
Uncategorized
Immobilie
Immobilie geerbt – und jetzt? Diese Fehler beim Erbe von Haus oder Wohnung kosten richtig Geld
Immobilien-Ratgeber
solaranlage preismodelle kostenüberblick
Solaranlage kaufen mit transparentem Kostenüberblick
Internet-Ratgeber
Künstliche
Zwischen Inspiration und Imitation: Wie Künstliche Intelligenz den Schutz geistigen Eigentums herausfordert
Internet-Ratgeber
Behördenschreiben
Behördenschreiben erhalten: Wie Sie richtig reagieren
Recht-Allgemein
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Betriebsrat Pflicht: Regelung ab 500 Mitarbeiter
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Betriebsrat > Betriebsrat Pflicht: Regelung ab 500 Mitarbeiter
Betriebsrat

Betriebsrat Pflicht: Regelung ab 500 Mitarbeiter

Anwalt-Seiten 17. Februar 2024
Share
betriebsrat pflicht ab 500 mitarbeiter
SHARE

Wussten Sie, dass in Deutschland Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet sind, einen Betriebsrat zu gründen? Diese Regelung gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz stellt sicher, dass Mitarbeiter unabhängig von einer Gewerkschaft das Recht auf eine Arbeitnehmervertretung haben. Die Einrichtung eines Betriebsrats ist für Arbeitgeber zwar nicht verpflichtend, sie müssen jedoch die Wahl unterstützen und bestimmte Pflichten erfüllen.

Inhaltsverzeichnis
Betriebsrat gründen: Wie viele Mitarbeiter sind nötig?Voraussetzungen: Ab wann sich ein Betriebsrat wählen lässtBeispiel:Betriebsrat gründen: Keine Pflicht für ChefsBetriebsrat gründen: WahlvorbereitungBetriebsversammlung: Wahl des WahlvorstandsEinberufung der BetriebsratwahlArbeitgeber-Pflicht: Mit dem Betriebsrat zusammenarbeitenChance nutzen: Auch die Firma profitiert vom BetriebsratVorteile eines Betriebsrats für die Firma:Betriebsrat-Pflicht: Regelungen und RechteFazitFAQBetriebsrat Pflicht: Regelung ab 500 MitarbeiterBetriebsrat gründen: Wie viele Mitarbeiter sind nötig?Voraussetzungen: Ab wann sich ein Betriebsrat wählen lässtBetriebsrat gründen: Keine Pflicht für ChefsBetriebsrat gründen: WahlvorbereitungArbeitgeber-Pflicht: Mit dem Betriebsrat zusammenarbeitenChance nutzen: Auch die Firma profitiert vom BetriebsratBetriebsrat-Pflicht: Regelungen und RechteFazitQuellenverweise

Die Betriebsratsgründung ab 500 Mitarbeitern bringt eine umfassende Unternehmensmitbestimmung mit sich, die den Interessen und Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht wird. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Betriebsrat gründen zu können, wie die Betriebsratswahl ab 500 Beschäftigten organisiert wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Betriebsrat gründen: Wie viele Mitarbeiter sind nötig?

Um einen Betriebsrat gründen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ist es erforderlich, dass im Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind. Von diesen Mitarbeitern müssen mindestens drei wählbar sein und mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeiten. Es zählen jedoch nicht nur Vollzeitmitarbeiter, sondern auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, beurlaubte Mitarbeiter sowie Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit.

Leitende Angestellte hingegen sind von der Wahl zum Betriebsrat ausgeschlossen.

Eine detaillierte Übersicht der Gründungsvoraussetzungen basierend auf der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen:

Anzahl der Mitarbeiter Anzahl der wählbaren Mitarbeiter Mindestbeschäftigungsdauer
5+ 3+ 6 Monate

Voraussetzungen: Ab wann sich ein Betriebsrat wählen lässt

Die Wahl des Betriebsrats findet alle vier Jahre statt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine vorzeitige Wahl möglich ist, zum Beispiel bei Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds oder starken Schwankungen in der Mitarbeiterzahl.

Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des Unternehmens ab. In Betrieben mit fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus einer Person. Bei größeren Unternehmen gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat.

Beispiel:

Unternehmen A beschäftigt 50 Mitarbeiter und erfüllt somit die Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrats. In diesem Fall hätten die Mitarbeiter das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Gemäß der Größe des Unternehmens könnte der Betriebsrat aus drei Mitgliedern bestehen.

Betriebsrat gründen: Keine Pflicht für Chefs

In Deutschland sind Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen. Jedoch müssen sie die Betriebsratswahl dulden und die Mitarbeiter bei der Gründung unterstützen. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz haben Arbeitnehmer das Recht auf einen Betriebsrat, unabhängig von einer Gewerkschaft. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die notwendigen Unterlagen bereitzustellen, Auskünfte zu geben, geeignete Räume und Materialien zur Verfügung zu stellen und die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen.

Siehe auch:  Alles über Rechte Betriebsrat - Aufgaben & Pflichten

Betriebsrat gründen: Wahlvorbereitung

Um einen Betriebsrat gründen zu können, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Dieser organisiert die Betriebsratswahl und stellt sicher, dass sie ordnungsgemäß abläuft. Die Betriebsversammlung wählt den Wahlvorstand oder der amtierende Betriebsrat bestellt ihn. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten Mitarbeitern, von denen einer den Vorsitz übernimmt. Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Amtsgericht den Wahlvorstand bestellt, falls keine Wahl oder Bestellung stattfindet. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Wahlvorstand organisatorisch und finanziell zu unterstützen.

Mitglieder des Wahlvorstands haben die Aufgabe, die Betriebsratswahl zu organisieren, indem sie die Einberufung der Wahl vorbereiten, Wahlvorschläge entgegennehmen, den Wahlzeitraum festlegen und die Wahlurne aufstellen. Sie sind auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Wahl geheim und frei von Einflussnahmen abläuft. Der Wahlvorstand überprüft die Wählbarkeit der Kandidaten und stellt sicher, dass alle wählbaren Mitarbeiter die Möglichkeit haben, an der Wahl teilzunehmen. Nach Abschluss der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt.

Betriebsversammlung: Wahl des Wahlvorstands

Die Betriebsversammlung spielt eine wichtige Rolle bei der Gründung des Wahlvorstands. Hier werden die Mitglieder des Wahlvorstands gewählt. Die Betriebsversammlung besteht aus allen wahlberechtigten Mitarbeitern und wird vom amtierenden Betriebsrat einberufen. In der Betriebsversammlung haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, Kandidaten für den Wahlvorstand vorzuschlagen und anschließend über die Besetzung des Wahlvorstands abzustimmen. Es ist wichtig, dass die Wahl des Wahlvorstands demokratisch und fair erfolgt, um die Legitimität des späteren Betriebsrats zu gewährleisten.

Einberufung der Betriebsratwahl

Nach der Wahl des Wahlvorstands ist es Aufgabe des Wahlvorstands, die Betriebsratswahl einzuberufen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass alle wahlberechtigten Mitarbeiter über den Wahltermin, die Kandidaten und den Ablauf der Wahl informiert werden. Die Einberufung erfolgt in der Regel durch Aushänge oder persönliche Mitteilungen. Der Wahlvorstand ist dafür verantwortlich, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Aufgaben des Wahlvorstands:
Organisation der Betriebsratswahl
Ermittlung der wählbaren Kandidaten
Sicherstellung der Wahlgeheimnis
Auszählung der Wahlstimmen
Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Der Wahlvorstand ist der wichtige Schritt in der Vorbereitung auf die Betriebsratswahl. Ohne einen ordnungsgemäß gebildeten und aufgestellten Wahlvorstand kann keine Betriebsratswahl durchgeführt werden. Daher ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, den Wahlvorstand entsprechend zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Wahlvorstand und dem Arbeitgeber ist entscheidend für den Erfolg der Betriebsratswahl.

Arbeitgeber-Pflicht: Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten

Der Betriebsrat hat die wichtige Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und eng mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Dabei stehen dem Betriebsrat verschiedene Mitbestimmungsrechte, Beratungsrechte, Anhörungsrechte und Informationsrechte zu. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Betriebsrat über alle relevanten Vorhaben zu informieren und anzuhören, die die Arbeitnehmer betreffen.

Diese Zusammenarbeit betrifft unterschiedliche Bereiche wie Personalangelegenheiten, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsschutz und die Gleichstellung von Mitarbeitern. Der Betriebsrat kann bei Personalentscheidungen mitbestimmen, wie beispielsweise Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen. Auch bei wichtigen Regelungen zur Lohn- und Gehaltsgestaltung sowie zur Arbeitsplatzgestaltung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht.

Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat abzuschließen, um wichtige Themen und Regelungen verbindlich festzuhalten. Dadurch wird eine klare und transparente Arbeitsatmosphäre geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gestärkt. Die Betriebsvereinbarungen können beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeit, zur Urlaubsplanung oder zum betrieblichen Gesundheitsschutz enthalten.

Siehe auch:  Betriebsrat wahlberechtigt: Wer darf wählen?
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Bereiche der Betriebsratsarbeit
Personalentscheidungen wie Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen Personalangelegenheiten
Regelungen zu Lohn und Gehalt Arbeitszeitregelungen
Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsschutz Arbeitsschutz
Gleichstellung von Mitarbeitern Gleichstellung von Mitarbeitern

Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist von großer Bedeutung, um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und die Interessen der Mitarbeiter bestmöglich zu vertreten. Durch eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit können sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen von den Vorteilen profitieren.

Chance nutzen: Auch die Firma profitiert vom Betriebsrat

Die Einrichtung eines Betriebsrats kann sich positiv auf ein Unternehmen auswirken. Studien zeigen, dass Unternehmen mit einem Betriebsrat in der Regel eine höhere Produktivität aufweisen und eine geringere Personalfluktuation verzeichnen. Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden, was sich wiederum positiv auf die Produktivität auswirkt. Ein gut funktionierender Betriebsrat trägt dazu bei, das Unternehmen zukunftsfähig und stabil zu machen.

Vorteile eines Betriebsrats für die Firma:

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Erhöhung der Produktivität
  • Förderung des Mitarbeiterengagements
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Vorteile eines Betriebsrats für die Firma Beschreibung
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit Der Betriebsrat setzt sich für die Interessen der Mitarbeiter ein und trägt somit zur Zufriedenheit der Belegschaft bei.
Erhöhung der Produktivität Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wird die Produktivität im Unternehmen gesteigert.
Förderung des Mitarbeiterengagements Ein Betriebsrat schafft eine Atmosphäre des Vertrauens und der Beteiligung, was das Engagement der Mitarbeiter erhöht.
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber führt zu einer konstruktiven Lösungsfindung und einer besseren Unternehmensführung.

Betriebsrat-Pflicht: Regelungen und Rechte

Der Betriebsrat hat bestimmte Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören:

  1. Personalentscheidungen: Der Betriebsrat hat das Recht, bei Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen mitzubestimmen. Er kann darauf achten, dass die Auswahl fair und diskriminierungsfrei erfolgt.
  2. Regelungen zu Lohn und Gehalt: Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber über Lohn- und Gehaltsfragen verhandeln und zum Beispiel betriebliche Leistungen und Boni beeinflussen.
  3. Arbeitszeiten: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Arbeitszeiten, Pausenregelungen und der Verteilung von Überstunden.
  4. Arbeitsplatzgestaltung: Der Betriebsrat kann bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes mitbestimmen und darauf achten, dass ergonomische Gesichtspunkte und Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden.
  5. Arbeitsschutz: Der Betriebsrat hat ein Kontrollrecht in Bezug auf den Arbeitsschutz und kann Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einfordern.
  6. Gleichstellung von Mitarbeitern: Der Betriebsrat kann sich für die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und gegen Diskriminierung einsetzen.
  7. Mitarbeiterüberwachung: Der Betriebsrat kann die Mitarbeiterüberwachung kontrollieren und sicherstellen, dass die Privatsphäre der Beschäftigten gewahrt wird.

Um diese Fragen zu regeln, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Dies kann entweder durch Betriebsvereinbarungen geschehen oder durch direkte Absprachen.

Fazit

Die Gründung eines Betriebsrats ist ab einer Mitarbeiterzahl von 500 nicht mehr optional, sondern eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber sind jedoch nicht direkt verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen. Dennoch bietet die Bereitstellung eines Betriebsrats klare Vorteile, sowohl für die Mitarbeiterzufriedenheit als auch für die Produktivität des Unternehmens. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist entscheidend, um die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und eine positive Arbeitsumgebung zu schaffen.

Siehe auch:  Betriebsrat Pflicht in Unternehmen erklärt

Der Betriebsrat hat wichtige Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Bereichen wie Personalentscheidungen, Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitszeiten. Durch Betriebsvereinbarungen und direkte Absprachen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber können diese Themen erfolgreich abgestimmt werden. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber den Betriebsrat in seine Entscheidungsprozesse einbeziehen und ihm alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Insgesamt ist die Einrichtung eines Betriebsrats ab 500 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben und bietet klare Vorteile. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ermöglicht es, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und das Unternehmen langfristig erfolgreich zu gestalten.

FAQ

Betriebsrat Pflicht: Regelung ab 500 Mitarbeiter

Die gesetzliche Pflicht zur Gründung eines Betriebsrats gilt in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern.

Betriebsrat gründen: Wie viele Mitarbeiter sind nötig?

Um einen Betriebsrat gründen zu können, müssen mindestens fünf Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sein.

Voraussetzungen: Ab wann sich ein Betriebsrat wählen lässt

Um einen Betriebsrat wählen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestens fünf Mitarbeiter müssen im Unternehmen beschäftigt sein, davon müssen drei wählbar sein und mindestens sechs Monate im Unternehmen arbeiten.

Betriebsrat gründen: Keine Pflicht für Chefs

Die Gründung eines Betriebsrats ist für Arbeitgeber nicht verpflichtend, aber sie müssen die Wahl unterstützen und bestimmte Pflichten erfüllen.

Betriebsrat gründen: Wahlvorbereitung

Um einen Betriebsrat gründen zu können, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Dieser organisiert die Betriebsratswahl und stellt sicher, dass sie ordnungsgemäß abläuft.

Arbeitgeber-Pflicht: Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungs-, Beratungs-, Anhörungs- und Informationsrechte. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Betriebsrat über alle relevanten Vorhaben zu informieren und anzuhören, die die Arbeitnehmer betreffen.

Chance nutzen: Auch die Firma profitiert vom Betriebsrat

Die Einrichtung eines Betriebsrats kann sich für Unternehmen positiv auswirken. Studien zeigen, dass Unternehmen mit Betriebsrat in der Regel produktiver sind und eine geringere Personalfluktuation haben.

Betriebsrat-Pflicht: Regelungen und Rechte

Der Betriebsrat hat bestimmte Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen wie Personalentscheidungen, Regelungen zu Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsschutz und Gleichstellung von Mitarbeitern.

Fazit

Die Gründung eines Betriebsrats ist ab einer Mitarbeiterzahl von 500 nicht mehr optional, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist wichtig, um die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und eine gute Arbeitsumgebung zu schaffen.

Quellenverweise

  • https://www.trialog-magazin.de/wirtschaft-und-recht/arbeitsrecht-soziales/betriebsrat-gruenden-welche-pflicht-und-voraussetzungen-gelten/
  • https://praxistipps.focus.de/ab-wann-ein-betriebsrat-pflicht-ist-das-sollten-sie-wissen_125198
  • https://www.endlich-selbstaendig.info/ab-wann-wird-ein-betriebsrat-pflicht-infos-fuer-arbeitgeber/
  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Solaranlage kaufen mit transparentem Kostenüberblick - 20. Juni 2025
  • Rechtliche Sprichwörter und ihre Bedeutung erklärt - 15. Juni 2025
  • Zwischen Lifestyle und Leistung: Der Wandel des Breitensports - 13. Juni 2025

Verwandte Posts:

betriebsrat ab wannBetriebsrat Gründung – ab wann möglich? betriebsrat gründenBetriebsrat gründen – Anleitung und Tipps unter welcher voraussetzung kann ein betriebsrat gewählt werdenVoraussetzungen zur Wahl eines Betriebsrats freistellung betriebsratFreistellung Betriebsrat: Rechte und Pflichten
TAGGED: betriebsrat
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?