Veröffentlichtes Profil

Robert Gremske

Rechtsanwalt Gremske in Neubrandenburg: Tätigkeitsschwerpunkte und Kontakt

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt GREMSKE

Kranichstraße 4a, 17034 Neubrandenburg

Telefon: +49 395 42 22 36 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt GREMSKE
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Gremske in Neubrandenburg übernimmt Rechtsberatung und Interessenvertretung in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten zählen das Gewerbe- und Wohnungsmietrecht, das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie das Maklerrecht. Weitere Bereiche sind Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Schadensgeltendmachung, Verwaltungsverfahren, Betreuungsrecht und Vertragsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit vor Behörden und Gerichten sowie in Schlichtungsverfahren. Auch die Begleitung zu anderen anstehenden Terminen wird angeboten. Für persönliche Besprechungen bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung, damit Fragen gemeinsam besprochen werden können. Ein persönliches Gespräch ist jedoch nicht zwingend erforderlich: Notwendige Informationen können auch mithilfe aktueller Kommunikationsmittel ausgetauscht werden. Die Kanzlei wurde 2002 gegründet und bestand bis Ende Juni 2006 aus zwei Büros. Seit April 2017 befindet sie sich in der Kranichstraße 4a in Neubrandenburg. Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt.gremske.de, rechtsanwalt.gremske.de

Beratung in Neubrandenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Robert Gremske ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt GREMSKE in der Kranichstraße 4a, 17034 Neubrandenburg, ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können persönliche Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Fragen und die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder eng miteinander verbunden sein. Eine anwaltliche Befassung dient allgemein dazu, den Sachverhalt zu ordnen, rechtliche Fragestellungen herauszuarbeiten und Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung zu besprechen. Die belegte Kanzleibeschreibung führt daneben das Gewerbe- und Wohnungsmietrecht, das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft und das Maklerrecht als Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte auf. Typische Anliegen betreffen hier etwa Mietverträge, Betriebskosten, die Nutzung vermieteter Räume, Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft oder Fragen zur Maklervergütung. Gerade bei einer Trennung können familiäre und wohnungsbezogene Themen zusammentreffen, beispielsweise wenn eine gemeinsam bewohnte Mietwohnung oder gemeinschaftliches Immobilieneigentum betroffen ist. Welche Rechtsfragen im Einzelfall zusammengehören, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen und den bestehenden Vereinbarungen ab. Als weitere Bereiche nennt die Kanzlei Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Schadensgeltendmachung, Verwaltungsverfahren, Betreuungsrecht und Vertragsrecht. Die Beschreibung umfasst Rechtsberatung und Interessenvertretung in privaten wie geschäftlichen Angelegenheiten. Sie nennt eine bundesweite Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie in Schlichtungsverfahren; auch die Begleitung zu anderen anstehenden Terminen wird angeboten. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Standort der Kanzlei. Die Kanzlei wurde 2002 gegründet und bestand bis Ende Juni 2006 aus zwei Büros. Seit April 2017 befindet sie sich an der heutigen Anschrift in Neubrandenburg. Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung. Für persönliche Besprechungen bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung. Ein persönliches Gespräch ist nach ihrer Beschreibung nicht zwingend erforderlich, da notwendige Informationen auch über aktuelle Kommunikationsmittel ausgetauscht werden können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu möglichen Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neubrandenburg

Der Kanzleistandort von Robert Gremske liegt in der Kranichstraße 4a in Neubrandenburg. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die ausdrücklich genannten Parkplätze vor dem Gebäude ein konkreter Orientierungspunkt. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der Anschrift und der aktuellen Fahrplanauskunft planen; bestimmte Linien oder Haltestellen sind nicht belegt. Persönliche Besprechungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung. Daneben sieht die Kanzleibeschreibung den Informationsaustausch mithilfe aktueller Kommunikationsmittel vor, sodass nicht jede Abstimmung einen Besuch am Standort voraussetzt. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich je nach Gegenstand beispielsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz in Neubrandenburg allein legt den Verfahrensort daher nicht fest. Bei den zusätzlich genannten miet- und immobilienrechtlichen Themen unterscheiden sich die Zuständigkeiten: Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor die Amtsgerichte; im Gewerbemiet- und Maklerrecht können je nach Streitwert und Gegenstand Amts- oder Landgerichte zuständig sein. Wohnungseigentumssachen werden regelmäßig am Amtsgericht am Ort der Immobilie geführt. Betreuungsverfahren fallen in die Zuständigkeit der Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten können nach einem behördlichen Verfahren vor die Verwaltungsgerichte gelangen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine persönliche Besprechung ist regelmäßig vorteilhaft; dafür bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung, um die Fragen gemeinsam zu besprechen. Eine persönliche Besprechung ist nicht zwingend, da alle notwendigen Informationen auch mittels aktueller Kommunikationsmittel ausgetauscht werden können.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine persönliche Besprechung ist regelmäßig vorteilhaft; dafür bittet die Kanzlei um eine Terminvereinbarung, um die Fragen gemeinsam zu besprechen. Eine persönliche Besprechung ist nicht zwingend, da alle notwendigen Informationen auch mittels aktueller Kommunikationsmittel ausgetauscht werden können.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und das Ziel der Anfrage hilfreich. Dazu können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur bisherigen Wohnsituation gehören. Je nach Thema sind vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant. Nicht jedes Dokument wird für jede Frage benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Bereits laufende Fristen sollten dabei ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Bei Auseinandersetzungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Je nach Fragestellung kommen Beratung, Unterstützung durch das Jugendamt oder eine Klärung durch das Familiengericht in Betracht.
Warum können bei einer Trennung auch mietrechtliche Fragen entstehen?
Eine Trennung verändert einen gemeinsam geschlossenen Mietvertrag nicht automatisch. Deshalb können neben familienrechtlichen Fragen auch die vertraglichen Beziehungen zum Vermieter Bedeutung haben. Typische Themen sind die weitere Nutzung der Wohnung, die Mietzahlung, eine mögliche Vertragsänderung und die Rückgabe von Räumen. Wer in der Wohnung bleibt, ist dabei nicht zwingend dieselbe Frage wie die nach den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Für eine allgemeine Einordnung sind insbesondere die Vertragsparteien, vorhandene Vereinbarungen und die bisherige Wohnsituation wichtig. Bei Eigentum kommen andere rechtliche Gesichtspunkte hinzu.
Welche Informationen werden für die Einordnung einer Unterhaltsfrage benötigt?
Unterhaltsfragen hängen unter anderem davon ab, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Wichtig sind regelmäßig die familiären Verhältnisse, Einkommen, bestimmte Belastungen und gegebenenfalls die Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch bereits bestehende Unterhaltstitel, Vereinbarungen oder Auskunftsaufforderungen können eine Rolle spielen. Eine einzelne Gehaltsangabe genügt deshalb häufig nicht für eine belastbare Einordnung. Allgemeine Tabellen und Informationen geben Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen. Bei der Anfrage sollte deutlich werden, um welche Unterhaltsart es geht und ob schon Schriftverkehr vorliegt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Robert Gremske

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Robert Gremske: 5,0 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt GREMSKE aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt GREMSKE insgesamt und nicht auf Robert Gremske persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,08

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Kanzlei und Anfahrt

Kranichstraße 4a, 17034 Neubrandenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt.gremske.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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