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- Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger in Dessau-Roßlau ist für Privatpersonen und Unternehmen bundesweit tätig. Ihre Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Kaufvertragsrecht und Mietrecht. Die Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Verträgen, außergerichtliche Verhandlungen und die Prozessvertretung an Amts-, Land-, Oberlandes- und Arbeitsgerichten in Deutschland. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Abfindung, Arbeitszeugnis, Abmahnung sowie Lohn und Gehalt zu den genannten Themen. Im Familienrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Ehescheidung, Scheidungsfolgesachen, Eheverträgen, Unterhaltsansprüchen, Umgangsrecht und Sorgerecht. Weitere Arbeitsschwerpunkte betreffen Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundstücksbelastungen. Im Kaufvertragsrecht werden Verträge entworfen und geprüft sowie Gewährleistungsansprüche durchgesetzt. Das Mietrecht umfasst unter anderem Kündigungen von Wohn- und Geschäftsräumen, Räumungsklagen, Mietrückstände und Mietmängel. Als Anspruch an die Mandatsbearbeitung nennt die Kanzlei eine individuelle, vertrauensvolle und zügige Bearbeitung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen für die Mandanten. Individuelle Termine sind nach Absprache möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-in-dessau.de
Beratung in Dessau-Roßlau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Steffen Senger ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger in der Gutenbergstraße 6 in 06842 Dessau-Roßlau ansässig. Die Kanzlei ist für Privatpersonen und Unternehmen bundesweit tätig. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Familienrecht. Die Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Verträgen, außergerichtliche Verhandlungen und die Vertretung vor Gericht. Für Ratsuchende geht es in diesen Rechtsgebieten häufig darum, bestehende Vereinbarungen einzuordnen, Konfliktpunkte zu klären und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Schritte zu verstehen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigungsschutz, Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen sowie Lohn und Gehalt als Themen. Typische Anliegen entstehen etwa nach dem Zugang einer Kündigung, bei ausstehenden Zahlungen oder bei Unstimmigkeiten über die Formulierung eines Zeugnisses. Auch die Prüfung und Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen gehört in dieses Rechtsgebiet. Je nach Ausgangslage kann eine außergerichtliche Verständigung oder ein Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht im Raum stehen. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht dabei nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der familienrechtliche Schwerpunkt umfasst Ehescheidungen und Scheidungsfolgesachen, Eheverträge, Unterhaltsansprüche sowie Umgangs- und Sorgerecht. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen hier beispielsweise die finanziellen Folgen einer Trennung, die Regelung gemeinsamer Verantwortung für Kinder oder vertragliche Vereinbarungen zwischen Ehepartnern. Die einzelnen Fragen können miteinander zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Neben einer möglichen gerichtlichen Klärung sind deshalb auch Verhandlungen über einvernehmliche Regelungen ein Bestandteil familienrechtlicher Arbeit. Die Kanzlei nennt eine individuelle, vertrauensvolle und zügige Bearbeitung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen als ihren Anspruch. Der örtliche Anlaufpunkt liegt in Dessau-Roßlau; ein bestimmter Stadtteil und Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht angegeben. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Kanzleianschrift zur Routenplanung verwendet werden. Individuelle Termine sind nach Absprache möglich. Gerichtliche Zuständigkeiten richten sich nicht allein nach dem Kanzleisitz: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten, Familiensachen vor den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das betroffene Rechtsgebiet, ihr Anliegen und gegebenenfalls anstehende Termine benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dessau-Roßlau
Die Rechtsanwaltskanzlei Steffen Senger hat ihren Sitz in der Gutenbergstraße 6 in 06842 Dessau-Roßlau. Damit besteht für Ratsuchende aus der Stadt und dem Umland eine örtliche Kontaktadresse, während die Kanzlei nach ihrer Beschreibung bundesweit tätig ist. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrtzeiten sind nicht belegt. Individuelle Termine können nach Absprache vereinbart werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind von den in der Kanzleibeschreibung genannten Gerichtstypen vor allem die Arbeitsgerichte relevant. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, nicht allein vom Kanzleisitz in Dessau-Roßlau. Im Familienrecht werden Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren grundsätzlich bei den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte behandelt. Für bestimmte Rechtsmittel sind die Oberlandesgerichte zuständig. Die ebenfalls genannten Landgerichte sind für die beiden Profilschwerpunkte nicht die typischen Eingangsgerichte. Sie können hingegen bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem weiteren Tätigkeitsspektrum der Kanzlei eine Rolle spielen. Ein konkretes örtlich zuständiges Gericht lässt sich ohne nähere Angaben zum jeweiligen Anliegen nicht verbindlich benennen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine Gratis-Ersteinschätzung an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine Gratis-Ersteinschätzung an.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Gehalt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der relevante Schriftwechsel hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Angaben zu bereits erhaltenen Zahlungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Auch das Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist, kann Bedeutung haben, weil im Arbeitsrecht teilweise kurze Fristen gelten. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich erforderlich sind, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
- Besteht nach einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine Abfindung. Eine solche Zahlung kann sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, einem Sozialplan, vertraglichen Regelungen oder einer Einigung zwischen den Beteiligten ergeben. In Kündigungsschutzverfahren wird mitunter über eine einvernehmliche Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung verhandelt; zwingend ist das nicht. Für die Einordnung spielen unter anderem die Kündigungsumstände und bestehende Vereinbarungen eine Rolle. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, neben dem Kündigungsschreiben auch etwaige Angebote des Arbeitgebers zu benennen.
- Welche Fragen können neben der Scheidung in einem familienrechtlichen Mandat wichtig werden?
- Neben der Auflösung der Ehe können Unterhalt, Versorgungsausgleich, vermögensrechtliche Fragen sowie Regelungen zur Ehewohnung und zu Haushaltsgegenständen relevant werden. Gibt es gemeinsame Kinder, können außerdem Sorge- und Umgangsfragen hinzukommen. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam mit der Scheidung entschieden; teilweise sind gesonderte Anträge oder Verfahren erforderlich. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits vereinbart wurden und wo Uneinigkeit besteht. Vorhandene Eheverträge, gerichtliche Entscheidungen und schriftliche Absprachen können dabei wichtige Grundlagen für das Gespräch sein.
- Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht, und welche Angaben helfen bei einer ersten Anfrage?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Beide Bereiche sind voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Vereinbarungen oder gerichtlichen Beschlüssen sowie zum konkreten Streitpunkt hilfreich sein. Eine sachliche Darstellung der aktuellen Situation unterstützt die weitere Klärung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Senger Steffen
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Gutenbergstraße 6, 06842 Dessau-Roßlau
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Dessau-Roßlau
- Susanne Schneider · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Rumph Büttner Trautmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Sascha Miegel · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Birgit Hildebrandt · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwalt-in-dessau.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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