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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Immobilien-Ratgeber > Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Was Sie rechtlich beachten sollten
Immobilien-Ratgeber

Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Was Sie rechtlich beachten sollten

Anwalt-Seiten 12. August 2023
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Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Was Sie rechtlich beachten sollten
Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Was Sie rechtlich beachten sollten
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Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen, ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Aspekten der Wohngebäudeversicherung auseinanderzusetzen. Ein Eigentümerwechsel kann Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsvertrag haben, und es ist entscheidend, die notwendigen Schritte zu kennen, um die Wohngebäudeversicherung ordnungsgemäß zu kündigen oder zu übertragen.

Inhaltsverzeichnis
Kündigung bei EigentümerwechselGesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) § 95 Veräußerung der versicherten SacheWichtige rechtliche Aspekte1. Schriftform wahren2. Kündigungsfrist einhalten3. Restlaufzeit und Rückerstattung4. Neue Versicherung abschließenZusammenfassung

Bevor wir uns mit dem Thema der Kündigung beschäftigen, lassen Sie uns kurz die Bedeutung einer Wohngebäudeversicherung betrachten. Diese Versicherung schützt Ihr Eigentum vor verschiedenen Risiken wie Feuer, Sturm, Wasser- und Hagelschäden. Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses bietet sie finanzielle Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, Reparatur- oder Wiederaufbaukosten abzudecken.

Kündigung bei Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel führt in der Regel zu einer Veränderung der Versicherungsverhältnisse. Wenn Sie als Verkäufer die Immobilie veräußern, endet Ihre Versicherungspflicht als Eigentümer. Denn die Wohngebäudeversicherung hängt am Haus, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Das bedeutet, dass beim Verkauf der Wohngebäudeversicherungsvertrag an den Käufer übergeht. Als Käufer der Immobilie kann der Vertrag fortgeführt werden Alternativ ist es möglich, binnen eines Monats nach Grundbucheintrag die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den genauen Zeitpunkt des Eigentumsübergangs angeben. Eine kontinuierliche Versicherung ist wichtig, um mögliche Schäden während des Eigentumsübergangs abzudecken und ist aus diesem Grund durch den Gesetzgeber durch folgenden

Siehe auch:  Das Heizungsgesetz 2024: Neuerungen und Chancen

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG)
§ 95 Veräußerung der versicherten Sache

(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

 

Wichtige rechtliche Aspekte

Beim Umgang mit der Kündigung einer Wohngebäudeversicherung sollten Sie folgende rechtliche Aspekte berücksichtigen:

  1. Schriftform wahren: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, um rechtlich bindend zu sein.
  2. Kündigungsfrist einhalten: Beachten Sie die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist, um ungewollte Kosten zu vermeiden.
  3. Restlaufzeit und Rückerstattung: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien.
  4. Neue Versicherung abschließen: Als neuer Eigentümer sollten Sie zeitnah eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, um Ihr Eigentum angemessen abzusichern.

1. Schriftform wahren

Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung erfordert die strikte Einhaltung der Schriftform, um rechtlich gültig zu sein. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Angaben wie Versicherungsnummer, Versicherer und Versicherungsnehmer korrekt in der Kündigung enthalten sind. Eine schriftliche Kündigung ermöglicht eine klare Kommunikation und vermeidet Missverständnisse.

2. Kündigungsfrist einhalten

Achten Sie darauf, die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten. Diese Frist variiert je nach Versicherungsanbieter und ist oft in den Versicherungsbedingungen detailliert aufgeführt. Die rechtzeitige Kündigung gewährleistet, dass der Versicherungsschutz nahtlos endet und Sie keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.

3. Restlaufzeit und Rückerstattung

Bei vorzeitiger Kündigung können Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Prämien haben. Der Versicherer berechnet die Rückerstattung basierend auf der verbleibenden Restlaufzeit des Vertrags. Stellen Sie sicher, dass Sie über die Höhe der Rückerstattung und mögliche Abzüge informiert sind.

4. Neue Versicherung abschließen

Als neuer Eigentümer sollten Sie zeitnah eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen, sollten Sie sich zur Kündigung der bisherigen Versicherung entschieden haben. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um eine Versicherung mit geeigneten Leistungen und Prämien zu finden. Eine rechtzeitige neue Versicherung stellt sicher, dass Ihr Eigentum ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels geschützt ist.

Zusammenfassung

Beim Eigentümerwechsel einer Immobilie ist die Kündigung der Wohngebäudeversicherung von rechtlicher Bedeutung. Die Schriftform sollte gewahrt und die Kündigungsfrist eingehalten werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine vorzeitige Kündigung ermöglicht möglicherweise eine Rückerstattung der Prämien. Bei Fragen ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, um Risiken zu minimieren.

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