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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – Alle Infos
Arbeitsrecht

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – Alle Infos

Anwalt-Seiten 13. Februar 2023
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Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
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Die Rentenversicherung ist ein soziales Sicherungssystem in das Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen. Die Höhe der Beiträge und damit auch die spätere Höhe der Rente, orientiert sich an den gezahlten Beiträgen und Beitragsjahren. Die Einzahlung in die Rentenversicherung ist eine Pflicht. Doch von dieser Pflicht gibt es auch Ausnahmen, so kann man sich von der Rentenversicherung auch befreien lassen. Wie das geht und was man dabei beachten muss, kann man dem folgenden Ratgeber entnehmen.

Inhaltsverzeichnis
Diese Voraussetzungen gelten bei der BefreiungMan muss selbst aktiv werdenVor- und Nachteile abwägenWeitere Folgen bei der BefreiungRücknahme jederzeit möglich

Diese Voraussetzungen gelten bei der Befreiung

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur unter engen Voraussetzungen möglich. So ist eine Befreiung nur möglich, wenn es sich beim Arbeitsverhältnis um eine geringfügige Entlohnung handelt. Das würde zum Beispiel auf einen Minijob zutreffen. Eine weitere Möglichkeit auf Befreiung bei der Rentenversicherung hat man noch, wenn man einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehört. Das kann beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte betreffen. Hier spielt es dann auch keine Rolle, um was für Art von einem Beschäftigungsverhältnis sich handelt. Nur diese Personengruppen haben letztlich rechtlich die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Siehe auch:  Als Rentner vollzeit arbeiten: Welche Abzüge?

Man muss selbst aktiv werden

Erfüllt man das Kriterium um sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, so muss man selbst aktiv werden. So erfolgt eine Befreiung von der Rentenversicherung nur auf Antrag. Ein entsprechendes Formular für die Befreiung kann man auf der Internetseite von der Deutschen Rentenversicherung finden. An diese muss man auch den Antrag stellen. Gesondert muss auch der Arbeitgeber über die gewünschte Befreiung informiert werden. Denn schließlich ist eine Befreiung bei der Rentenversicherung, immer auch mit Auswirkungen auf den Arbeitgeber verbunden. Da dieser nicht nur die Zahlungen einstellen muss, sondern generell auch den Lohn anders abrechnen muss. Bevor man aber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellt, sollte man die Vor- und Nachteile abwägen.

Vor- und Nachteile abwägen

Der sicherlich größte Vorteil bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, ist der Wegfall der Beiträge. Und damit kommt es zu einer Entlastung, die man spürbar im eigenen Geldbeutel hat. Konkret hat man damit monatlich mehr Geld durch weniger Abzüge. Doch diese Entlastung hat auch einen Nachteil, es wird nichts in die Rentenkasse eingezahlt. Das kann sich später dann nicht nur bei der Höhe der Rente bemerkbar machen, sondern auch generell beim Anspruch. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn man nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.

Siehe auch:  Scheinselbständigkeit – Wie Sie sie erkennen und vermeiden können

Weitere Folgen bei der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat aber noch weitere Folgen. Hat man zum Beispiel eine private Riesterversicherung als zusätzliche Altersvorsorge, kann die staatliche Förderung wegfallen. Damit wird die Attraktivität der Riester-Rente deutlich eingeschränkt. Gerade auch was die spätere Höhe der Zahlung betrifft. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann sich auch auf die Absicherung im Invaliditätsfall auswirken. So kann durch die Befreiung, ein Leistungsbezug wegfallen, sollte es mal zu einer Invalidität kommen. Wie damit deutlich wird, sollte man bei der Befreiung nicht nur den finanziellen Vorteil sehen. Sondern auch die Auswirkungen, die mit einer Befreiung verbunden ist.

Siehe auch:  Ab welchem Alter darf man arbeiten? | Jugendarbeit

Rücknahme jederzeit möglich

So einfach wie man bei Erfüllung der Kriterien sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann, kann man davon auch wieder Abstand nehmen. So kann man die Entscheidung jederzeit auch wieder rückgängig machen.

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