Kommt es zu einem Rechtsstreit oder wird man einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt, kann sich das Einschalten von einem Rechtsanwalt empfehlen. Je nach Fall kann sogar ein Anwalt, aufgrund von einem Anwaltszwang notwendig sein. Am Anfang steht dabei immer die Erstberatung durch einen Anwalt. In dieser wird anhand der Schilderung, ein Rechtsanwalt die Rechtslage erläutern und auch die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten. Doch was ist mit der Erstberatung Anwalt kosten? Nachfolgend haben wir die Antwort zu den Kosten und den Möglichkeiten.
Erstberatung Anwalt Kosten
Gerade wenn man zu einem Anwalt wegen einer Erstberatung geht, ist das mit Kosten verbunden. Eine kostenfreie Erstberatung gibt es leider nicht. Die Höhe der Kosten für die Erstberatung beim Anwalt, ist dabei nicht unbegrenzt. Sondern vielmehr ist diese auf der Grundlage vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. So darf eine Erstberatung nicht höher liegen, als 190.00 Euro. Zu den Kosten von 190.00 Euro, kommt zuzüglich noch eine Mehrwertsteuer hinzu. Damit darf die Erstberatung maximal bei 226.10 Euro liegen. Gesetzlich geregelt ist es in § 34 RVG.
Kostenrahmen kann sich unterscheiden
Ob ein Anwalt den Kostenrahmen von 190.00 Euro vollständig ausschöpft oder nicht, hängt vom Anwalt ab. Nicht selten spielt dabei auch das Rechtsgebiet und die Schwierigkeit vom Rechtsfall eine Rolle. Kann man die Erstberatung Anwalt kosten nicht selbst tragen, gibt es dazu die Möglichkeit von einem Beratungsschein. Einen Beratungsschein kann man beim örtlich zuständigen Amtsgericht bekommen. Ein Beratungsschein hat den großen Vorteil, die anfallenden anwaltlichen Erstberatungskosten, werden dann vom Staat getragen. Man muss dazu den ausgestellten Beratungsschein nur dem Anwalt übergeben. Dieser kümmert sich dann selbst um die Abrechnung mit dem Amtsgericht und der Staatskasse.
Der Beratungsschein und die Anforderungen
Die Möglichkeit von einem Beratungsschein richtet sich vor allem an Menschen, die über kein Einkommen oder nur einem geringen Einkommen verfügen. So darf das Einkommen nicht höher als 792 Euro liegen. Ferner muss man bei Beantragung beim Amtsgericht, auch seine Einkommensverhältnisse wie Kontoauszüge und Verpflichtungen offenlegen. Erfüllt man die Voraussetzungen, erhält man den Beratungsschein. Im Zusammenhang mit dem Beratungsschein muss man noch wissen, dass eine Gebühr von 15.00 Euro anfällt. Mit weiteren Erstberatung Anwalt kosten muss man nicht rechnen.
Was man sonst noch wissen sollte
Im Zusammenhang mit einem Beratungsschein muss man wissen, er gilt ausschließlich für die Erstberatung. Das gilt auch bei den oben dargestellten Kosten von maximal 190.00 Euro. Alles was darüber hinaus geht, wird gesondert auf der Grundlage vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert bestimmt. Eine pauschale Aussage zu den dann anfallenden Kosten kann man hierzu nicht treffen, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Teilweise sind die Anwaltskosten steuerlich absetzbar.
Kosten nach der Erstberatung
Das es mit dem Beratungsschein zur Erstberatung Anwalt kosten eine Alternative gibt, wurde deutlich in diesem Ratgeber. Und auch wenn man weiter einen Anwalt benötigt, kann man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Auch in diesem Fall werden die anfallenden Kosten vom Staat getragen. Wie man letztlich sehen kann, gibt es bei der Erstberatung Anwalt kosten verschiedene Möglichkeiten. Und mit was man maximal bei den Erstberatung Anwalt kosten rechnen muss, ist auch klar. Damit gibt es kein Kostenrisiko.
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