Kanzleiprofil

RÖDL

Rechtsanwaltskanzlei in Landshut. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht. 4,8 von 5 bei 4 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

20

Standort

Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 4 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Dr. Alexander Bourzutschky ist Associate Partner bei RÖDL in München, Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er gehört der Praxisgruppe Arbeitsrecht und der International Group Employment an. Als Schwerpunkte nennt sein Profil Arbeitsrecht, Betriebsprüfungen, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessvertretung/Litigation und Sozialversicherungsrecht. Die ausgewählten Mandate dokumentieren die Beratung von Unternehmen und eines Vorstandes. Dazu zählen die sozialversicherungsrechtliche Beratung des Vorstandes der HAUCK AUFHÄUSER LAMPE PRIVATBANK AG beim Rechtsformwechsel sowie die Erstellung und Implementierung eines Lebensarbeitszeitkontenmodells für die KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG. Für die Nanotec Electronic GmbH & Co. KG gestaltete er eine Entsendung nach Südafrika. Ein weiteres genanntes Mandat betrifft die Ausgestaltung und Bewertung einer länderübergreifenden Entsendung einer Führungskraft eines börsennotierten Industrieunternehmens Österreichs. RÖDL beschreibt seine Rechtsberatung als praxisnah, strategisch und weltweit vernetzt. Veröffentlichungen von Bourzutschky behandeln unter anderem die Sozialversicherungspflicht von Lehrern und Dozenten, die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sowie die BAG-Rechtsprechung zu VSOP.

RÖDL bietet Rechtsberatung sowie Leistungen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensfinanzierung und IT-Beratung an. Das auf der Website dargestellte rechtliche Spektrum umfasst unter anderem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kartellrecht, Datenschutz und Technologie sowie Restrukturierung und Insolvenz. Hinzu kommen die Vertretung in Streitigkeiten und die Beratung zu wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen. Diese Angaben beschreiben das allgemeine Leistungsangebot von RÖDL; eine gesonderte Zuordnung der Fachgebiete zum Standort Landshut enthalten die vorliegenden Quellen nicht. Als Mandantenkreis nennt RÖDL mittelständische Unternehmen, DAX-Unternehmen, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentliche Hand. Auch Privatpersonen, Stiftungen und Familienvermögensverwaltungen werden im Angebot berücksichtigt. Zu den dargestellten Anliegen zählen Unternehmensnachfolge, internationale Geschäftstätigkeit, Unternehmenstransaktionen und die Einhaltung rechtlicher und steuerlicher Vorgaben. Das ebenfalls vorliegende Profil des in München tätigen Rechtsanwalts Dr. Alexander Bourzutschky nennt Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betriebsprüfungen, Mitarbeiterbeteiligung und Prozessvertretung. Als Beispiele seiner Tätigkeit werden die Gestaltung von Auslandsentsendungen, die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontenmodells und sozialversicherungsrechtliche Beratung bei einem Rechtsformwechsel aufgeführt. RÖDL beschreibt die Zusammenarbeit als fachübergreifend und national wie international ausgerichtet. Dabei werden juristische, steuerliche, wirtschaftliche und technologische Themen miteinander verbunden. Für eine erste Anfrage steht ein allgemeines Kontaktformular zur Verfügung. Dort lassen sich Thema, Fachbereich und gegebenenfalls ein betreffendes Land auswählen. Außerdem werden eine Beschreibung des Anliegens und Kontaktdaten abgefragt; Unternehmen und E-Mail-Adresse gehören zu den Pflichtangaben. Für steuerliche Beratung weist RÖDL darauf hin, dass zuvor ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden muss. Weitere konkrete Schritte der Mandatsbearbeitung sind in den Quellen nicht erläutert. Für den hier beschriebenen Verzeichniseintrag in Landshut liefern die vorliegenden Seiten weder eine örtliche Anschrift noch standortbezogene Öffnungszeiten oder Kontaktdaten. Allgemein ist RÖDL unter +49 911 9193-0 sowie per E-Mail an info@roedl.com erreichbar. Diese Angaben sind zentrale Kontaktmöglichkeiten und nicht als Kontaktdaten einer Landshuter Niederlassung ausgewiesen. Das enthaltene Personenprofil ist ausdrücklich dem Standort München zugeordnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: roedl.com, roedl.com

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

4 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

Alle Bewertungen bei Google ansehen
Google-Bewertungssiegel der Kanzlei RÖDL: 4,8 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion

Dr. Alexander Bourzutschky ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Associate Partner bei RÖDL. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und nennt daneben Betriebsprüfungen, Mitarbeiterbeteiligung, Prozessvertretung und Sozialversicherungsrecht. Er gehört der Praxisgruppe Arbeitsrecht und der International Group Employment an. Die belegte Kanzleibeschreibung ordnet ihn München zu; für dieses Profil ist zugleich die Anschrift Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut angegeben. An welchem Standort ein persönlicher Austausch stattfinden kann, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Arbeitsrecht geht es häufig um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Veränderungen laufender Beschäftigungsverhältnisse und deren Beendigung. Beim Thema Kündigungsschutz können insbesondere der Zugang einer Kündigung, geltende Fristen und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Mitarbeiterbeteiligungen betreffen dagegen etwa die vertragliche Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen und die Voraussetzungen möglicher Ansprüche. Bourzutschky hat unter anderem zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu virtuellen Beteiligungsprogrammen, sogenannten VSOP, veröffentlicht. Die im Profil genannten Mandate dokumentieren die Beratung von Unternehmen und eines Vorstandes; eine darüber hinausgehende Ausrichtung auf bestimmte Mandantengruppen lässt sich daraus nicht ableiten. Eine weitere Verbindung besteht zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Typische Fragen betreffen die Einordnung einer Tätigkeit, Versicherungspflichten und die Prüfung von Beiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung. Die dokumentierten Mandate umfassen die sozialversicherungsrechtliche Beratung eines Bankvorstandes bei einem Rechtsformwechsel sowie die Erstellung und Implementierung eines Lebensarbeitszeitkontenmodells für ein kommunales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Hinzu kommen die Gestaltung einer Entsendung nach Südafrika und die Bewertung einer länderübergreifenden Entsendung einer Führungskraft eines österreichischen Industrieunternehmens. Solche Konstellationen verbinden regelmäßig arbeitsvertragliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen. Der örtliche Bezug dieses Profils ist Landshut mit der angegebenen Adresse in der Ludwig-Erhard-Straße. Altstadt, Nikola und Achdorf gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine konkrete Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Amtsgericht und Landgericht Landshut sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, während arbeitsrechtliche Beschäftigungsstreitigkeiten grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Anliegen, die eigene Rolle und gegebenenfalls bereits laufende Fristen knapp beschreiben. Im anschließenden Austausch lassen sich die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen sowie Form und Ort eines Gesprächs klären. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der bestätigten Terminadresse geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 24. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von RÖDL. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Landshut

  • Amtsgericht Landshut
  • Landgericht Landshut

Für den Standort Landshut sind das Amtsgericht Landshut und das Landgericht Landshut genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind nicht die typischen Eingangsgerichte für Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitsentgelt zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Solche Verfahren werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Auseinandersetzungen über Sozialversicherungspflicht oder Beitragsbescheide können nach einem gegebenenfalls erforderlichen Vorverfahren die Sozialgerichte beschäftigen. Ein bestimmtes Arbeitsgericht oder Sozialgericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Amtsgericht oder Landgericht können dagegen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig sein, etwa bei bestimmten vertraglichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Organmitgliedern oder gesellschaftsrechtlich geprägten Beteiligungen. Welcher Rechtsweg eröffnet ist, hängt vom Streitgegenstand und der Stellung der Beteiligten ab. Als Adresse des Profils ist RÖDL, Ludwig-Erhard-Straße 4, 84034 Landshut angegeben. Die ebenfalls genannten Stadtteile Altstadt, Nikola und Achdorf beschreiben das örtliche Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Einordnung der Kanzleianschrift in einen dieser Stadtteile. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Nähe zu Gerichtsgebäuden ist damit nicht belegt. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand der Zieladresse geprüft werden. Da die Kanzleibeschreibung Bourzutschky dem Standort München zuordnet, ist eine vorherige Bestätigung des Besprechungsortes besonders sinnvoll. So bleibt die Planung unabhängig davon, ob ein Termin in Landshut oder an einem anderen vereinbarten Ort stattfindet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Rolle als beschäftigte oder arbeitgebende Person, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung relevant. Hilfreich können außerdem Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, ergänzende Vereinbarungen und vorausgegangene Korrespondenz sein. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze gesetzliche Fristen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Deshalb sollten bekannte Termine und Zugangsdaten bereits in der Anfrage deutlich genannt werden. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Was wird bei einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung typischerweise geprüft?

Eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung betrifft insbesondere die korrekte Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen, Meldungen und Beiträgen. Dabei können die Einordnung einzelner Tätigkeiten, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts oder besondere Vergütungsmodelle relevant werden. Auch die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung kann Fragen aufwerfen. Für eine erste Besprechung sind das Prüfungsschreiben, vorhandene Bescheide sowie die betroffenen Vertrags- und Abrechnungsunterlagen häufig hilfreich. Welche rechtlichen Fragen tatsächlich entstehen, ergibt sich aus dem Prüfungsgegenstand und den konkreten Feststellungen.

Welche arbeitsrechtlichen Fragen stellen sich bei Mitarbeiterbeteiligungen und virtuellen Beteiligungsprogrammen?

Mitarbeiterbeteiligungen können unterschiedlich ausgestaltet sein: Eine tatsächliche gesellschaftsrechtliche Beteiligung unterscheidet sich von einem virtuellen Programm, das vertragliche Zahlungsansprüche vorsieht. Typische Fragen betreffen Teilnahmevoraussetzungen, den Aufbau von Ansprüchen, Bewertungsregeln und die Folgen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch das Zusammenspiel mit bestehenden Vergütungsvereinbarungen ist relevant. Für eine Anfrage helfen der Programmtext, individuelle Zusagen und Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten Gestaltung ab; allgemeine Aussagen über die Wirksamkeit einzelner Klauseln ersetzen deren Prüfung nicht.

Was sollte bei einer Anfrage zu einer grenzüberschreitenden Entsendung beschrieben werden?

Bei einer grenzüberschreitenden Entsendung sind insbesondere Ausgangs- und Zielland, die geplante Dauer, die beteiligten Unternehmen und die vorgesehene Tätigkeit wichtig. Arbeitsvertragliche Regelungen und sozialversicherungsrechtliche Fragen greifen dabei häufig ineinander. Je nach Konstellation können außerdem Aufenthaltsrecht und steuerliche Aspekte gesondert zu betrachten sein. Für einen ersten Überblick helfen bestehende Arbeitsverträge, Entsendungsvereinbarungen und Angaben zur bisherigen Versicherung. Welche nationalen Vorschriften oder zwischenstaatlichen Regelungen maßgeblich sind, lässt sich erst anhand der konkreten Länder- und Beschäftigungskonstellation bestimmen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 24. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an RÖDL schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden