Veröffentlichtes Profil

Kerstin Busch

Kerstin Busch-Heyden – Rechtsanwältin in Neubrandenburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden

Fritz-Reuter-Straße 2, 17033 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 5603730

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kerstin Busch-Heyden ist Rechtsanwältin in Neubrandenburg. Ihre Anwaltskanzlei befindet sich in der Fritz-Reuter-Straße 2, 17033 Neubrandenburg. Als Tätigkeitsfelder nennt die Kanzlei Familienrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht. Die Rechtsanwältin ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland auftrittsbefugt. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Für die Kontaktaufnahme stehen eine Telefonnummer, die E-Mail-Adresse info@kanzlei-busch-heyden.de und ein Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung. Im Formular werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht abgefragt. Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen zu nennen und alle Felder vollständig auszufüllen, damit die Anfrage optimal bearbeitet werden kann. Sie kündigt an, schnellstmöglich zu antworten. Laut Einwilligungserklärung werden die übermittelten Daten elektronisch erhoben und gespeichert sowie streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage genutzt. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-busch-heyden.de, kanzlei-busch-heyden.de

Beratung in Neubrandenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Kerstin Busch führt die Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden in der Fritz-Reuter-Straße 2 in 17033 Neubrandenburg. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Zivilrecht und Sozialrecht als Tätigkeitsfelder auf. Damit stehen insbesondere rechtliche Fragen aus dem Berufsleben und dem familiären Zusammenleben im Mittelpunkt dieses Profils. Welche Unterstützung für ein bestimmtes Anliegen in Betracht kommt, lässt sich anhand des Sachverhalts und der dazu vorhandenen Unterlagen klären. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Beginn, die Durchführung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Themen sind Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche, Arbeitszeiten, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Einordnung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls tariflichen Regelungen. Da bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen kurze Fristen eine Rolle spielen, sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für eine erste Anfrage. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Hinter solchen Anliegen stehen häufig sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Veränderungen. Für die rechtliche Einordnung können die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und die Einkommensverhältnisse bedeutsam sein. Eine anwaltliche Befassung kann der Klärung offener Fragen, der Prüfung einer außergerichtlichen Verständigung oder der Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens dienen. Welche Schritte erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neubrandenburg; als Besuchsanschrift ist die Fritz-Reuter-Straße 2 angegeben. Ein bestimmter Stadtteil und konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig, während Familiensachen regelmäßig vor dem Familiengericht beim Amtsgericht verhandelt werden. Das im Einzelfall örtlich zuständige Gericht ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bildet das Profil den Ausgangspunkt, um das Anliegen dem Arbeitsrecht oder Familienrecht zuzuordnen und die angegebenen Kontaktmöglichkeiten heranzuziehen. Die Kanzlei nennt Telefon, die E-Mail-Adresse info@kanzlei-busch-heyden.de und ein Kontaktformular auf ihrer Webseite. Termine finden nach Vereinbarung statt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und gegebenenfalls anstehende Termine erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neubrandenburg

Die Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden hat ihren Sitz in der Fritz-Reuter-Straße 2, 17033 Neubrandenburg. Die vorliegenden Angaben nennen weder einen Stadtteil noch eine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin ist daher die konkrete Straßenanschrift der verlässliche Bezugspunkt. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreist, kann die Verbindung anhand dieser Anschrift und aktueller Fahrplan- oder Kartendaten prüfen. Bestimmte Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Besuch geklärt werden. Konkrete örtliche Gerichte werden im Ausgangsmaterial nicht benannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind in erster Instanz regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört grundsätzlich zunächst eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem vom gewöhnlichen Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei abhängen; die Kanzleianschrift ist dafür nicht ausschlaggebend. Im Familienrecht werden Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen typischerweise beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für die örtliche Zuordnung können je nach Verfahrensart insbesondere Wohnorte und der gewöhnliche Aufenthalt von Kindern maßgeblich sein. Oberlandesgerichte befassen sich unter anderem mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Die Kanzleibeschreibung nennt eine Auftrittsbefugnis bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte nennen Sie Ihr Anliegen und füllen Sie alle Felder des Kontaktformulars vollständig aus. Als Pflichtfelder sind Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht ausgewiesen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bitte nennen Sie Ihr Anliegen und füllen Sie alle Felder des Kontaktformulars vollständig aus. Als Pflichtfelder sind Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht ausgewiesen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie die Kündigung oder Abmahnung relevant. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs besonders wichtig, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine erste Anfrage sollte daher erkennen lassen, welches Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragstext, die bisherige Beschäftigungssituation und etwaige zeitliche Vorgaben wichtig. Eine angebotene Abfindung ist kein zwingender Bestandteil jeder Beendigung.
Welche Themen können bei Trennung und Scheidung rechtlich zusammenhängen?
Neben der Scheidung selbst können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen bedeutsam werden. Bei gemeinsamen Kindern treten häufig Fragen zur Betreuung, zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Im Scheidungsverfahren wird außerdem regelmäßig der Versorgungsausgleich behandelt, der während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrifft. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam entschieden. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geklärt sind und wo noch Uneinigkeit besteht.
Sind elterliche Sorge und Umgang dasselbe, und welche Informationen sind für eine Anfrage wichtig?
Elterliche Sorge und Umgang sind unterschiedliche rechtliche Bereiche. Die Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, während das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt betrifft. Beide Fragen können nach einer Trennung relevant werden, ohne dass jede Meinungsverschiedenheit ein gerichtliches Verfahren erfordert. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse und die konkret offenen Fragen hilfreich. Im Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung steht das Kindeswohl. Die geeignete Vorgehensweise lässt sich nur anhand der individuellen familiären Umstände beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kerstin Busch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Kerstin Busch: 3,9 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
3,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 · 17 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Kerstin Busch-Heyden insgesamt und nicht auf Kerstin Busch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 3,917

Google veröffentlicht zu diesen 17 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Fritz-Reuter-Straße 2, 17033 Neubrandenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-busch-heyden.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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