Veröffentlichtes Profil

Olga Varvatou

Olga Varvatou: Rechtsanwältin in Neubrandenburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Olga Varvatou

Eulenstraße 3a, 17034 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 4226480

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Olga Varvatou

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Olga Varvatou führt die Anwaltskanzlei Varvatou in Neubrandenburg seit dem Jahr 2000. Von 1996 bis 2000 war sie als freiberufliche Rechtsanwältin tätig. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Zu den Mandanten zählen Familien, Familienangehörige, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden aus der Region sowie außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Olga Varvatou ist rechtsberatend, außergerichtlich und gerichtlich tätig. Bei Erfordernis vertritt sie Mandanten bei Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Kanzlei beschreibt ihre Verbundenheit mit den Mandanten mit den Worten „mit Herz und Verstand“. Ihr Standort befindet sich in der Eulenstraße 3a in Neubrandenburg. Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr. Mittwochs und freitags gibt es keine Bürozeit. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-varvatou.de, anwaltskanzlei-varvatou.de

Beratung in Neubrandenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Olga Varvatou führt ihre Kanzlei in Neubrandenburg seit dem Jahr 2000. Zuvor war sie von 1996 bis 2000 als freiberufliche Rechtsanwältin tätig. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht auf. Zum Mandantenkreis gehören Familien und Familienangehörige ebenso wie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden aus der Region und außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Ihre Tätigkeit umfasst Rechtsberatung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern an. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Veränderungen bestehender Arbeitsbedingungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet insbesondere die Einordnung von Vereinbarungen, Schriftverkehr und zeitlichen Abläufen. Weil arbeitsrechtliche Fragen häufig mit Fristen verbunden sind, sind Angaben zum Erhalt wichtiger Schreiben und zum bisherigen Geschehen für die erste Orientierung bedeutsam. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Häufig greifen dabei persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen ineinander. Eine erste Besprechung kann dazu dienen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und vorhandene Unterlagen zu ordnen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Verständigungen oder gerichtliche Verfahren in Betracht. Für Familiensachen sind regelmäßig die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Anwaltskanzlei Olga Varvatou befindet sich in der Eulenstraße 3a, 17034 Neubrandenburg. Ein bestimmter Stadtteil und Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, ihr Anliegen sowie mögliche Fristen benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme und ein Besprechungstermin in Betracht kommen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die angegebenen Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr; mittwochs und freitags gibt es keine Bürozeit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neubrandenburg

Der Kanzleistandort von Olga Varvatou liegt in der Eulenstraße 3a in Neubrandenburg. Die Angaben erlauben keine verlässliche Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil und keine Aussage über eine Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Entfernungen sind nicht belegt. Da Termine nach Vereinbarung vergeben werden, sollte die Anfahrt auf den zuvor abgestimmten Termin ausgerichtet werden. Der Mandantenkreis reicht nach der Kanzleibeschreibung über Neubrandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich erstinstanzlich vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Die in der Kanzleibeschreibung genannten Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sind hierfür nicht die reguläre erste Instanz. Im Familienrecht sind dagegen die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte typischerweise für Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren zuständig. Über Beschwerden in Familiensachen entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht. Landgerichte sind für diese familienrechtlichen Verfahren üblicherweise nicht zuständig. Welches konkrete Gericht ein Verfahren bearbeitet, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, beispielsweise nach Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt der Beteiligten sowie im Arbeitsrecht nach weiteren Anknüpfungspunkten wie dem Arbeitsort. Die Kanzleianschrift allein bestimmt den Gerichtsstand nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder tarifliche Regelungen Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurde welches Schreiben übergeben und welche Gespräche gab es bereits? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Kontaktanfrage ersetzt weder die Prüfung dieser Fristen noch die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage können Gespräche, eine schriftliche Klärung oder außergerichtliche Verhandlungen in Betracht kommen. Dabei geht es beispielsweise um offene Vergütung, den Inhalt eines Zeugnisses oder unterschiedliche Auffassungen zu vertraglichen Pflichten. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem von den Streitpunkten, den vorhandenen Unterlagen und laufenden Fristen ab.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
Hilfreich ist eine kurze Beschreibung der familiären Situation und der Fragen, die aktuell im Vordergrund stehen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, Unterhalt oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen gehören. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geregelt. Deshalb ist es sinnvoll, die einzelnen Anliegen zunächst auseinanderzuhalten. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu laufenden Verfahren können für die Einordnung wichtig sein. Welche weiteren Informationen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Beratungsgegenstand.
Wie unterscheiden sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei getrennten Eltern?
Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, betreffen rechtlich aber unterschiedliche Fragen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes. Die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, beispielsweise in wichtigen Angelegenheiten seiner Entwicklung. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, konkret zu benennen, ob finanzielle Fragen, Entscheidungsbefugnisse oder die Gestaltung der Kontakte strittig sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Olga Varvatou

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Olga Varvatou: 4,8 von 5 Sternen bei 45 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Olga Varvatou aus 45 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 45 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Olga Varvatou insgesamt und nicht auf Olga Varvatou persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Eulenstraße 3a, 17034 Neubrandenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-varvatou.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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