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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
Arbeitsrecht

Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Anwalt-Seiten 13. Februar 2023
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Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
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Die Erwerbsminderungsrente ist eine spezielle Rentenform, die immer dann ausgezahlt wird, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nur drei oder sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Je nach Erkrankungen steht eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Sie kann befristet oder unbefristet gewährt werden. Um eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Inhaltsverzeichnis
Wann ist eine Erwerbsminderungsrente möglich?Welche Erkrankungen muss für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen?Einschätzung der medizinischen SituationErwerbsminderungsrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung

Wann ist eine Erwerbsminderungsrente möglich?

Sie steht durch Unfälle oder chronische Erkrankungen zur Verfügung. Häufig wird sie gewährt, wenn psychischen Krankheiten, Krebserkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates vorliegen. Die Erwerbsminderungsrente ist immer dann möglich, wenn es durch Behinderung oder Krankheit nicht möglich ist, mehr als drei Stunden zu arbeiten. Wer es schafft, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat dagegen keinen Anspruch.

Ein großer Unterschied besteht zwischen einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Wer berufsunfähig ist, ist dazu verpflichtet, auch eine Arbeit aufzunehmen, die mit dem erlernten Beruf nichts zu tun hat. Wer in der Lage ist, trotz einer Krankheit weniger als sechs Stunden täglich aber über drei Stunden arbeiten kann, verfügt über die besten Voraussetzungen, um eine teilweise Rente wegen einer Erwerbsminderung zu erhalten.

Welche Erkrankungen muss für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen?

Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Menschen, die unter Depressionen oder anderen psychischen Krankheiten leiden. Durch diese Erkrankungen ist ein normaler Berufsalltag kaum möglich. Betroffene leiden häufig unter Appetitlosigkeit und Schlafstörungen. Auch Motivationslosigkeit oder ähnliche Beschwerden sind keine Seltenheit.

Es gibt aber auch andere gesundheitliche Probleme, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparates, Unfälle, Krebs, Geschwülste oder Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems. Auch wer unter Verdauungs- oder Stoffwechselstörungen leidet, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Einschätzung der medizinischen Situation

Welche Erkrankungen muss für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen? Um den Anspruch einer Erwerbsminderungsrente zu überprüfen, benötigt die Rentenversicherung ein ärztliches Gutachten. Wer an einer chronischen, schmerzhaften oder psychischen Erkrankung leidet, muss für den speziellen Rentenantrag den Gesundheitszustand von den zuständigen Ärzten beurteilen lassen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen die unterschiedlichsten Formulare ausgefüllt werden, die die persönliche Gesundheitssituation aufnehmen sollen.

Erwerbsminderungsrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung

Nicht nur kranke oder verletzte Menschen haben ein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente. Sie ist auch für Menschen mit einer Behinderung gedacht. Sie haben auch einen Anspruch auf eine frühzeitige Rente. Menschen, die einen Behinderungsgrad von 50% haben, gelten gesetzlich als voll erwerbsfähig. Anders sieht es aus wie dauerhaft behinderte Menschen. Für sie gilt eine Sonderregel.

Viele Menschen mit Behinderungen spielen für den regulären Arbeitsmarkt keine Rolle. In vielen Fällen haben sie auch noch nichts in die eigene Rentenkasse einzahlen können. Trotzdem können Sie einer Erwerbsminderungsrente beantragen. Das ist nach einer Wartezeit von 20 Jahren möglich. Viele Anträge für eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Davon sollte man sich nicht entmutigen lassen. Ein Widerspruch führt in vielen Fällen zum Erfolg. Eine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente erfolgt erst nach Beginn des siebten Monats, nachdem eine Erwerbsminderung eingetreten ist. Bis dahin können Arbeitnehmer einen Bezug von Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

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