Als erfahrener Autor im Bereich Arbeitsrecht möchte ich Sie heute über die wichtigen Änderungen bei den Minijobs ab 2024 informieren. Wussten Sie, dass laut einer aktuellen Studie der Minijob-Zentrale rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschland einen Minijob ausüben? Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde ergeben sich ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen für die geringfügige Beschäftigung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten.
Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14. Dezember 2023 lösen die alten Richtlinien aus August 2022 ab und bringen einige Veränderungen mit sich. So wird die Minijob Grenze 2024 auf 538 Euro im Monat angehoben, was sich auf die maximale Arbeitszeit für Minijobber auswirkt. Auch die Minijob Verdienstgrenze wird an den neuen Mindestlohn angepasst. Arbeitgeber und Minijobber finden die neuen, übersichtlicher gestalteten Richtlinien auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2024
Die Mindestlohn-Erhöhung ab dem 1. Januar 2024 bringt einige Veränderungen mit sich, die sich auch auf Minijobs auswirken. Die Minijob-Neuregelung ist eng mit der Gesetzesänderung zum Mindestlohn verknüpft. Arbeitgeber und Minijobber sollten sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen informieren, um sich optimal auf die Anpassungen vorzubereiten.
Neue Mindestlohnhöhe von 12,41 Euro pro Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Minijobber. Es ist wichtig zu beachten, dass in einigen Branchen verbindliche Mindestlöhne gelten, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen können.
Zeitraum | Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde |
---|---|
Aktuell (Stand 2023) | 12,00 Euro |
Ab 1. Januar 2024 | 12,41 Euro |
Auswirkungen auf die Minijob-Grenze
Die Erhöhung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die Minijob-Grenze. Um sicherzustellen, dass Minijobber weiterhin maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten können, wird die Minijob-Grenze ab Januar 2024 auf 538 Euro im Monat angehoben. Diese Minijob-Neuregelung ist eine Folge der Mindestlohn-Gesetzesänderung.
- Aktuelle Minijob-Grenze (Stand 2023): 520 Euro im Monat
- Neue Minijob-Grenze ab 1. Januar 2024: 538 Euro im Monat
Arbeitgeber und Minijobber sollten diese Änderungen frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um eine reibungslose Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die rechtzeitige Anpassung von Arbeitsverträgen und Stundenlöhnen ist dabei von großer Bedeutung.
Neue Minijob-Grenze ab 2024
Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2024 wird auch die Minijob-Grenze angepasst. Durch die minijobgrenze erhöhung können Minijobber künftig bis zu 538 Euro monatlich verdienen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.
Erhöhung auf 538 Euro im Monat
Die monatliche Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und erhöht sich somit ab Januar 2024 von derzeit 520 Euro auf 538 Euro. Entsprechend steigt auch die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro. Durch die minijobber verdienst erhöhung profitieren Arbeitnehmer von einem höheren Nettoeinkommen, während Arbeitgeber weiterhin nur geringe Abgaben leisten müssen.
Auswirkungen auf die maximale Arbeitszeit für Minijobber
Trotz der Anhebung der Verdienstgrenze bleibt die maximale Arbeitszeit für Minijobber nahezu unverändert. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können sie weiterhin circa 43 Stunden pro Monat arbeiten (538 Euro : 12,41 Euro). Überschreitungen der Minijob-Grenze sind in bis zu zwei Kalendermonaten möglich, sofern es sich um ein unvorhersehbares Überschreiten handelt und der Verdienst insgesamt 1.076 Euro nicht übersteigt.
Jahr | Monatliche Minijob-Grenze | Maximale Arbeitszeit pro Monat |
---|---|---|
2023 | 520 Euro | ca. 43 Stunden |
2024 | 538 Euro | ca. 43 Stunden |
Insgesamt bietet die minijobgrenze erhöhung ab 2024 Minijobbern die Möglichkeit, durch die minijobber verdienst erhöhung ihr Einkommen zu steigern, ohne dass sich die maximale Arbeitszeit wesentlich ändert. Arbeitgeber profitieren weiterhin von geringen Abgaben und einer flexiblen Beschäftigungsform.
Änderungen bei den Midijobs (Übergangsbereich)
Mit der Anhebung der Minijob-Grenze auf 538 Euro ab Januar 2024 ergeben sich auch Veränderungen im Bereich der Midijobs, auch bekannt als Übergangsbereich. Die untere Verdienstgrenze für einen Midijob verschiebt sich entsprechend auf 538,01 Euro pro Monat. Bisher lag diese Grenze bei 520,01 Euro monatlich.
Die obere Grenze für Midijobs bleibt hingegen unverändert bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, deren Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt, fallen somit weiterhin in den Übergangsbereich. Für Arbeitnehmer in diesem Verdienstbereich gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge.
Midijobs unterliegen der Sozialversicherungspflicht und müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers gemeldet werden. Jedoch profitieren Beschäftigte im Übergangsbereich von einem gleitenden Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Je näher der Verdienst an der unteren Midijob-Grenze liegt, desto geringer fallen die Beiträge aus.
Für Arbeitgeber bedeuten die Änderungen im Midijob-Bereich, dass sie die Verträge und Abrechnungen entsprechend anpassen müssen. Es ist wichtig, die neuen Grenzen zu berücksichtigen und die korrekten Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Verdienstbereich | Bisher | Ab 2024 |
---|---|---|
Minijob | bis 520 Euro | bis 538 Euro |
Midijob (Übergangsbereich) | 520,01 Euro – 2.000 Euro | 538,01 Euro – 2.000 Euro |
Die Anpassung der Midijob-Grenze trägt den Veränderungen im Bereich der Minijobs und dem gestiegenen Mindestlohn Rechnung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte im Übergangsbereich weiterhin von den Vorteilen der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge profitieren können.
Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen
Mit der Einführung der neuen Minijob-Grenze von 538 Euro im Jahr 2024 entfallen die bisherigen Übergangsregelungen für Beschäftigungen, die einen Verdienst zwischen 450,01 und 520 Euro im Monat aufweisen. Diese Änderung kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht und die Einstufung der Beschäftigung als Minijob oder Midijob.
Verdienst von 450,01 bis 520 Euro im Monat
Bisher galten für Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 und 520 Euro besondere Übergangsregelungen. Diese Regelungen waren bis zum 31. Dezember 2023 gültig und ermöglichten eine schrittweise Anpassung an die neuen Gegebenheiten. Mit dem Wegfall dieser Übergangsregelungen zum 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun die geänderten Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Wegfall der Übergangsregelungen kann verschiedene Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. So kann sich beispielsweise die Einstufung der Beschäftigung ändern: Ein bisher als Midijob eingestuftes Arbeitsverhältnis kann durch die Erhöhung der Minijob-Grenze zu einem Minijob werden. Dies wiederum kann Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben, da für Minijobs andere Regelungen gelten als für Midijobs.
Arbeitgeber sollten daher prüfen, ob die bestehenden Arbeitsverträge angepasst werden müssen, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden. Auch Arbeitnehmer sollten sich über die möglichen Änderungen informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten, um offene Fragen zu klären.
Verdienstbereich | Bis 31.12.2023 | Ab 01.01.2024 |
---|---|---|
450,01 bis 520 Euro | Übergangsregelungen | Wegfall der Übergangsregelungen |
520,01 bis 1.600 Euro | Midijob | Midijob (Übergangsbereich) |
Die Tabelle verdeutlicht den Wegfall der Übergangsregelungen für Beschäftigungen im Verdienstbereich von 450,01 bis 520 Euro ab dem 1. Januar 2024. Während dieser Bereich bisher noch unter die Übergangsregelungen fiel, wird er künftig entweder als Minijob oder als Midijob eingestuft, je nachdem, ob die Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird oder nicht.
Insgesamt ist es wichtig, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte einleiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Dazu gehört auch, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Experten oder zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen.
Anpassung der Arbeitsverträge für Minijobber
Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der damit verbundenen Anhebung der Minijob-Grenze müssen Arbeitgeber auch die bestehenden Arbeitsverträge für Minijobber überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Insbesondere der vereinbarte Stundenlohn spielt dabei eine wichtige Rolle, um weiterhin die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einzuhalten.
Notwendigkeit der Anpassung des Stundenlohns
Wenn im Arbeitsvertrag Minijob nicht generell der gesetzliche Mindestlohn oder ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber den Minijob Stundenlohn anpassen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber und Minijobber keinen niedrigeren Lohn als den Mindestlohn vereinbaren dürfen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, beispielsweise bei Praktikanten und Auszubildenden.
Dokumentation der neuen Rahmenbedingungen
Um Rechtssicherheit zu schaffen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die neuen Rahmenbedingungen schriftlich dokumentieren. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag erfolgen oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:
- Anpassung des Stundenlohns an den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn
- Änderung der maximalen Arbeitszeit, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten
- Hinweis auf die jährliche Überprüfung und mögliche Anpassung der Minijob-Grenze
Eine sorgfältige Dokumentation der Änderungen im Arbeitsvertrag Minijob schützt sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber vor möglichen Streitigkeiten und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Überschreiten der Minijob-Grenze
Für Minijobber ist es wichtig, die Jahresverdienstgrenze im Blick zu behalten, um nicht versehentlich die Minijob-Grenze zu überschreiten. Im Jahr 2024 liegt die Jahresverdienstgrenze bei 6.456 Euro. Solange der Jahresverdienst nicht über diesen Betrag hinausgeht, können Minijobber in einzelnen Monaten aufgrund schwankender Löhne auch mehr als 538 Euro verdienen, ohne den Status als Minijobber zu verlieren.
Allerdings darf der durchschnittliche monatliche Verdienst nicht höher als 538 Euro sein, um weiterhin als Minijob zu gelten. Wird die Minijob-Grenze überschritten und der Jahresverdienst liegt über 6.456 Euro, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
In diesem Fall müssen Arbeitgeber entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) erstellen. Die Ummeldung ist notwendig, um den geänderten Status des Beschäftigungsverhältnisses korrekt zu erfassen und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Es ist ratsam, die Arbeitszeiten und Löhne von Minijobbern regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Minijob-Grenze nicht unbeabsichtigt überschritten wird. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Arbeitszeiten und Verdienste kann dazu beitragen, Überschreitungen der Jahresverdienstgrenze zu vermeiden und den Minijob-Status aufrechtzuerhalten.
minijob grenze 2024
Die Minijob Grenze unterliegt seit Oktober 2022 einer dynamischen Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese Koppelung stellt sicher, dass Minijobber weiterhin in einem angemessenen Umfang beschäftigt werden können, ohne die maximal zulässige Arbeitszeit zu überschreiten.
Dynamische Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn
Die unabhängige Mindestlohnkommission spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Mindestlohns und somit auch bei der Anpassung der Minijob Grenze. Im Zweijahresrhythmus berät die Kommission über die Höhe des Mindestlohns und unterbreitet der Bundesregierung entsprechende Vorschläge. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, um eine faire Entlohnung für alle Arbeitnehmer sicherzustellen.
Jährliche Überprüfung und mögliche Anpassungen
Durch die Koppelung der Minijob Grenze an den Mindestlohn ergibt sich die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Verdienstgrenze. Arbeitgeber und Minijobber sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Eine sorgfältige Planung und Anpassung der Arbeitsverträge ist unerlässlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die dynamische Anpassung der Minijob Grenze an den Mindestlohn trägt dazu bei, dass Minijobs auch in Zukunft eine attraktive Beschäftigungsform bleiben. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt werden und eine faire Entlohnung für geleistete Arbeit erfolgt.
Geplante Mindestlohnerhöhung für 2025
Die Bundesregierung hat bereits die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Diese Anpassung wird nicht nur den Mindestlohn selbst betreffen, sondern auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze und den Übergangsbereich für Midijobs haben.
Voraussichtlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde
Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung basiert auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und berücksichtigt die allgemeine Lohnentwicklung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens diesen Mindestlohn zu zahlen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Auswirkungen auf die Minijob-Grenze
Die Erhöhung des Mindestlohns hat direkte Auswirkungen auf die Minijob-Grenze. Ab 2025 wird sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro im Monat erhöhen. Dies bedeutet, dass Minijobber bis zu diesem Betrag verdienen können, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Für Arbeitgeber ändern sich dadurch die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Minijobbern.
Auch der Übergangsbereich für Midijobs, auch bekannt als Gleitzone, wird von der Mindestlohnerhöhung betroffen sein. Ab 2025 wird dieser Bereich für Beschäftigungsverhältnisse mit einem Verdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat gelten. In diesem Übergangsbereich fallen für Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an, während Arbeitgeber weiterhin die vollen Beiträge zahlen müssen.
Jahr | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze pro Monat |
---|---|---|
2023 | 12,00 Euro | 520,00 Euro |
2024 | 12,41 Euro | 538,00 Euro |
2025 | 12,82 Euro | 556,00 Euro |
Es ist wichtig, dass sich Arbeitgeber rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten und ihre Arbeitsverträge und Vergütungsstrukturen entsprechend anpassen. Minijobber sollten ebenfalls über die neuen Verdienstgrenzen informiert sein, um gegebenenfalls ihre Arbeitszeit anzupassen und die Überschreitung der minijob grenze 2025 zu vermeiden.
Hilfreiche Informationsquellen für Arbeitgeber und Minijobber
Um als Arbeitgeber oder Minijobber stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und alle relevanten Informationen rund um die Minijob-Grenze und den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten, gibt es verschiedene hilfreiche Anlaufstellen. Diese bieten umfassende Informationen, praktische Arbeitshilfen und kompetente Beratung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf seiner Webseite eine Fülle an Informationen zum Thema Mindestlohn und Minijobs bereit. Hier finden Arbeitgeber und Minijobber alles Wissenswerte zu den aktuellen Regelungen, Änderungen und Auswirkungen. Das BMAS bietet zudem praktische Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern und informative Materialien speziell für Arbeitgeber an.
Minijob-Zentrale
Eine weitere wertvolle Informationsquelle ist die Minijob-Zentrale. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Minijobs und bietet umfassende Informationen sowohl für Arbeitgeber als auch für Minijobber. Auf der Webseite der Minijob-Zentrale finden sich detaillierte Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen, Meldepflichten und Beiträgen bei Minijobs. Darüber hinaus stehen kompetente Ansprechpartner für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Weitere hilfreiche Informationen bieten auch die Webseiten der Mindestlohnkommission und des Zolls. Hier finden Arbeitgeber und Minijobber ergänzende Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und deren Umsetzung in der Praxis.
Informationsquelle | Angebot |
---|---|
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
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Minijob-Zentrale |
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Mindestlohnkommission und Zoll |
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Arbeitgeber und Minijobber sollten diese Informationsquellen regelmäßig nutzen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden zu halten. So können sie sicherstellen, dass sie jederzeit konform mit den gesetzlichen Vorgaben handeln und die Vorteile der Minijob-Regelungen optimal nutzen.
Fazit
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro ab Januar 2024 bringt einige Veränderungen für Minijobber und Arbeitgeber mit sich. Die wichtigste Änderung ist die Anhebung der Minijob-Grenze auf 538 Euro im Monat, die sich direkt auf die maximale Arbeitszeit und den Verdienst von Minijobbern auswirkt. Gleichzeitig verschieben sich auch die Grenzen für den Übergangsbereich der Midijobs, und bestehende Übergangsregelungen entfallen zum Jahreswechsel.
Arbeitgeber sind gut beraten, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, insbesondere bei den Arbeitsverträgen und der Dokumentation der neuen Rahmenbedingungen. Minijobber sollten sich ebenfalls über die Änderungen informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die dynamische Anpassung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn führt dazu, dass auch in Zukunft regelmäßig mit Änderungen zu rechnen ist – so ist für 2025 bereits die nächste Erhöhung des Mindestlohns und damit der minijob grenze fazit geplant.
Wer sich umfassend über die neuen Regelungen informieren möchte, findet bei Ministerien, Behörden und der Minijob-Zentrale ausführliche Informationen und Hilfestellungen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem Grundverständnis der Änderungen können Arbeitgeber und Minijobber die Herausforderungen meistern und von den Vorteilen der neuen minijob 2024 fazit profitieren.
FAQ
Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2024?
Die Minijob-Grenze steigt ab dem 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Warum wird die Minijob-Grenze angehoben?
Die Anhebung der Minijob-Grenze ist eine Folge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2024. Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber ab 2024 arbeiten?
Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber ab Januar 2024 weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten (538 Euro : 12,41 Euro).
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wird die Minijob-Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der DEÜV erstellen.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Minijob-Grenze auf Midijobs aus?
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 538 Euro ändert sich ab Januar 2024 auch die untere Verdienstgrenze für Midijobs. Ein Midijob beginnt dann ab einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 538,01 Euro statt bisher 520,01 Euro. Die obere Midijob-Grenze bleibt unverändert bei maximal 2.000 Euro.
Müssen Arbeitsverträge für Minijobber angepasst werden?
Wenn im Arbeitsvertrag nicht generell der gesetzliche Mindestlohn oder ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen. Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn als den Mindestlohn vereinbaren. Arbeitgeber müssen die neuen Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag oder in einer schriftlichen Dokumentation festhalten.
Wann ist die nächste Mindestlohnerhöhung geplant?
Die nächste Mindestlohnerhöhung wurde bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch wird sich die Minijob-Verdienstgrenze dann auf 556 Euro im Monat erhöhen.
Wo finden Arbeitgeber und Minijobber weitere Informationen?
Arbeitgeber und Minijobber finden umfassende Informationen zu den neuen Regelungen bei Ministerien, Behörden und der Minijob-Zentrale. Insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Minijob-Zentrale stellen hilfreiche Infomaterialien, Arbeitshilfen und Rechner zur Verfügung.
Quellenverweise
- https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/minijobs-uebergangsbereich-und-mindestlohn-2024-2046998
- https://magazin.minijob-zentrale.de/geringfuegigkeits-richtlinien-2024/
- https://magazin.minijob-zentrale.de/mindestlohn-minijob-2024/
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