Dass es einen Mietvertrag braucht, in dem alle wichtigen Daten rund um Mietverhältnisse und Co. festgehalten werden, ist sicherlich den meisten Vermietern und Mietern klar. Aber welche Informationen gehören eigentlich in einen Mietvertrag?
Mit Hinblick auf die Antwort zu dieser Frage ist es wichtig, sich ein wenig Zeit zu nehmen. Immerhin wird der Mietvertrag auch dann zurate gezogen, wenn gegebenenfalls Fragen zum Mietverhältnis auftauchen. Kurz: Bei diesem Dokument handelt es sich um eine wichtige Grundlage, die letztendlich auch dabei helfen kann, Missverständnissen vorzubeugen.
Die folgenden Abschnitte zeigen auf, welche Informationen in einen Mietvertrag gehören und wie sich alle Beteiligten bestmöglich absichern können.
So lässt sich beim Aufsetzen des Mietvertrages Zeit sparen
Vor allem Vermieter, die zum ersten Mal eine Immobilie vermieten, sind sich oft unsicher darüber, welche Informationen in einem Mietvertrag vermerkt werden müssen. Doch keine Sorge! Wer eine Mietvertrag Vorlage nutzt, die aus einer seriösen und aktuellen Quelle stammt, ist auf der sicheren Seite. Auf ihrer Basis ist es möglich, nicht nur Mühe, sondern auch Zeit zu sparen.
Einfach herunterladen und die entsprechenden Felder ausfüllen – fertig!
Schon gewusst? Auch formlose Verträge sind gültig
Auch, wenn es definitiv nicht ratsam ist, sich auf mündliche Aussagen zu verlassen: Strenggenommen sind auch diese verpflichtend, wenn es darum geht, die Eckdaten für ein Mietverhältnis festzulegen.
Wer sich für die schriftliche Variante entscheidet, sollte in jedem Fall sicherstellen, dass Informationen zu:
- den persönlichen Daten des Mieters und des Vermieters
- dem Mietgegenstand
- dem Vertragsbeginn
- der Miethöhe
vermerkt werden. Sollte das betreffende Objekt von Vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum vermietet werden, ist es auch hier wichtig, die Befristung entsprechend zu vermerken.
Warum ist es sinnvoll, weitere Details im Mietvertrag zu vermerken?
Es hört sich vielleicht ein wenig „spießig“ oder übertrieben an, doch vor allem ein ausführlicher Mietvertrag kann dabei helfen, Diskussionen und Streitigkeiten vorzubeugen.
Vor allem das Thema „Reparaturen“ sollte im Dokument definitiv Erwähnung finden. Was passiert beispielsweise, wenn die Tapete erneuert werden muss? Oder wenn der Wasserhahn tropft? Auch, wenn Kleinreparaturen häufig in den Aufgabenbereich des Mieters fallen, gilt es, alles am besten schriftlich festzuhalten. Somit weiß jeder genau, wie er sich verhalten muss, um seinen Pflichten gerecht zu werden.
Selbstverständlich gilt es in diesem Zusammenhang auch, zu beachten, dass es nicht möglich ist, einen Vertrag komplett nach Bauchgefühl aufzusetzen. Das bedeutet, dass der Mieter auf keinen Fall benachteiligt werden darf. Im Zweifel müssen sich die beiden Parteien an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.
Auch sinnvoll: Eine transparente Auflistung der Nebenkosten
Der Mieter zahlt in der Regel nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten für Strom, Gas, Wasser und weiteren Bereichen zusammen.
Wer auf diese Angaben verzichtet, mietet beziehungsweise vermietet die Wohnung auf der Basis einer sogenannten „Inklusivmiete“. Am besten ist es natürlich, wenn mit Hinblick auf die Miete keine Fragen offenbleiben. Eine möglichst transparente Auflistung kann Rückfragen (und letztendlich auch Missverständnissen) vorbeugen.
Informationen zur individuellen Nutzung der Wohnung
Im Laufe der Zeit hat unter anderem auch die Gesetzgebung dafür gesorgt, dass die Rechte von Mietern gestärkt wurden. Dies zeigt sich unter anderem in dem Umstand, dass ihnen mehr Freiheiten in Bezug auf eine individuelle Nutzung der Mietsache gewährt wurden.
So müssen Mieter heutzutage beispielsweise nicht mehr nachfragen, ob sie in ihrer Wohnung Kleintiere (selbstverständlich in einer vertretbaren Anzahl und artgerecht!) halten dürfen. Und auch in Bezug auf eine Erlaubnis von Hunde– und Katzenhaltung haben in der jüngsten Vergangenheit bereits einige Gerichte pro-Mieter entschieden. Die aktuellen Entwicklungen führten unter anderem dazu, dass ein generelles „Nein“ zur Tierhaltung im Mietvertrag nicht mehr gültig ist.
Das bedeutet: Der Vermieter braucht in der Regel Gründe, um ein entsprechendes Verbot festzulegen. Gleichzeitig hat er jedoch auch das Recht, eine einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich andere Mieter durch die Tierhaltung gestört fühlen. Mieter sollten mit Hinblick auf ihre Wünsche in Bezug auf tierische Mitbewohner jedoch immer offen sein. Wer sich eine Katze anschafft, obwohl im Mietvertrag „nach Vereinbarung“ festgehalten wurde, riskiert rechtliche Folgen.
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