Veröffentlichtes Profil

Volker Kunath

Volker Kunath – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Neubrandenburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Kunath

Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 5683993

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Kunath
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Volker Kunath bietet anwaltliche Beratung und Vertretung in Neubrandenburg an. Die Kanzlei bezeichnet sich als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Angesprochen werden unter anderem Menschen, die eine Kündigung erhalten haben oder von ihrem Arzt falsch behandelt wurden. Zum Angebot gehört außerdem die Übernahme von Inkasso zu einem Pauschalpreis. Nach eigenen Angaben ist die Kanzlei seit über 25 Jahren vor den Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns sowie deutschlandweit und an obersten Gerichten tätig. Für die Zusammenarbeit betont sie Augenhöhe zwischen allen Beteiligten, auch bei außergerichtlichen Fragen. Eine Erstberatung kostet zwischen 100 und 226,10 Euro und dient als Grundlage weiterer Entscheidungen. Im Sozialrecht arbeitet die Kanzlei mit Pauschalen für Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren. Die Vergütungsvereinbarung wird vor der Übernahme des Mandats geschlossen. Kontakt ist telefonisch, per Brief, über ein Kontaktformular sowie per verschlüsselter E-Mail möglich. Bei einer Kündigung empfiehlt die Kanzlei einen Anruf.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kunath.eu, kunath.eu

Beratung in Neubrandenburg – Einordnung der Redaktion

Volker Kunath ist Rechtsanwalt in Neubrandenburg. Seine Kanzlei Volker Kunath Rechtsanwalt befindet sich am Friedrich-Engels-Ring 46, 17033 Neubrandenburg. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zu seiner Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, Unterlagen und Abläufe rechtlich einordnen zu lassen und einen Überblick über mögliche nächste Schritte zu erhalten. Welche Fragen im Einzelfall bearbeitet werden können, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Typische arbeitsrechtliche Anliegen entstehen bereits beim Abschluss oder bei einer Änderung des Arbeitsvertrags. Dazu gehören Fragen zu vereinbarten Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung oder Befristung. Im bestehenden Arbeitsverhältnis können ausstehender Lohn, Überstunden, Urlaub oder eine Abmahnung Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Auch die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln und das Zusammenspiel von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung können eine Rolle spielen. Für die Einordnung sind regelmäßig nicht nur die schriftlichen Regelungen, sondern auch der tatsächliche Verlauf des Arbeitsverhältnisses wichtig. Bei einer Kündigung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag rücken die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ihre Folgen in den Mittelpunkt. Weitere typische Themen sind das Arbeitszeugnis, offene Vergütungsansprüche und die Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen maßgeblich sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist und wann dies geschehen ist. Eine allgemeine Darstellung des Problems ersetzt noch keine Prüfung der konkreten Unterlagen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neubrandenburg; als Anlaufadresse ist der Friedrich-Engels-Ring 46 angegeben. Für viele Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Welches Gericht örtlich angerufen werden kann, hängt insbesondere vom Beschäftigungsort und weiteren Umständen ab. Für einen persönlichen Termin können Ratsuchende die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen und die Terminbedingungen vorab erfragen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort bereitgestellten Kontaktangaben als Ausgangspunkt dienen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, relevante Daten und ein Hinweis auf mögliche Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neubrandenburg

Die Kanzlei Volker Kunath Rechtsanwalt ist am Friedrich-Engels-Ring 46 in 17033 Neubrandenburg verzeichnet. Damit ist eine konkrete Adresse im Stadtgebiet benannt; eine Zuordnung zu einem Stadtteil oder Angaben zur unmittelbaren Verkehrsanbindung enthält das Profil nicht. Für die Planung eines persönlichen Besuchs bildet die Anschrift den Ausgangspunkt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Anfahrtsroute mit dem Pkw und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Auch Fragen zum Zugang zu den Kanzleiräumen lassen sich bei der Terminvereinbarung ansprechen. Bestimmte Haltestellen, Stellplätze oder eine barrierefreie Erreichbarkeit sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gehört typischerweise die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Konkrete Gerichte sind im Profil allerdings nicht genannt. Vor den Arbeitsgerichten werden insbesondere Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Ein arbeitsgerichtliches Klageverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts versucht wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich eine weitere Verhandlung vor der Kammer anschließen. Daneben kennt die Arbeitsgerichtsbarkeit Beschlussverfahren, etwa zu betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Die Kanzleianschrift in Neubrandenburg legt für sich genommen nicht fest, welches Gericht zuständig ist. Für die örtliche Zuständigkeit können unter anderem der gewöhnliche Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei entscheidend sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anfrage über das Kontaktformular ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Kanzlei weiß, von wem die Anfrage stammt, und diese beantworten kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kostet zwischen 100 € und 226,10 €. Sie ist Grundlage weiterer Entscheidungen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Erstberatung kostet zwischen 100 € und 226,10 €. Sie ist Grundlage weiterer Entscheidungen.

Für den Erstkontakt: Für die Anfrage über das Kontaktformular ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, damit die Kanzlei weiß, von wem die Anfrage stammt, und diese beantworten kann. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die zum Anliegen gehörenden Schreiben wichtig. Je nach Thema können das eine Kündigung, eine Abmahnung, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Zeugnis sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann und zwischen welchen Beteiligten? Bei zugestellten Schreiben ist auch das Zugangsdatum bedeutsam. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Wer eine Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss grundsätzlich eine kurze gesetzliche Frist beachten. Für die Kündigungsschutzklage beträgt sie regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fragen entstehen, etwa zur Kündigungsfrist, zu offenen Ansprüchen oder zu einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Für die rechtliche Einordnung sind das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und die Umstände des Arbeitsverhältnisses relevant. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt nicht automatisch eine Frist. Ob besondere Umstände vorliegen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Fragen stellen sich bei ausstehendem Lohn oder unbezahlten Überstunden?
Bei Vergütungsstreitigkeiten geht es zunächst darum, welche Zahlung vereinbart wurde, wann sie fällig ist und welche Beträge tatsächlich gezahlt wurden. Bei Überstunden können zusätzlich deren Umfang sowie die Anordnung, Billigung oder Duldung durch den Arbeitgeber eine Rolle spielen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Arbeitszeitaufzeichnungen sind deshalb häufig wichtige Grundlagen. Außerdem können Ausschlussfristen bestehen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Ob und in welchem Umfang eine Forderung besteht, lässt sich nicht allein aus einer allgemeinen Beschreibung des Konflikts ableiten.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Er kann unter anderem den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, das Zeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung regeln. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine rechtliche Einordnung kommt es daher auf den vollständigen Vertragstext und die persönlichen sowie betrieblichen Umstände an.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Kunath

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Volker Kunath: 4,8 von 5 Sternen bei 24 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Kunath aus 24 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 24 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Kunath insgesamt und nicht auf Volker Kunath persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kunath.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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