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- Katja Heidi Jaeger Rechtsanwältin
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Katja Heidi Jaeger ist Fachanwältin für Familienrecht in Neubrandenburg. Sie unterstützt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung und begleitet außergerichtliche Vergleichsverhandlungen ebenso wie streitige Prozesse vor Gericht. Zu ihrer Tätigkeit gehören die Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- beziehungsweise Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Eltern, Kinder und Ehegatten. Weitere Themen sind Umgangsrecht, Sorgerecht, Abstammungsrecht, die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft und die Adoption von Kindern. Betroffene häuslicher Gewalt unterstützt sie im Rahmen von Gewaltschutzverfahren. In dringenden Fällen werden beim Familiengericht Kontakt- oder Näherungsverbote beantragt. Als zertifizierte Verfahrensbeiständin für Kinder und Jugendliche gemäß § 158 FamFG vertritt sie die Interessen und Wünsche minderjähriger Beteiligter in familienrechtlichen Verfahren. Dabei arbeitet sie unabhängig und neutral, führt Gespräche mit dem Kind und bringt dessen Perspektive ein. Als Mediatorin unterstützt sie Paare und Familien bei der einvernehmlichen Konfliktlösung. Sie legt Wert auf die Wahrung der Beziehungen und fördert konstruktive Kommunikation für langfristige Vereinbarungen. Eine erste Einschätzung und Terminabstimmung sind per E-Mail oder telefonisch möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Neubrandenburg – Einordnung der Redaktion
Katja Heidi Jaeger ist Fachanwältin für Familienrecht und mit ihrer Kanzlei Katja Heidi Jaeger Rechtsanwältin in der Lessingstr. 3 in 17033 Neubrandenburg ansässig. Ihr Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende typischerweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnissen oder Konflikten im bestehenden Arbeitsverhältnis. Dabei geht es häufig zunächst darum, den Sachverhalt anhand vorhandener Unterlagen einzuordnen und mögliche Fristen zu erkennen. Die im Profil näher beschriebenen Leistungen betreffen insbesondere familienrechtliche Angelegenheiten und die unterschiedlichen Wege ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung. Im Familienrecht begleitet Katja Heidi Jaeger Anliegen rund um Trennung und Scheidung, einschließlich außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen und streitiger Gerichtsverfahren. Zu ihrer Tätigkeit zählen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Berechnung von Unterhaltsansprüchen für Eltern, Kinder und Ehegatten. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur finanziellen Neuordnung einer Familie und zur verbindlichen Gestaltung künftiger Verhältnisse. Daneben gehören Sorge- und Umgangsrecht, Abstammungsrecht, die Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft und die Adoption von Kindern zu den beschriebenen Aufgaben. Bei häuslicher Gewalt unterstützt sie Betroffene in Gewaltschutzverfahren, auch bei dringenden Anträgen auf Kontakt- oder Näherungsverbote beim Familiengericht. Eine weitere Tätigkeit ist die Verfahrensbeistandschaft für Kinder und Jugendliche gemäß § 158 FamFG. Als zertifizierte Verfahrensbeiständin führt Katja Heidi Jaeger Gespräche mit minderjährigen Beteiligten und bringt deren Interessen und Wünsche in familienrechtliche Verfahren ein. Diese Aufgabe unterscheidet sich von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils. Als Mediatorin unterstützt sie außerdem Paare und Familien bei einvernehmlichen Konfliktlösungen. Dabei stehen konstruktive Kommunikation, die Wahrung von Beziehungen und die Entwicklung langfristiger Vereinbarungen im Mittelpunkt. Mediation und gerichtliche Interessenvertretung sind unterschiedliche Formen der Konfliktbearbeitung. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neubrandenburg; ein bestimmter Stadtteil oder nähere Angaben zur Verkehrsanbindung sind nicht ausgewiesen. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig, für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig die Arbeitsgerichte. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die Kontaktaufnahme die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Eine erste Einschätzung und Terminabstimmung sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Eine kurze Darstellung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben oder bevorstehende Termine erleichtern die erste Zuordnung der Anfrage.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neubrandenburg
Die Kanzlei von Katja Heidi Jaeger befindet sich in der Lessingstr. 3 in 17033 Neubrandenburg. Damit ist sie im Stadtgebiet von Neubrandenburg verortet; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine gesicherte Beschreibung als Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Wer für einen persönlichen Termin besondere Anforderungen an den Zugang oder die Anreise hat, kann diese bei der telefonischen Terminabstimmung oder per E-Mail ansprechen. Aktuelle Verbindungen und Verkehrsbedingungen sollten unabhängig davon vor der Anfahrt geprüft werden. Für die beiden Rechtsgebiete des Profils sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht geführt. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts. Dazu zählen insbesondere Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Abstammungs-, Adoptions- und Gewaltschutzsachen. Eine Verfahrensbeistandschaft betrifft die Interessen minderjähriger Beteiligter in entsprechenden familiengerichtlichen Verfahren. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart sowie Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitsorten ab; die Kanzleiadresse allein bestimmt dies nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine erste Einschätzung und zur Terminabstimmung steht Katja Heidi Jaeger per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine erste Einschätzung und zur Terminabstimmung steht Katja Heidi Jaeger per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen, das Kündigungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Angaben zu bereits erfolgten Zahlungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht macht nachvollziehbar, wann welche Ereignisse stattgefunden haben. Bei Kündigungen und bestimmten Zahlungsansprüchen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sollten das Zugangsdatum eines Schreibens und erkennbare Fristangaben bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Welche Themen können bei Trennung und Scheidung gemeinsam geklärt werden?
- Bei einer Trennung können neben der Scheidung selbst Fragen zu Unterhalt, Vermögen, gemeinsamer Wohnung und zur Betreuung gemeinsamer Kinder entstehen. Auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, gehört häufig zum Scheidungsverfahren. Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen können zusammenhängende Punkte ordnen. Je nach Inhalt bestehen besondere Formanforderungen, etwa eine notarielle Beurkundung. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, bereits geklärte Punkte von offenen Konflikten zu unterscheiden und vorhandene Verträge oder Vereinbarungen zu benennen. Welche Regelungsform passt, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Worin unterscheiden sich anwaltliche Vertretung, Verfahrensbeistandschaft und Mediation bei Konflikten um Kinder?
- Die anwaltliche Vertretung ist auf die rechtlichen Interessen der jeweils vertretenen Person ausgerichtet. Ein gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand hat dagegen die Aufgabe, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen; er vertritt nicht einen Elternteil. Mediation ist ein eigenständiges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen dritten Person selbst nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Diese Rollen sind voneinander zu unterscheiden. Bei einer Anfrage zu Sorge- oder Umgangsfragen hilft deshalb die Angabe, ob bereits ein Gerichtsverfahren läuft und welche Beteiligten Unterstützung suchen.
- Was ist vor einer Anfrage zu einem Gewaltschutzverfahren wichtig?
- Gewaltschutzverfahren können gerichtliche Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote betreffen. Für die Einordnung sind insbesondere die Art der Vorfälle, ihr zeitlicher Ablauf und eine mögliche aktuelle Gefährdung von Bedeutung. Bereits vorhandene Nachrichten, ärztliche Unterlagen oder Angaben zu polizeilichen Einsätzen können den Sachverhalt nachvollziehbar machen. Bei der Kontaktaufnahme sollte eine besondere Dringlichkeit deutlich benannt werden. Eine anwaltliche Anfrage ersetzt jedoch keine unmittelbare Gefahrenabwehr: Bei akuter Gefahr ist die Polizei über den Notruf 110 erreichbar. Ob und welche gerichtlichen Maßnahmen in Betracht kommen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Katja Heidi Jaeger
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltinjaeger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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