Veröffentlichtes Profil

Jens Kasch

Jens Kasch – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Rostock

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Strafverteidigerkontor Rostock

Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock

Telefon: +49 381 80878688

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Strafverteidigerkontor Rostock
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jens Kasch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im Strafverteidigerkontor mit Standorten in Rostock und Bad Doberan. Die Kanzlei entwickelte sich aus der vormaligen Kanzlei baumhaus nachf. Rechtsanwälte und betreut Firmen, Freiberufler und Privatpersonen sachgebietsübergreifend im Straf- und Verkehrsrecht. Kasch ist standortübergreifend für bundesweit ansässige Mandanten tätig. Er vertritt Mandanten in Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei Unfällen gegenüber Versicherungen und Werkstätten. Zu den Fachgebieten der Kanzlei zählen Verkehrsunfallangelegenheiten und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, auch nach Großschäden. Im Arbeitsrecht vertritt Kasch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in individual- und kollektivrechtlichen Verfahren. Als weitere Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Opferrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht. Kasch verfügt über langjährige Berufserfahrung und nimmt stetig an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil. Die Kanzlei legt Wert auf die Spezialisierung der Anwälte und Mitarbeiter. Im Vordergrund steht die Suche nach einer persönlich und wirtschaftlich sinnvollen Lösung für den Mandanten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafverteidigerkontor.de, strafverteidigerkontor.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Jens Kasch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im Strafverteidigerkontor Rostock. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Im Arbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in individual- und kollektivrechtlichen Verfahren. Für Ratsuchende kann es dabei um das einzelne Arbeitsverhältnis ebenso wie um Fragen der betrieblichen Mitbestimmung gehen. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Auseinandersetzungen über Vergütung, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Bei einer Anfrage ist daher zunächst einzuordnen, aus welcher Rolle heraus Unterstützung gesucht wird und welcher Sachverhalt zugrunde liegt. Im Strafrecht steht häufig ein konkreter Vorwurf im Mittelpunkt, etwa nach Eingang einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hier allgemein die Prüfung des Verfahrensstands, die Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf und die Vertretung im weiteren Verfahren. Die Kanzlei nennt unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht und Opferrecht als weitere Rechtsgebiete. Kasch vertritt außerdem Mandanten in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt unter anderem davon ab, ob jemand als beschuldigte oder als geschädigte Person beteiligt ist. Das Strafverteidigerkontor hat Standorte in Rostock und Bad Doberan und entwickelte sich aus der vormaligen Kanzlei baumhaus nachf. Rechtsanwälte. Es betreut Firmen, Freiberufler und Privatpersonen sachgebietsübergreifend im Straf- und Verkehrsrecht. Kasch ist standortübergreifend für bundesweit ansässige Mandanten tätig. Zu seiner Tätigkeit gehört auch die Vertretung bei Unfällen gegenüber Versicherungen und Werkstätten. Die Kanzlei nennt Verkehrsunfallangelegenheiten und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, auch nach Großschäden. Kasch verfügt über langjährige Berufserfahrung und nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Die Rostocker Kanzleianschrift lautet Carl-Hopp-Straße 4b, 18069 Rostock. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Warnemünde oder der Kröpeliner-Tor-Vorstadt lässt sich die Anfahrt anhand dieser Adresse planen; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock, die insbesondere für strafrechtliche Verfahren Bedeutung haben können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu Beteiligten, vorhandenen Schreiben und möglichen Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

  • Amtsgericht Rostock
  • Landgericht Rostock

Für das Profil von Jens Kasch sind am Standort Rostock insbesondere das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock im strafrechtlichen Zusammenhang relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auch gerichtliche Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden regelmäßig bei Amtsgerichten geführt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit bestimmten schwerwiegenderen Strafsachen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Verfahren, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das gilt auch für bestimmte kollektivrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren. Amtsgericht und Landgericht Rostock sind dafür nicht die regulären Eingangsgerichte. Bei zivilrechtlichen Unfall- oder Schmerzensgeldansprüchen aus dem ebenfalls beschriebenen Tätigkeitsumfeld kann hingegen abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit eines dieser beiden Gerichte in Betracht kommen. Die Kanzlei ist in Rostock unter der Anschrift Carl-Hopp-Straße 4b erreichbar. Die Angaben erlauben weder eine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage noch die Zuordnung zu Stadtmitte, Warnemünde oder Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Für die Anreise aus diesen Stadtteilen oder dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel und Pkw anhand der konkreten Adresse verglichen werden. Aktuelle Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden; konkrete Angaben hierzu liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge und die unmittelbar betroffenen Schreiben hilfreich. Je nach Anliegen können dazu eine Kündigung, eine Abmahnung, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel mit der anderen Seite gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Wichtig ist außerdem, ob die Anfrage von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite kommt und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Bei kollektivrechtlichen Fragen können etwa Betriebsvereinbarungen relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, wird bei der Kontaktaufnahme abgestimmt.
Warum sollten bei einer Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung die Daten der Schreiben genannt werden?
Arbeitsrechtliche Anliegen können an gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Fristen gebunden sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine wichtige Rolle. Auch bei Zahlungsansprüchen können Ausschlussfristen Bedeutung haben. Das Ausstellungsdatum eines Schreibens und der tatsächliche Erhalt sind deshalb nicht immer gleichzusetzen. Für eine Mandatsanfrage ist eine nachvollziehbare Darstellung dieser Daten hilfreich. Die bloße Kontaktaufnahme ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung und sichert nicht automatisch eine Frist. Welche zeitlichen Vorgaben im konkreten Fall gelten, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Angaben braucht eine Kanzlei bei einer Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs?
Hilfreich sind die Bezeichnung der absendenden Behörde, das Aktenzeichen, der genannte Vorwurf und die Art des erhaltenen Schreibens. Eine Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklageschrift stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Auch angekündigte Termine oder bereits laufende Fristen sind für die erste Einordnung wichtig. Beschuldigte und Zeugen haben unterschiedliche verfahrensrechtliche Rollen; deshalb sollte diese Information ebenfalls genannt werden. Eine ausführliche Schilderung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung häufig nicht erforderlich. Der weitere Informationsbedarf und ein geeigneter Übermittlungsweg können anschließend geklärt werden.
Was unterscheidet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren von einem Strafverfahren?
Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig mit einer Geldbuße geahndet, während bei Straftaten Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Je nach Vorwurf können weitere Folgen hinzutreten, im Straßenverkehr beispielsweise ein Fahrverbot. Auch der Ablauf unterscheidet sich: Im Bußgeldverfahren ergeht häufig zunächst ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde; nach einem Einspruch kann eine gerichtliche Entscheidung folgen. Strafverfahren werden grundsätzlich unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft geführt. Für eine Anfrage ist daher das konkrete Schreiben aussagekräftiger als eine umgangssprachliche Beschreibung des Vorwurfs. Beide Verfahrensarten können fristgebundene Reaktionsmöglichkeiten enthalten.
Können ein strafrechtlicher Vorwurf und ein arbeitsrechtlicher Konflikt zusammenhängen?
Ein einzelner Sachverhalt kann sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Fragen auslösen, etwa bei dem Vorwurf einer Pflichtverletzung am Arbeitsplatz. Die Verfahren verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke und werden nach unterschiedlichen Regeln beurteilt. Eine arbeitsrechtliche Entscheidung hängt deshalb nicht in jedem Fall vom Abschluss eines Strafverfahrens ab. Für die Mandatsanfrage ist hilfreich, beide Zusammenhänge zu benennen und vorhandene Schreiben jeweils zuzuordnen. Auch mögliche weitere Beteiligte sollten erkennbar sein. Ob und in welchem Umfang eine gemeinsame Bearbeitung möglich ist, muss die angefragte Kanzlei anhand des Sachverhalts und möglicher Interessenkonflikte prüfen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Kasch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jens Kasch: 5,0 von 5 Sternen bei 24 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Strafverteidigerkontor Rostock aus 24 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 24 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Strafverteidigerkontor Rostock insgesamt und nicht auf Jens Kasch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: strafverteidigerkontor.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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