Bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung sollte der Fokus auf den angebotenen Leistungen liegen und nicht auf dem Preis. Vor allem sehr niedrige Prämien können schnell zu Problemen oder versteckten Fallstricken führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche drei Merkmale bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung besonders wichtig sind.
Höhe der Erstattung für Zahnersatz
Da Zahnersatz in der Regel die höchsten Kosten verursacht, ist die Höhe der Zuschüsse für solche Behandlungen der entscheidende Faktor. Viele Tarife beinhalten diese Subventionen bis zu einer Höhe von 40 % bis 90 %. Gute Zahnzusatzversicherungen sollten mindestens 75 % der Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz zahlen.
Letztendlich ist es umso besser, je höher der Prozentsatz der Subvention ist. Für die Rechnung Ihres Zahnersatzes bedeutet das, dass die Krankenkasse und das Versicherungsunternehmen mindestens so viel bezahlen, dass Sie maximal 25 % Ihrer Zuzahlung leisten müssen.
Besonders wichtig ist, dass die Zusatzversicherung nicht nur den Standardzahnersatz abdeckt. Mindestens 60 % davon werden bereits von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst. Die Zahnzusatzversicherung sollte teurere, hochwertigere und ästhetische Zahnersatzmaterialien bezuschussen. In diesem Zahnzusatzversicherung Vergleich werden die Leistungen übersichtlich gegenübergestellt. Zusätzlich lassen sich die Kosten auf einen Blick vergleichen.
Vorteile für Zahnersatz und Prophylaxe
Zahnzusatzversicherungen umfassen in der Regel Leistungen wie Kunststofffüllungen oder Parodontalbehandlungen. Diese Zahnbehandlungen sind im Vergleich zum Zahnersatz eher billig und haben daher nicht den gleichen hohen Wert. Vorbeugende Behandlungen müssen ebenfalls bezahlt werden, sind aber letztlich die billigsten Behandlungsarten.
Bei vielen Tarifen werden diese Behandlungen nur teilweise oder sehr geringfügig subventioniert. Zahnzusatzversicherungen mit einer breiten Palette an Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sind in der Regel teuer. Oft sind nur Zahnprophylaxebehandlungen in den Tarifen enthalten.
Vertragsregeln beachten
Erstens sollten die Erstattungsgrenzen so niedrig wie möglich sein. Drei statt fünf Jahre sind hier am besten. Spätestens nach fünf Jahren sollte es keine Erstattungsgrenze mehr geben. Außerdem sind kürzere Wartezeiten von Vorteil. Das Maximum sollte acht Monate betragen.
Es ist auch wichtig, auf den Prämienverlauf zu achten. Einige Zahnzusatzversicherungen arbeiten mit Altersrückstellungen. In diesem Fall bleibt die Prämie des Versicherten immer auf demselben Niveau, was einen drastischen Anstieg der Prämie im Alter verhindert. Obwohl diese Tarife von vornherein teurer sind als andere, können sie als eine Art zahnärztliche Altersvorsorge angesehen werden.
Die meisten Versicherer arbeiten nach dem Stufenkonzept. Die Prämien sind für junge Versicherte günstiger und werden mit dem Alter teurer. Das hat den Vorteil, dass du diese Investition im Alter nicht verlierst, wenn du deine Police kündigst. Die Versicherer versuchen, den Versicherten mit Altersrückstellungen an den Vertrag zu binden.
Worauf sollte ich beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung achten?
Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, gibt es einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass auch bei einer Behandlung, die durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt ist, immer Kosten anfallen. Selbst bei sehr guten Tarifen liegt die Zuzahlung bei mindestens 10 bis 20 Prozent.
Policen von Versicherungsgesellschaften, die eine 100-prozentige Selbstbeteiligung anbieten, sind in der Regel mit übermäßig hohen Prämien verbunden. Tarife, die mit einer „Erweiterung der Krankenversicherungsleistungen“ werben, sind ebenfalls nicht zu empfehlen. In diesem Fall wird nur die Standardbehandlung, d.h. die Basisbehandlung, subventioniert, während die teureren, länger wirkenden Varianten weiterhin subventionsfrei sind.
Es sollte auch beachtet werden, dass viele Tarife in den ersten Jahren nur begrenzte Zuschüsse gewähren. In den ersten drei bis fünf Jahren der Zahnzusatzversicherung wird im Falle eines hohen Leistungsanspruchs nur ein begrenzter Betrag gezahlt. Die Versicherer haben zu diesem Zweck eine Tabelle mit Zuschüssen erstellt.
Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist das besonders wichtig. Oft wollen Patienten kurz vor der Behandlung noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um bestimmte Zuschüsse zu erhalten und den Selbstbehalt der gesetzlichen Krankenversicherung so gering wie möglich zu halten.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Therapien und Behandlungen, die bereits geplant oder im Gange sind, in der Regel nicht von der privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Diese wird zum einen indirekt durch die im Vertrag festgelegte Wartezeit und zum anderen durch eine direkte Rücksprache mit dem Arzt bestimmt. Der behandelnde Arzt informiert die Versicherungsgesellschaft über den Zustand der Zähne und auch über bereits anstehende oder unbedingt geplante Behandlungen.
Es ist dann möglich, in den Versicherungsvertrag aufgenommen zu werden, aber unter keinen Umständen wird die Versicherung die anstehende Behandlung übernehmen. Die meisten Versicherungsverträge haben auch eine Wartezeit. Während dieser ersten sechs bis acht Monate kann der Versicherte keine Leistungen beantragen.
Wenn es zu einem Unfall kommt, werden die Leistungen nur teilweise bezuschusst. Tarife ohne Wartezeit sind in der Regel mit einer relativ hohen monatlichen Prämie verbunden, da sie das Risiko einer schnellen und teuren Behandlung bergen.
Berechnungsbeispiel: Was zahlt die Zahnzusatzversicherung für ein Implantat?
Ein Zahnimplantat ist eine der teuersten Optionen für Zahnersatz, da es einen ganzen Zahn ersetzt. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte aber auch diese Art des Zahnersatzes abdecken. Unten sehen Sie, wie eine solche Behandlung mit einer Zahnzusatzversicherung bezahlt werden könnte, die einen Satz von 80 % bietet.
Erstattung des Rechnungsbetrags einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Gesamtrechnung: 3.800 €
- Kosten für die Standardbehandlung: 1.900 €
- Feste Kostenerstattung der Krankenkasse für Standardbehandlung (ohne Bonus): 1.120 €
- Persönlicher Beitrag ohne Zusatzversicherung: 2.480 €
- Eigenbeitrag mit Zusatzversicherung von 80%: 720 €
In diesem Berechnungsbeispiel wird von einer Gesamtrechnung für Zahnersatz von 3.800 € ausgegangen. Ohne Zahnzusatzversicherung zahlt der Patient eine Zuzahlung von 2.780 €. Mit der 80-prozentigen Zahnzusatzversicherung, die die pauschale Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Standardbehandlung einschließt, zahlt der Versicherte eine Zuzahlung von nur 720 €.
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