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Anwalt-Seiten.de > Blog > Internet > Internet-Ratgeber > Welche Rechte hat man bei langem Internet-Ausfall?
Internet-Ratgeber

Welche Rechte hat man bei langem Internet-Ausfall?

Anwalt-Seiten 13. Januar 2023
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Rechte hat man bei langem Internet-Ausfall
Rechte hat man bei langem Internet-Ausfall
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Generell ist es die Aufgabe des Anbieters, dass er, sobald ihm eine Störung bzw. ein Internet-Ausfall vorliegt und gemeldet wurde, diesen innerhalb von 24 Stunden in Ordnung bringt.

Inhaltsverzeichnis
Was wenn das Internet länger als 1 Tag ausfällt?Wie lange muss man einen Internet-Ausfall akzeptieren?Bekommt man eine Entschädigung, wenn das Internet länger ausfällt?Hat man auch im Privaten ein Recht auf eine Erstattung?Wo kann man sich zu diesem Thema beschweren?Was, wenn der Anbieter nicht reagiert?Kann man den Anbieter bei einer Störung wechseln?

Was wenn das Internet länger als 1 Tag ausfällt?

Sobald der Anbieter feststellt, dass es länger dauern wird, die Verbindung wieder herzustellen, muss er Sie rechtzeitig in Kenntnisse setzen, dies betrifft auch eine Telekom Störung. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass Sie ab dem 3. Tag, an dem das Internet nicht funktioniert, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dafür ist notwendig, dass Sie ein Schreiben an den Anbieter versenden, um diesen zu informieren.

Wie lange muss man einen Internet-Ausfall akzeptieren?

Die meisten Anbieter haben in den Verträgen vermerkt, dass sie keine hundertprozentige Sicherheit, bezüglich der Verbindung garantieren. Diese liegt bei gerade mal 97 Prozent und bedeutet, dass Sie eine Störung von insgesamt 11 Tage übers Jahr verteilt akzeptieren müssen. Diesbezüglich sollten Sie aber auf jeden Fall ganz genau Ihre Unterlagen durchlesen.

Siehe auch:  Mainz: Was die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz besonders macht

Bekommt man eine Entschädigung, wenn das Internet länger ausfällt?

Eine kurze Störung oder Unterbrechung müssen Sie hinnehmen. Ab dem dritten Tag können Sie bei dem Anbieter eine Entschädigung geltend machen. Sie müssen allerdings auf sich aufmerksam machen, diesen Betrag bekommen Sie nicht von allein. Sie müssen die Störung melden und eine Erstattung beantragen. Diese beträgt, ab dem dritten Tag, entweder 5 Euro oder 10 Prozent von den Gebühren, die Sie dem Anbieter bezahlen.

Hat man auch im Privaten ein Recht auf eine Erstattung?

Es liegt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vor, welches ganz klar definiert, dass Ihnen auch eine Entschädigung zusteht, sollten Sie zu Hause einen längeren Internet-Ausfall haben. Dieser Anspruch kann nicht nur im gewerblichen Bereich geltend gemacht werden. Da heutzutage auch privat sehr viel vom Internet abhängt, wird da kein Unterschied gemacht und Sie bekommen Ihr Geld.

Siehe auch:  Immobilienkauf in Österreich für Deutsche Staatsbürger

Wo kann man sich zu diesem Thema beschweren?

Natürlich sollten Sie zuerst den Kontakt mit Ihrem entsprechenden Anbieter aufnehmen und dort versuchen, dass die Angelegenheit so schnell als möglich wieder in Ordnung gebracht wird. Sollten Sie feststellen, dass sich nichts bewegt, dann können Sie sich auch an die Bundesnetzagentur wenden, die Ihnen in einem solchen Fall auch oft weiterhelfen kann.

Was, wenn der Anbieter nicht reagiert?

Sollten Sie sowohl die Störung, als auch einen Ausfall über mehrere Tage hinweg beim Anbieter gemeldet haben und Sie erhalten keinerlei Reaktion oder Rückmeldung, dann empfiehlt es sich, dass Sie sich einen Anwalt nehmen. Der kann Sie dann ausführlich beraten und Ihnen zur Seite stehen, um die entsprechende Entschädigung einzufordern, die Ihnen in so einem Fall zusteht.

Kann man den Anbieter bei einer Störung wechseln?

Wenn Sie einen Internet-Ausfall feststellen und der sich über ein paar Tage hinzieht, so haben Sie nicht gleich automatisch das Recht den Anbieter zu wechseln. Nachdem Sie die Störung aber gemeldet haben und sich nichts verändert, dann können Sie nach zwei Wochen den Anbieter wechseln. Da ein längerer Zeitraum, im privaten und beruflichen unter keinen Umständen tragbar ist.

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