Veröffentlichtes Profil

Schwarz Frank

Frank Schwarz – Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz

Steinstraße 8, 14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 3381 25023

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Frank Schwarz ist in Brandenburg an der Havel tätig und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören Arbeitsrecht, Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, Baurecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei betreut eine erhebliche Anzahl von Beratungsmandaten, die zu einem großen Teil bereits langjährig bestehen. Frank Schwarz prüft die für das jeweilige Anliegen relevante Rechtslage und berät zu den Vorgehensmöglichkeiten. Seine Tätigkeit umfasst die Klärung komplexer Fragestellungen sowie die Erarbeitung interessengerechter und wirtschaftlicher Lösungen. Er unterstützt auch bei deren Umsetzung. Im Rahmen der Erstberatung informiert die Kanzlei ausführlich über anfallende Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung. Dabei werden die Erfolgsaussichten einer Klage gegenüber dem Prozess- und Kostenrisiko abgewogen. Neben gesetzlichen Gebühren können individuell an den Fall angepasste Stundensätze vereinbart werden. Auf der Webseite stehen außerdem Formulare und Hinweise zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zum Herunterladen bereit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-frank-schwarz.de, ra-frank-schwarz.de

Beratung in Brandenburg an der Havel – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Frank Schwarz ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz in der Steinstraße 8 in 14776 Brandenburg an der Havel tätig. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt im Vordergrund; daneben ist Familienrecht ausdrücklich genannt. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst außerdem Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht. Für Ratsuchende bietet diese Einordnung einen ersten Überblick darüber, welchen rechtlichen Themen sich ihre Anfrage zuordnen lässt. Ob die Bearbeitung eines konkreten Anliegens übernommen werden kann, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Laut Kanzleibeschreibung prüft Frank Schwarz die relevante Rechtslage und erläutert Vorgehensmöglichkeiten. Zur Erstberatung gehört auch die Abwägung von Erfolgsaussichten einer Klage gegenüber Prozess- und Kostenrisiken. Familienrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden sein. Eine rechtliche Bestandsaufnahme dient dazu, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und offene Fragen zu erfassen. Im ebenfalls genannten Verkehrsrecht stehen typischerweise Unfallfolgen, Schadensersatz und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr im Raum. Verkehrsstrafrechtliche Anliegen betreffen dagegen den Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr und das damit verbundene Verfahren. Die Kanzleianschrift stellt den örtlichen Bezug zu Brandenburg an der Havel her. Angaben zu einem bestimmten Stadtteil, konkreten Verkehrsverbindungen oder Zugangsmöglichkeiten liegen nicht vor. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Welcher Gerichtsort maßgeblich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollten Ratsuchende das betroffene Rechtsgebiet, den wesentlichen Sachverhalt und bereits bekannte Termine oder Fristen nennen. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei abstimmen, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Beratungstermin vereinbart werden kann. Eine Anfrage allein ist noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Brandenburg an der Havel

Die Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz hat ihre Anschrift in der Steinstraße 8 in Brandenburg an der Havel. Ein Stadtteil oder eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Deshalb lässt sich die Lage innerhalb des Stadtgebiets hier nicht genauer einordnen. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Adresse einen Ausgangspunkt zur Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Kanzleiräume sollten vorab anhand aktueller Informationen beziehungsweise direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Aus der Anschrift allein lassen sich dazu keine verlässlichen Einzelheiten ableiten. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklagen wegen Arbeitsentgelts oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren, insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren, gehören regelmäßig vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Konkrete Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt; die örtliche Zuständigkeit folgt zudem nicht automatisch aus dem Kanzleisitz. Je nach Verfahrensart können beispielsweise Arbeitsort, Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes maßgeblich sein. In den ergänzend genannten verkehrsrechtlichen Tätigkeitsfeldern kommen für zivilrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten Amts- oder Landgerichte in Betracht; Verkehrsstrafverfahren werden vor den zuständigen Strafgerichten geführt. Die konkrete Zuordnung erfordert jeweils eine Prüfung des Sachverhalts.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Rahmen der Erstberatung werden Sie ausführlich über alle anfallenden Kosten und über die Möglichkeit der Kostenerstattung informiert. Weiterhin wird eine Abwägung vorgenommen, ob die Erfolgsaussichten einer Klage in einem vernünftigen Verhältnis zu dem einzugehenden Prozess- und Kostenrisiko stehen. Neben den gesetzlichen Gebühren können an den Fall angepasste Stundensätze individuell vereinbart werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Rahmen der Erstberatung werden Sie ausführlich über alle anfallenden Kosten und über die Möglichkeit der Kostenerstattung informiert. Weiterhin wird eine Abwägung vorgenommen, ob die Erfolgsaussichten einer Klage in einem vernünftigen Verhältnis zu dem einzugehenden Prozess- und Kostenrisiko stehen. Neben den gesetzlichen Gebühren können an den Fall angepasste Stundensätze individuell vereinbart werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Hilfreich sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens. Je nach Thema können Gehaltsabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Wichtig ist, den Erhalt von Schreiben und bereits bekannte Termine möglichst genau anzugeben, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Darstellung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Bei beiden können Beendigungszeitpunkt, Vergütung, Urlaub und Zeugnis eine Rolle spielen. Ein Aufhebungsvertrag kann zudem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom Inhalt der Unterlagen und den Umständen ab. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob bereits ein Dokument vorliegt, etwas unterzeichnet wurde oder eine Entscheidung noch aussteht.
Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern gemeinsam geklärt werden?
Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht sind rechtlich unterscheidbare Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Nicht jede Frage setzt ein Scheidungsverfahren voraus, und nicht jeder Streit muss gerichtlich entschieden werden. Manche Angelegenheiten können Gegenstand einer Vereinbarung sein; andere unterliegen besonderen formellen Anforderungen oder gerichtlicher Kontrolle. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geregelt sind und wo Klärungsbedarf besteht. Bei Fragen zu Kindern steht deren Wohl im Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung.
Welche Angaben helfen bei einer Mandatsanfrage wegen Unterhalts?
Zunächst ist die Unterscheidung wichtig, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Für eine erste Einordnung können die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen bedeutsam sein. Einkommensverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten spielen häufig ebenfalls eine Rolle. Eine konkrete Berechnung setzt jedoch die Prüfung der maßgeblichen Unterlagen und rechtlichen Voraussetzungen voraus. Ratsuchende können bei der Anfrage zunächst benennen, wer Unterhalt verlangt, für welchen Zeitraum und ob bereits Schreiben oder laufende Verfahren vorliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Schwarz Frank

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Schwarz Frank: 4,0 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen
4,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz aus 21 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 21 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Frank Schwarz insgesamt und nicht auf Schwarz Frank persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: ra-frank-schwarz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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