Veröffentlichtes Profil

Dauer Frey

Kanzlei DAUER FREY – Verkehrsrecht in Brandenburg an der Havel

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Verkehrsrechtsanwältin · Kanzlei DAUER FREY

Neuendorfer Straße 90b, 14770 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 3381 315176

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei DAUER FREY
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei DAUER FREY ist eine Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit Standorten in Potsdam, Berlin und Brandenburg an der Havel. Das Büro in der Neuendorfer Straße 90b in Brandenburg ist eine Zweigstelle der Rechtsanwältin Christine Frey. Die Kanzlei berät und vertritt Menschen bei rechtlichen Problemen, die aus ihrer Teilnahme am Straßenverkehr entstehen, ob zu Fuß oder auf zwei, vier oder mehr Rädern. Als Schwerpunkte nennt sie Unfallrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Führerscheinrecht. Zu den beschriebenen Tätigkeiten gehören Schadensabwicklung und Unfallregulierung, die Prüfung von Bußgeldbescheiden sowie die Vertretung in Strafverfahren wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Tötung. Die Kanzlei legt nach eigener Darstellung Wert auf eine ruhige Mandatsbearbeitung, verständliche Gespräche und offene Auskünfte über rechtlich nicht umsetzbare Anliegen. Als bevorzugten Kontaktweg nennt sie das Telefon. Diplom-Juristen oder Volljuristen beantworten erste Fragen telefonisch. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Alternativ können Mandanten Unterlagen per E-Mail oder Fax übermitteln und ihr Anliegen anschließend telefonisch besprechen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: verkehrsrecht-24.com, verkehrsrecht-24.com

Beratung in Brandenburg an der Havel – Einordnung der Redaktion

Das Profil unter dem Namen Dauer Frey nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Zugleich lautet die Berufsbezeichnung Verkehrsrechtsanwältin. Die vorliegende Kanzleibeschreibung ordnet die Kanzlei DAUER FREY als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht ein. Diese unterschiedlichen Angaben sollten Ratsuchende bei ihrer Anfrage berücksichtigen: Ob ein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen wird, ist vorab zu klären. Belegt ist, dass das Büro in der Neuendorfer Straße 90b, 14770 Brandenburg an der Havel, eine Zweigstelle der Rechtsanwältin Christine Frey ist. Weitere Standorte bestehen in Potsdam und Berlin. Im Arbeitsrecht stehen allgemein Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Im Familienrecht geht es beispielsweise um Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hier können persönliche Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Angaben gleichermaßen bedeutsam sein. Aus den Profilangaben lässt sich allerdings nicht ableiten, welche konkreten Leistungen die Kanzlei in diesen beiden Rechtsgebieten anbietet. Ausführlich beschrieben ist dagegen die verkehrsrechtliche Tätigkeit. Die Kanzlei berät und vertritt Menschen bei Problemen aus ihrer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig davon, ob sie zu Fuß oder mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Genannt werden Unfallrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Führerscheinrecht. Dazu zählen die Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen, die Prüfung von Bußgeldbescheiden und die Vertretung in Strafverfahren, etwa wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Tötung. Nach eigener Darstellung legt die Kanzlei Wert auf ruhige Mandatsbearbeitung, verständliche Gespräche und offene Auskünfte über rechtlich nicht umsetzbare Anliegen. Der örtliche Bezug liegt für dieses Profil in Brandenburg an der Havel. Ein Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen und zuständige Gerichte sind in den Angaben nicht benannt. Gerichtliche Zuständigkeiten richten sich unter anderem nach Rechtsgebiet, Verfahrensart und örtlichen Anknüpfungspunkten. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktdaten nutzen und zunächst das Rechtsgebiet sowie ihr Anliegen knapp benennen. Als bevorzugten Kontaktweg nennt die Kanzlei das Telefon; erste Fragen beantworten laut Beschreibung Diplom-Juristen oder Volljuristen. Persönliche Gespräche sind nach Terminvereinbarung möglich. Alternativ können Unterlagen per E-Mail oder Fax übermittelt und anschließend telefonisch besprochen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Brandenburg an der Havel

Die Brandenburger Zweigstelle der Kanzlei DAUER FREY befindet sich in der Neuendorfer Straße 90b, 14770 Brandenburg an der Havel. Zum räumlichen Umfeld gehören außerdem die in der Kanzleibeschreibung genannten Standorte Potsdam und Berlin. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage des Brandenburger Büros ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift einen Ausgangspunkt für die individuelle Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich; organisatorische Fragen zur Anreise lassen sich dabei vorab ansprechen. Konkrete Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt. Für die im Profil aufgeführten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungsschutzverfahren oder Vergütungsstreitigkeiten. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungen, Unterhalts- und Kindschaftssachen, werden grundsätzlich vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Bei der ausführlich beschriebenen verkehrsrechtlichen Tätigkeit hängt der Rechtsweg vom Gegenstand ab: Zivilrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten nach Unfällen können vor Amts- oder Landgerichten verhandelt werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide gelangen regelmäßig zum Amtsgericht; verkehrsstrafrechtliche Verfahren werden vor Strafgerichten geführt. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen fallen typischerweise in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, lässt sich deshalb nicht allein aus der Kanzleianschrift ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sollen Sie Ihr Anliegen kurz schildern. Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden und anschließend mit der Kanzlei zu Ihrem Anliegen telefonieren.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Mitarbeiter beantworten erste Fragen am Telefon. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Die Prüfung eines Bußgeldbescheids und die Auskunft dazu, was zu tun ist, werden als kostenlos und unverbindlich angeboten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Mitarbeiter beantworten erste Fragen am Telefon. Persönliche Gespräche an den Standorten sind nach Terminvereinbarung möglich. Die Prüfung eines Bußgeldbescheids und die Auskunft dazu, was zu tun ist, werden als kostenlos und unverbindlich angeboten.

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sollen Sie Ihr Anliegen kurz schildern. Wenn Sie wenig Zeit haben, können Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax zusenden und anschließend mit der Kanzlei zu Ihrem Anliegen telefonieren.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Folge 875: Glühwein am Steuer wird teuer
  • Folge 874: Unfall bei Glatteis - Wer trägt die Schuld?
  • Folge 873: Nach einem Unfall Streß vermeiden. Verkehrsanwälte helfen!
  • Folge 872: Mit Strategie vielleicht doch den Führerschein retten? Was ist zu tun?
  • Folge 871: Gegnerische Versicherung sagt: „Haftung geklärt.“ – Können Sie sicher sein?
  • Folge 870: Fahrerflucht – Ist der Führerschein weg?

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich wegen Arbeitsrecht oder Familienrecht anfragen, obwohl die Kanzlei als verkehrsrechtlich ausgerichtet beschrieben wird?
Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet, während die Kanzleibeschreibung verkehrsrechtliche Tätigkeiten erläutert. Daraus ergibt sich keine gesicherte Aussage zur Übernahme arbeitsrechtlicher oder familienrechtlicher Mandate. Bei einer ersten Anfrage ist es deshalb sinnvoll, das betroffene Rechtsgebiet ausdrücklich zu nennen und nach der Bearbeitungsmöglichkeit zu fragen. Eine kurze Beschreibung des Konflikts, der Beteiligten und bereits vorliegender Schreiben erleichtert die Zuordnung. Auch bekannte Termine oder laufende Fristen sollten angesprochen werden.
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie die Kündigung oder Abmahnung von Bedeutung. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis, was ist geschehen und wann sind wichtige Schreiben zugegangen? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung; Umfang und Beginn einer anwaltlichen Tätigkeit sollten ausdrücklich geklärt werden.
Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen zusammenstellen?
Bei familienrechtlichen Anliegen hilft zunächst eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Abhängig vom Thema können Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern und zu bestehenden Vereinbarungen relevant sein. Für Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensunterlagen und Informationen über wirtschaftliche Verpflichtungen wichtig. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben oder Beschlüsse erleichtern die Einordnung des Verfahrensstands. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Welche Informationen sind nach einem Verkehrsunfall für eine anwaltliche Anfrage wichtig?
Für die erste Einordnung eines Verkehrsunfalls sind insbesondere Unfallzeit, Unfallort, Beteiligte und eine möglichst sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Angaben zu Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben von Versicherungen können ergänzend relevant sein. Bei Sachschäden kommen etwa Reparaturunterlagen oder Gutachten in Betracht, bei Verletzungen medizinische Unterlagen. Nicht jeder Fall erfordert von Beginn an sämtliche Dokumente. Welche Ansprüche und Verfahrensschritte überhaupt zu prüfen sind, richtet sich nach dem Unfallgeschehen und den verfügbaren Nachweisen.
Sind ein Bußgeldbescheid, ein Verkehrsstrafverfahren und eine Fahrerlaubnismaßnahme dasselbe?
Diese Angelegenheiten betreffen unterschiedliche Verfahren. Ein Bußgeldbescheid betrifft eine vorgeworfene Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Maßnahmen einer Fahrerlaubnisbehörde betreffen insbesondere die Berechtigung oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Mehrere Verfahren können mit demselben Geschehen zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine erste Anfrage sind daher sämtliche behördlichen Schreiben, deren Zugangsdaten und bekannte Termine wichtig, damit der jeweilige Verfahrensstand erkennbar wird.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Dauer Frey

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Dauer Frey: 4,9 von 5 Sternen bei 31 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei DAUER FREY aus 31 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 31 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei DAUER FREY insgesamt und nicht auf Dauer Frey persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-24.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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