- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- KSW Gruppe Rechtsanwälte
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Wolf-Dieter Schade ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei der KSW Gruppe Rechtsanwälte. Als weiterer Tätigkeitsbereich wird Forderungsmanagement genannt. Am Standort Brandenburg an der Havel berät die Kanzlei Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Abfindungen, Aufhebungsverträge und Arbeitsvertragsgestaltung zu den genannten Schwerpunkten. Die Tätigkeit umfasst die Prüfung von Kündigungen und die Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel. Hinzu kommen Fragen zu Arbeitsort, Versetzung, Homeoffice und betrieblichen Änderungen zwischen Havelland, Potsdam und Berlin. Bei Aufhebungsverträgen werden Abfindung, Freistellung, Zeugnis und sozialversicherungsrechtliche Folgen in die Verhandlung einbezogen. Die Kanzlei verbindet strategische Beratung mit außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung. Dabei berücksichtigt sie Pendelwege, Schichtmodelle, Betriebsstandorte und wirtschaftliche Folgen. Schade ist Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Konflikte in der Stadt, im Havelland und im westlichen Berliner Umland. Thorben Schade ergänzt das Team in arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Mandaten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-brandenburg.com
Beratung in Brandenburg an der Havel – Einordnung der Redaktion
Dieter Schade ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei der KSW Gruppe Rechtsanwälte in Brandenburg an der Havel. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Am Standort Kurstraße 26 richtet sich die Beratung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen. Zu den genannten Themen gehören Kündigungsschutz, Abfindungen, Aufhebungsverträge und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ratsuchende können diese Bereiche etwa betreffen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, sich Arbeitsbedingungen verändern oder vertragliche Regelungen vor einer Unterschrift eingeordnet werden müssen. Bei Kündigungen umfasst die beschriebene Tätigkeit sowohl deren Prüfung als auch die Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel. Dabei geht es allgemein um die Wirksamkeit einer Kündigung und die daraus folgenden Fragen für das Arbeitsverhältnis. Bei Aufhebungsverträgen stehen neben einer möglichen Abfindung auch Freistellung, Arbeitszeugnis und sozialversicherungsrechtliche Folgen im Zusammenhang. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Die Kanzleibeschreibung nennt sowohl außergerichtliche Verhandlungen als auch gerichtliche Vertretung und berücksichtigt die wirtschaftlichen Auswirkungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen. Einen konkreten regionalen Bezug haben Fragen zum Arbeitsort, zu Versetzungen und zum Homeoffice. Für Beschäftigte und Unternehmen zwischen Brandenburg an der Havel, dem Havelland, Potsdam und Berlin können veränderte Betriebsstandorte oder betriebliche Umstrukturierungen Auswirkungen auf Pendelwege und Schichtmodelle haben. Solche Umstände werden nach der Kanzleibeschreibung in die arbeitsrechtliche Betrachtung einbezogen. Schade ist damit Ansprechpartner für Konflikte in der Stadt, im Havelland und im westlichen Berliner Umland. Neben dem Arbeitsrecht werden seine Fachanwaltsqualifikation im Steuerrecht und Forderungsmanagement als weiterer Tätigkeitsbereich genannt. Die Kanzleianschrift lautet Kurstraße 26, 14776 Brandenburg an der Havel. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand dieser Adresse planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen: Hilfreich sind das betroffene Arbeitsverhältnis, das zentrale Problem und bereits bekannte Termine oder Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, sollte anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Die Anfrage allein ersetzt weder die Bestätigung einer Mandatsübernahme noch die Abstimmung über etwaige fristgebundene Schritte.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Brandenburg an der Havel
Der Kanzleistandort von Dieter Schade befindet sich in der Kurstraße 26 in Brandenburg an der Havel. Der räumliche Bezug seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit reicht nach der Kanzleibeschreibung über die Stadt hinaus in das Havelland und das westliche Berliner Umland. Auch Arbeitsbeziehungen mit Bezug zu Potsdam und Berlin werden genannt. Für dieses Umfeld sind insbesondere wechselnde Arbeitsorte, Pendelwege, Schichtmodelle und mehrere Betriebsstandorte relevante Rahmenbedingungen. Sie können bei Versetzungen, Homeoffice-Regelungen oder betrieblichen Veränderungen eine Rolle spielen, ohne für sich allein die rechtliche Bewertung vorzugeben. Als Gericht wird das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel ausdrücklich genannt. Arbeitsgerichte entscheiden insbesondere über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im Kündigungsschutzverfahren wird die Wirksamkeit einer angegriffenen Kündigung geprüft; regelmäßig findet zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Ob gerade dieses Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab, beispielsweise vom Arbeitsort. Für steuerrechtliche Streitigkeiten und das allgemeine Forderungsmanagement lässt sich aus dem genannten Arbeitsgericht keine Zuständigkeit ableiten. Für die Orientierung innerhalb des Stadtgebiets steht die Anschrift in der Kurstraße zur Verfügung; ein bestimmter Stadtteil ist in den Angaben nicht ausgewiesen. Die Anreise per öffentlichem Nahverkehr oder Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsinformationen geplant werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt und können vor einem Besuch bei der Kanzlei erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Als relevante Unterlagen nennt die Quelle den Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen, die Stellenbeschreibung, Bonusvereinbarungen, die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen und sämtliche Schriftstücke zur Kündigung. Zum Zugang der Kündigung sollen der Umschlag aufbewahrt, ein Foto gemacht und der Tag mit Uhrzeit notiert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei empfiehlt zur Vorbereitung einer Kündigungsprüfung oder Verhandlung den Strategie-Check auf der Startseite. Dieser liefert in wenigen Minuten eine erste Einordnung, die anschließend am Standort Brandenburg an der Havel vertieft wird.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei empfiehlt zur Vorbereitung einer Kündigungsprüfung oder Verhandlung den Strategie-Check auf der Startseite. Dieser liefert in wenigen Minuten eine erste Einordnung, die anschließend am Standort Brandenburg an der Havel vertieft wird.
Für den Erstkontakt: Als relevante Unterlagen nennt die Quelle den Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen, die Stellenbeschreibung, Bonusvereinbarungen, die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen und sämtliche Schriftstücke zur Kündigung. Zum Zugang der Kündigung sollen der Umschlag aufbewahrt, ein Foto gemacht und der Tag mit Uhrzeit notiert werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in Brandenburg an der Havel, KSW Gruppe Rechtsanwälte
- Arbeitsrecht im Ernstfall: Die Drei-Wochen-Frist und was wirklich zählt, KSW Gruppe Rechtsanwälte
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag hilfreich. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Gesprächen oder Abmahnungen können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Deshalb sollten erkennbare Fristen bereits in der Anfrage genannt und die Übernahme sowie das weitere Vorgehen ausdrücklich geklärt werden.
- Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht. Eine Zahlung kann sich jedoch beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan oder einer Vereinbarung ergeben. Häufig wird eine Abfindung im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Beendigung oder einem gerichtlichen Vergleich erörtert. Ob eine solche Lösung in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses und den Interessen beider Seiten ab. Neben dem Zahlbetrag sind auch der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Freistellung und mögliche steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
- Welche Themen sollten vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags geklärt sein?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Typische Regelungspunkte sind das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung, die Freistellung, Resturlaub, ausstehende Zahlungen und das Arbeitszeugnis. Auch die Rückgabe von Arbeitsmitteln und Klauseln zur Erledigung gegenseitiger Ansprüche können bedeutsam sein. Zusätzlich können Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sozialversicherung entstehen. Für eine sachliche Prüfung sind der vollständige Vertragsentwurf und der bisherige Arbeitsvertrag hilfreich. Ob einzelne Regelungen angemessen sind, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Wovon hängt ab, ob Arbeitsort, Versetzung oder Homeoffice geändert werden können?
- Maßgeblich sind unter anderem der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Grenzen des Weisungsrechts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es grundsätzlich nicht. Bei Änderungen des Arbeitsorts können die bisherige Vereinbarung, betriebliche Gründe und die Interessen der Beschäftigten relevant sein. Längere Pendelwege oder veränderte Schichtzeiten sind dabei mögliche tatsächliche Gesichtspunkte. Für eine Anfrage helfen deshalb die bestehenden Regelungen, die angekündigte Änderung und deren vorgesehener Beginn. Ob eine konkrete Maßnahme zulässig ist, erfordert eine individuelle Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dieter Schade
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4,6 von 5 · 34 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kurstraße 26, 14776 Brandenburg an der Havel
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-brandenburg.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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