- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Sven Fischer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sven Fischer ist Rechtsanwalt in Brandenburg an der Havel. Seine Schwerpunkte sind Sozialrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, insbesondere Bußgeldsachen. Im Sozialrecht umfasst seine Tätigkeit Zahlungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Fragen zum Pflegegrad sowie Bürgergeld und Sozialleistungen. Dazu gehören die Prüfung von Leistungsbescheiden und Widerspruch und Klage bei Minderung und Sanktion. Auch Fragen zur Erwerbsminderungsrente, Witwen- oder Altersrente und Kürzungen von Rentenleistungen werden genannt. Im Strafrecht befasst er sich unter anderem mit Sozialleistungsbetrug, Insolvenzstrafsachen, Diebstahl, Unterschlagung, BtM-Delikten, Verkehrsstraftaten, Steuerhinterziehung und Jugendstrafsachen. Im Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht bietet er bundesweit Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. Sein Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Organisationen, Verbände und Unternehmen in Brandenburg an der Havel, Berlin/Brandenburg und darüber hinaus. Er beschreibt seine Arbeitsweise als vertrauensvoll, diskret und erfolgsorientiert und bietet die komplette Betreuung eines Falles an. Für unaufschiebbare Angelegenheiten nennt die Webseite Termine innerhalb von 24 Stunden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-sven-fischer.de, ra-sven-fischer.de
Beratung in Brandenburg an der Havel – Einordnung der Redaktion
Sven Fischer ist als Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei in der Magdeburger Str. 9 in 14770 Brandenburg an der Havel ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Beide Bereiche betreffen häufig Veränderungen im persönlichen oder beruflichen Alltag: etwa das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Neuordnung familiärer Beziehungen nach einer Trennung. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung eine thematische Anlaufstelle für Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis ebenso wie für rechtliche Anliegen innerhalb der Familie. Als Kammerzugehörigkeit ist die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg angegeben. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch ein Arbeitszeugnis oder ein angebotener Aufhebungsvertrag können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen häufig unterschiedliche Fragen: Welche Vereinbarungen gelten, welche Unterlagen sind aussagekräftig und welche zeitlichen Vorgaben müssen berücksichtigt werden? Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine rechtliche Einordnung hängt daher vom konkreten Sachverhalt und den vorhandenen Dokumenten ab. Das Familienrecht umfasst unter anderem Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Ratsuchende beschäftigen dabei oft sowohl finanzielle als auch organisatorische Fragen. Bei einer Trennung können beispielsweise die Betreuung gemeinsamer Kinder, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Seiten oder bestehende Vereinbarungen Bedeutung gewinnen. Für eine erste Bestandsaufnahme sind deshalb eine nachvollziehbare Darstellung der familiären Situation und gegebenenfalls Angaben zu Einkommen, Kindern sowie bisherigen gerichtlichen Verfahren hilfreich. Welche dieser Aspekte tatsächlich relevant sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Brandenburg an der Havel; ein bestimmter Stadtteil oder konkrete Verkehrsanbindungen sind in den Profilangaben nicht ausgewiesen. Für einen Besuch bietet die Anschrift in der Magdeburger Straße den Ausgangspunkt zur individuellen Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten, familienrechtliche Verfahren vor den Familiengerichten bei den Amtsgerichten geführt. Die örtliche Zuständigkeit folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Anfrage vorbereiten möchte, kann das Profil zur Orientierung nutzen und sich nach den dort gegebenenfalls ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten richten. Eine kurze Schilderung des Anliegens, bekannte Fristen und die Bitte um eine Terminabstimmung erleichtern die erste Kontaktaufnahme; eine Mandatsübernahme bedarf einer gesonderten Klärung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Brandenburg an der Havel
Die Kanzlei Rechtsanwalt Sven Fischer befindet sich in der Magdeburger Str. 9 in 14770 Brandenburg an der Havel. Damit ist die Anschrift innerhalb des Stadtgebiets konkret benannt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil, eine Innenstadtlage oder besondere Merkmale des Kanzleizugangs gehen aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht hervor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse sinnvoll. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Auch die Terminvereinbarung sollte der Anfahrt vorausgehen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder andere Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann beispielsweise vom Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Im Familienrecht werden Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang regelmäßig beim Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts behandelt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Verfahrensart und den jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen oder Kinder. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht angegeben. Aus der Kanzleianschrift in Brandenburg an der Havel allein lässt sich daher kein bestimmtes Gericht für ein individuelles Anliegen ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einem Anruf wird ein Termin für ein Gespräch vereinbart. In unaufschiebbaren Angelegenheiten werden Termine innerhalb von 24 Stunden angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei einem Anruf wird ein Termin für ein Gespräch vereinbart. In unaufschiebbaren Angelegenheiten werden Termine innerhalb von 24 Stunden angeboten.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und der Schriftverkehr zum konkreten Streitpunkt hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann verdeutlichen, was wann geschehen ist und welches Ziel mit der Anfrage verbunden wird. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist auch das Datum des Zugangs wichtig. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich im Zuge der Kontaktaufnahme klären; nicht jeder arbeitsrechtliche Fall erfordert dieselben Unterlagen.
- Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Kündigungen und Aufhebungsverträge betreffen beide die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unterscheiden sich aber rechtlich. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung beruht. Bei der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung gelten regelmäßig kurze Fristen. Ein Aufhebungsvertrag kann unter anderem Auswirkungen auf Vergütung, Beendigungszeitpunkt und sozialrechtliche Ansprüche haben. Für eine Anfrage sind deshalb der genaue Wortlaut, das Zugangsdatum beziehungsweise eine gesetzte Rückmeldefrist und die persönlichen Ziele relevant. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt nicht die Prüfung der jeweiligen Unterlagen.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt typischerweise benötigt?
- Hilfreich sind zunächst Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt einer Trennung und dazu, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommen, wirtschaftliche Belastungen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen eine Rolle. Für Scheidungsfragen können außerdem die Dauer der Ehe und frühere Schritte zur Regelung der Trennungsfolgen wichtig sein. Eine erste Anfrage muss noch keine vollständige rechtliche Bewertung enthalten. Eine geordnete Übersicht über offene Fragen und vorhandene Unterlagen erleichtert es, den Gegenstand einer möglichen Beratung abzugrenzen.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang, und welches Gericht befasst sich damit?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Betreuung, Gesundheit oder schulische Angelegenheiten. Umgang bezeichnet den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Beide Themen hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich wird, befasst sich damit grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Für eine erste Anfrage sind die aktuelle Betreuungssituation, bestehende Regelungen und das konkrete Anliegen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Fischer
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: ra-sven-fischer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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