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Ratgeber und Einordnungen
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Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen, ohne Kennzeichnung?
Eine Ladung darf nach hinten bis einschließlich 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragen, ohne dass die besondere Kennzeichnung nach § 22 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich ist. Erst bei mehr als 1 Meter Überstand über die Rückstrahler greift diese Kennzeichnungspflicht.
29. September 2026Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen?
Eine Ladung darf nach § 22 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich bis zu 1,50 Meter nach hinten über das Fahrzeug hinausragen; bei einer Beförderungsstrecke von höchstens 100 Kilometern sind bis zu 3 Meter erlaubt.
29. September 2026Seite 4 von 7 · 146 Beiträge
