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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Ungekündigt und ausgesteuert – Was nun?
Arbeitsrecht

Ungekündigt und ausgesteuert – Was nun?

Anwalt-Seiten 25. Januar 2023
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Ungekündigt und ausgesteuert - Was nun
Ungekündigt und ausgesteuert - Was nun
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Trotz aller Vorkehrungen, wie einer gesunden Lebensweise, kann es vorkommen, dass Menschen krank werden. Gehen diese einer Tätigkeit nach, schmerzt der Verlust der Arbeitszeit, wenn sie nicht nur krank sind, sondern auch kein Geld erhalten. Hierfür existiert die sogenannte Krankengeldzahlung der Krankenkasse. Sie greift immer dann ein, wenn ein Arbeitnehmer krank wird und seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Allerdings wird die Krankengeldzahlung nicht unendlich lang geleistet.

Inhaltsverzeichnis
Die finanzielle Unterstützung nach der AussteuerungFinanzielle Mittel benötigt: So gehen Personen vor, die ungekündigt aber ausgesteuert sindEhemalige Arbeitsstelle kann nicht mehr angetreten werden?

Maximal 78 Wochen sieht der deutsche Gesetzgeber an dieser Stelle vor, in denen Erkrankte einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Nach den 78 Wochen endet die Zahlung des Geldes und die Person gilt als ausgesteuert. Bei einer Aussteuerung wird demnach das Ende der Krankengeldzahlung definiert. Ab diesem Punkt fangen für nicht wenige die eigentlichen Probleme jedoch erst an.

Die finanzielle Unterstützung nach der Aussteuerung

Arbeitnehmer können auf unterschiedliche Weise erkranken. So kann es zu einem Unfall kommen, der den Betroffenen für viele Monate an das Krankenbett fesselt oder es handelt sich um chronische Krankheitsbilder, die ein Aufnehmen der ehemaligen Tätigkeit für die jeweilige Person unmöglich machen. Nachdem die Aussteuerung nach 78 Wochen in Kraft tritt, fragen sich nicht wenige, woher sie ab diesem Zeitpunkt finanzielle Unterstützung erfahren. Zwar ist es möglich eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, doch häufig sind die Arbeitnehmer ungekündigt und planen, wenn möglich nach dem Überstehen der Erkrankung ihren alten Job wieder aufzunehmen. Doch auch wenn es zunächst seltsam erscheinen mag, bietet der Erwerbsminderungsrente für zahlreiche Situationen die beste Möglichkeit zur finanziellen Förderung im Krankheitsfall.

Siehe auch:  Befristeter Arbeitsvertrag Verlängerung: Tipps für Arbeitnehmer

Finanzielle Mittel benötigt: So gehen Personen vor, die ungekündigt aber ausgesteuert sind

Bevor eine Person ausgesteuert wird, weist die Krankenkasse auf diesen Umstand hin, damit noch genügend Zeit für eine Entscheidung bleibt. Im Regelfall müssen Betroffene dann Arbeitslosengeld anmelden. Dieses erhalten Sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur. Sind sie jedoch nicht gekündigt, wird es kompliziert. Kann die alte Arbeitsstelle auch nach der Aussteuerung aufgrund der Krankheit nicht mehr angetreten werden, profitieren Erkrankte von einer Kündigung, die ihnen der Arbeitgeber ausstellt, damit sie das Arbeitslosengeld beantragen können. Dafür ist es wichtig, die Kündigung möglichst zeitnah zu erhalten, damit keine Lücke der finanziellen Mittel zwischen der Aussteuerung und dem Erhalt des Arbeitslosengeldes entsteht. Manche versuchen es auch online, um mit etwas Glück im Ice Casino zu gewinnen.

Siehe auch:  Arbeitsrecht im Home Office: Wissenswertes im Überblick

Ehemalige Arbeitsstelle kann nicht mehr angetreten werden?

In jedem Fall ist es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren, denn in etlichen Situationen kalkuliert dieser mit einem Wiederantritt der Arbeitsstelle. Einen Unterschied ergibt der Umstand, wenn die Krankheit auch nach der Aussteuerung eine generelle Aufnahme anderer Arbeitsstellen ausschließt. Hierbei sollten sich Betroffene im Klaren darüber sein, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und als arbeitsunfähig gelten. Steht ein Bundesbürger dem Arbeitsmarkt nicht zur Auswahl, kann eine Arbeitslosigkeit auch nicht vorhanden sein. Demnach handelt es sich dann um einen Sonderfall, dem auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht. Die Erwerbsminderungsrente ist für solche Spezialfälle die Lösung. Für Menschen, die bereits 60 Jahre alt sind und sich in einer solchen Situation befinden, bietet auch die Überbrückungsrente eine geeignete Wahl.

Siehe auch:  Freistellung nach Kündigung: Was Sie wissen müssen
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