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- Rechtsanwaltskanzlei Schneider
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Schneider ist Rechtsanwältin in Dessau-Roßlau. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Schneider befindet sich in der Ferdinand-von-Schill-Straße 37, 06844 Dessau-Roßlau. Als Tätigkeitsgebiet nennt die Webseite Familienrecht. Weitere Rechtsgebiete werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht konkret benannt. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis enthalten diese Seiten ebenfalls nicht. Die Kanzlei stellt auf ihrer Internetseite kurze Grundinformationen bereit und bietet die Möglichkeit, Fragen unverbindlich telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für persönliche Besprechungen können zeitnahe Termine vereinbart werden. Auch kurzfristige Termine sind nach telefonischer Absprache möglich. Alternativ steht auf der Kontaktseite ein Formular zur Verfügung, über das eine Nachricht an die Rechtsanwältin gesendet werden kann. Dort werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht abgefragt. Die Webseite führt außerdem eine Mitgliedschaft im DAV auf. Als direkte Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 0340 / 532 939 38 und die E-Mail-Adresse mail@kanzleischneider-dessau.de angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleischneider-dessau.de, kanzleischneider-dessau.de
Beratung in Dessau-Roßlau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Susanne Schneider ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Schneider in der Ferdinand-von-Schill-Straße 37 in 06844 Dessau-Roßlau ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. In den vorliegenden Inhalten der Kanzleiwebseite wird Familienrecht ausdrücklich als Tätigkeitsgebiet aufgeführt; Arbeitsrecht wird dort nicht konkret benannt. Bei einer Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen lässt sich deshalb zunächst klären, ob die gewünschte Beratung oder Vertretung übernommen werden kann. Die Internetseite der Kanzlei stellt kurze Grundinformationen bereit und nennt eine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und des bisherigen Geschehens. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine knappe Darstellung hilfreich: Worum geht es, welche Schreiben liegen vor und gibt es bereits einen feststehenden Termin? Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können gesetzliche Fristen bedeutsam sein. Allgemeine Informationen ersetzen hier keine Prüfung des Einzelfalls. Das Familienrecht umfasst unter anderem die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen. Je nach Anliegen können persönliche Lebensverhältnisse, Einkommen und bestehende Vereinbarungen eine Rolle spielen. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet häufig eine Auseinandersetzung mit mehreren miteinander verbundenen Themen. Eine geordnete Übersicht über offene Fragen kann helfen, das Gespräch vorzubereiten. Ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Dessau-Roßlau. Ein bestimmter Stadtteil oder konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit in Betracht, bei vielen familienrechtlichen Verfahren das Familiengericht am Amtsgericht; die konkrete örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Fall. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die Kontaktaufnahme die angegebenen direkten Kontaktdaten nutzen: telefonisch unter 0340 / 532 939 38 oder per E-Mail an mail@kanzleischneider-dessau.de. Die Kanzlei ermöglicht unverbindliche Fragen auf diesen Wegen. Auf ihrer eigenen Webseite steht außerdem ein Kontaktformular bereit. Persönliche, auch kurzfristige Termine können nach telefonischer Absprache vereinbart werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dessau-Roßlau
Die Rechtsanwaltskanzlei Schneider befindet sich in der Ferdinand-von-Schill-Straße 37, 06844 Dessau-Roßlau. Damit ist die Anschrift der Bezugspunkt für persönliche Besprechungen in der Stadt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Ebenso fehlen nähere Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten und einem barrierefreien Zugang. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Fragen zum Zugang können bei der Terminabsprache angesprochen werden. Telefonische und elektronische Kontaktmöglichkeiten erlauben es, das Anliegen zunächst ohne Anfahrt zu schildern. Konkrete Gerichte werden in den Angaben zu Susanne Schneider nicht genannt. Für die im Profil aufgeführten Rechtsgebiete lässt sich jedoch die sachliche Zuständigkeit allgemein einordnen: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht geführt. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen erfordert allerdings ein Gerichtsverfahren. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt den jeweils geltenden Verfahrensregeln und nicht allein dem Kanzleisitz in Dessau-Roßlau. Im Arbeitsrecht können beispielsweise Arbeitsort und Sitz der beklagten Partei Bedeutung haben; im Familienrecht hängen die Anknüpfungspunkte von der Verfahrensart und den Lebensverhältnissen der Beteiligten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Die Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei Fragen ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. Ein persönlicher Besprechungstermin kann auch kurzfristig nach telefonischer Absprache vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei Fragen ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. Ein persönlicher Besprechungstermin kann auch kurzfristig nach telefonischer Absprache vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Die Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung kann auch bedeutsam sein, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Hinzu kommen gegebenenfalls Gehaltsabrechnungen und einschlägige Korrespondenz. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Vorgangs. Weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage erkennbare Termine und Zugangsdaten enthalten. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Häufig geht es um Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Vor einer Mandatsanfrage hilft es, die offene Frage und das gewünschte Ziel möglichst klar zu benennen. Dabei sollte zwischen bereits eingetretenen Ereignissen und lediglich angekündigten Änderungen unterschieden werden. Ob eine rechtliche Prüfung, ein außergerichtliches Schreiben oder ein anderes Vorgehen in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung genannt werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtliche Themen berühren, darunter Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und den Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Sorge und Umgang zu klären sein. Für die erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der Ausgangslage und der derzeit offenen Fragen. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben sollten erwähnt werden. Persönliche und finanzielle Einzelheiten lassen sich anschließend gezielt besprechen, sobald geklärt ist, welche Informationen für das jeweilige Anliegen erforderlich sind.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen über dessen persönliche Angelegenheiten und Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei einer Anfrage ist hilfreich zu beschreiben, ob es um einzelne Entscheidungen, die Organisation von Kontakten oder bestehende Regelungen geht. Für die rechtliche Beurteilung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Schneider
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Susanne Schneider liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 32 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Ferdinand-von-Schill-Straße 37, 06844 Dessau-Roßlau
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Dessau-Roßlau
- Rumph Büttner Trautmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Senger Steffen · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Sascha Miegel · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Birgit Hildebrandt · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzleischneider-dessau.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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