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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Gründung eines Gewerbes – Diese Stolperfallen gilt es zu vermeiden
Arbeitsrecht

Gründung eines Gewerbes – Diese Stolperfallen gilt es zu vermeiden

Anwalt-Seiten 13. August 2024
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Gründung eines Gewerbes – Diese Stolperfallen gilt es zu vermeiden
Gründung eines Gewerbes – Diese Stolperfallen gilt es zu vermeiden
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Für viele Unternehmer und Selbstständige stellt die Gewerbeanmeldung den ersten Schritt hin zur Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber dar. Dabei bringt eine Selbstständigkeit zwar viele Vorteile mit sich, allerdings gibt es auch einige Stolperfallen, die im Sinne des Unternehmenserfolges berücksichtigt werden sollten.

Inhaltsverzeichnis
Fehler 1: Fehlende oder verspätete GewerbeanmeldungFehler 2: Anmeldung eines Gewerbes als FreiberuflerFehler 3: Fehlende Meldungen an das GewerbeamtFehler 4: Angabe eines zu genauen UnternehmenszwecksFehler 5: Nichtbeachtung benötigter Genehmigungen und ZertifikateFehler 6: Keine fristgerechte Beantragung von FördergeldernFehler 7: Zu frühe GewerbeanmeldungFehler 8: Missachtung bestehender Pflichten

Fehler 1: Fehlende oder verspätete Gewerbeanmeldung

Viele Selbstständige begehen einen großen Fehler, indem sie sich nicht rechtzeitig mit der Anmeldung eines Gewerbes auseinandersetzen. Dies führt dazu, dass eine Gewerbeanmeldung zu spät oder gar nicht eingereicht wird. Vielen Selbstständigen ist nicht klar, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich ist und stellen sich diesbezüglich viele Fragen.

Dabei ist die Rechtslage ziemlich deutlich: In § 15 des Einkommensteuergesetzes ist festgehalten, ab wann man von einem Gewerbebetrieb im Sinne des Gesetzgebers spricht, nämlich dann, wenn es sich um eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit handelt und eine Gewinnerzielungsabsicht sowie eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bestehen. In diesem Fall ist die Anmeldung eines Gewerbes zwingend erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits tatsächlich Umsätze oder Gewinne erwirtschaftet werden, die reine Absicht reicht bereits aus. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte daher unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden, wenn diese Tatbestände erfüllt sind.

Fehler 2: Anmeldung eines Gewerbes als Freiberufler

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern, wobei Letztere nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet sind. Stattdessen muss eine freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit geht mit einem geringeren bürokratischen Aufwand einher, sodass Selbstständige sich vor der Anmeldung eines Gewerbes unbedingt mit der Frage auseinandersetzen sollten, ob die ausgeführte Tätigkeit freiberuflicher oder gewerblicher Natur ist. Wer eine beratende, eine unterrichtende oder künstlerische Tätigkeit ausführt, ist in der Regel Freiberufler und muss kein Gewerbe anmelden.

Siehe auch:  Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen Bedeutung

Fehler 3: Fehlende Meldungen an das Gewerbeamt

Wer ein Gewerbe gründet, muss sich darum kümmern, dass das zuständige Gewerbeamt rechtzeitig von Änderungen unterrichtet wird. Hierzu zählt unter anderem der Umzug des Gewerbes. Grundsätzlich gilt, dass die Anmeldung der Firma auf die Privatadresse keinen Fehler darstellt. Kommt es jedoch zu einem Umzug, muss das Gewerbeamt über die Änderung der Adresse in Kenntnis gesetzt werden.

Selbstständige müssen zudem berücksichtigen, dass auch ein ruhendes Gewerbe an das Gewerbeamt gemeldet werden muss. Dementsprechend müssen Selbstständige neben dem Finanzamt auch das jeweilige Gewerbeamt benachrichtigen, wenn das Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr aktiv betrieben wird. Falls diese Pflicht vernachlässigt wird, kann es zu einem Bußgeld kommen.

Fehler 4: Angabe eines zu genauen Unternehmenszwecks

Wer in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, muss im Detail angeben, was die Firma macht. Selbst wenn es bei der Anmeldung jedoch zur Angabe des korrekten Unternehmenszwecks gekommen ist, kann sich dieser im Laufe der Zeit verändern, da sich der Umfang der erbrachten Leistungen womöglich erweitert. Kunden könnten nach weiteren Dienstleistungen fragen, die mit der Zeit in das Produktportfolio der Firma integriert werden.

Viele Selbstständige und Unternehmer begehen den Fehler, dass sie den Unternehmenszweck so genau wie möglich beschreiben. Dies hat zur Folge, dass das Gewerbe jedes Mal aufs Neue umgemeldet werden muss, wenn neue Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Dementsprechend ist es empfehlenswert, den Unternehmenszweck bereits bei der Gewerbeanmeldung breiter zu definieren, um den späteren Arbeitsaufwand diesbezüglich gering zu halten.

Siehe auch:  Wie weit darf man wegfahren wenn man krankgeschrieben ist?

Fehler 5: Nichtbeachtung benötigter Genehmigungen und Zertifikate

Je nach Tätigkeitsfeld kann es vorkommen, dass bestimmte Genehmigungen oder Zertifikate eingeholt werden müssen, um das Gewerbe betreiben zu dürfen. Einige Unternehmer und Selbstständige setzen sich nicht ausreichend mit diesem Aspekt der Gewerbeanmeldung auseinander und erfahren erst auf dem Amt, dass ein besonderes Zertifikat oder eine Genehmigung eingeholt werden muss. Um keine Zeit zu verschwenden, ist es daher empfehlenswert, bereits im Voraus in Erfahrung zu bringen, ob die im Rahmen des Gewerbes auszuübende Tätigkeit unter die Tätigkeitsfelder fällt, die einer Genehmigung oder eines Zertifikats bedürfen.

Fehler 6: Keine fristgerechte Beantragung von Fördergeldern

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, kann unter Umständen von Gründungsförderungen profitieren. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass bestimmte Fördergelder nur in Anspruch genommen werden können, wenn diese bereits vor der Anmeldung des Gewerbes beantragt wurden. Viele Selbstständige und Unternehmer ärgern sich im Nachhinein über diesen Fehler, wenn eine Beantragung nach erfolgter Gewerbeanmeldung nicht mehr möglich ist. Angehende Gründer sollten sich daher noch vor der Anmeldung mit möglichen Förderungen auseinandersetzen und darauf achten, dass geltende Fristen eingehalten werden.

Fehler 7: Zu frühe Gewerbeanmeldung

Ein weiterer Fehler, den viele Selbstständige begehen, besteht in einer zu frühen Anmeldung des Gewerbes. Es ist nachvollziehbar, dass angehende Gründer voller Elan sind und so schnell wie möglich mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen wollen. Eine zu frühe Gewerbeanmeldung kann allerdings hohe Kosten nach sich ziehen. Neben der Gewerbeanmeldung fallen auch nicht unerhebliche Kosten für die jährlichen Steuererklärungen an, wenn diese von einem Steuerberater erledigt werden sollen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Geschäftsidee doch nicht so profitabel ist wie gedacht, oder ist die Konkurrenz zu stark, muss das Gewerbe womöglich wieder geschlossen werden. In diesem Fall sind lediglich Kosten entstanden, die durch eine umfangreichere Planung vor der Gewerbeanmeldung leicht zu vermeiden gewesen wären.

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Fehler 8: Missachtung bestehender Pflichten

Wer ein Gewerbe gründet, gilt im Rahmen des Gesetzes als Gewerbetreibender. Diese zählen zu den Kaufleuten, die gemäß dem Handelsgesetzbuch bestimmten Pflichten unterliegen. Dementsprechend sollten sich Selbstständige bereits vor der Gewerbeanmeldung mit der Einhaltung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB)auseinandersetzen, um in Erfahrung zu bringen, welche Pflichten als Gewerbetreibende berücksichtigt werden müssen.

Zu den Pflichten, die im Handelsgesetzbuch klar festgehalten sind, zählen unter anderem die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. Ein Verstoß gegen Buchführungspflichten zählt zu den häufig begangenen Fehlern, wobei ein solcher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Selbstständige sollten daher darauf achten, dass die Buchhaltung sorgfältig und fehlerfrei abgewickelt wird. Hierbei können moderne Softwarelösungen unterstützen, die einige buchhalterische Prozesse automatisieren und auf diese Weise die Fehleranfälligkeit reduzieren.

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