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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Weihnachtsgeld bei Kündigung – Was Ihnen zusteht
Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld bei Kündigung – Was Ihnen zusteht

Anwalt-Seiten 8. März 2023
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Weihnachtsgeld bei Kündigung - Was Ihnen zusteht
Weihnachtsgeld bei Kündigung - Was Ihnen zusteht
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Auch wenn immer wieder gepredigt wird, dass Geld nicht das Wichtigste auf der Welt ist, so kann es den Lebensstandard und die Lebensfreude deutlich verbessern. Die Menschen wollen finanziell abgesichert sein, damit sie ihre Familien und Kinder versorgen können und außerdem in der Lage sind ihren Ruhestand zu genießen. Außerdem gibt es Sicherheit, wenn man weiß, dass gute Krankenversicherungen bezahlt werden können und man sich hin und wieder auch einen kleinen Luxus gönnen kann. Ein großer Pluspunkt bei einem Job ist Weihnachts- und Urlaubsgeld. So muss man auch an Feiertagen nicht extra arbeiten, sondern bekommt auch diese Tage finanziert. Doch was bedeutet Weihnachtsgeld überhaupt und hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf?

Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Weihnachtsgeld überhaupt?Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?Weihnachtsgeld bei Kündigung? Wie läuft es hier ab?Allgemeine Regeln beim Weihnachtsgeld

Was bedeutet Weihnachtsgeld überhaupt?

Weihnachtsgeld bedeutet, dass man auch für die Feiertage bezahlt wird. An Feiertagen wie z.B. Weihnachten sind die meisten Läden geschlossen und die Leute haben Urlaub. Besonders für jene, die finanziell sehr eingeschränkt sind, ist es ein hilfreicher Bonus, der für ein leckeres Mal am Weihnachtsabend sorgen kann.

Siehe auch:  Was ist Mobbing? Eine umfassende Definition

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Weihnachtsgeld nicht bedeutet, dass man die normalen Arbeitsstunden bezahlt bekommt, obwohl man nicht am arbeiten ist. Es handelt sich beim Weihnachtsgeld um einen festgelegten, oftmals auch regelmäßig bezahlten Betrag, der überwiesen wird. Das Weihnachtsgeld selbst hat keinen Einfluss auf das monatliche Gehalt, sondern es handelt sich um einen Bonus.

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein, es ist nicht verpflichtend für den Arbeitsgeber Weihnachtsgeld auszuzahlen. Wenn man sich also auf Jobsuche befindet und ein Weihnachtsgeld bekommen möchte, sollte man gezielt danach fragen. Verpflichtend ist es für den Arbeitgeber allerdings nicht, sondern lediglich eine Attraktion für potentielle Arbeitnehmer. Besonders in größeren Betrieben ist die Chance allgemein höher, dass man Weihnachtsgeld bekommt, da hier das Kapital meist höher ist als bei kleinen Betrieben. Für Sie als Interessenten ist es zu empfehlen freundlich nachzufragen, sollte der potentielle Arbeitgeber es nicht von allein vorschlagen.

Weihnachtsgeld bei Kündigung? Wie läuft es hier ab?

Doch was passiert eigentlich mit dem Weihnachtsgeld bei Kündigung? Nicht immer wird das Weihnachtsgeld direkt zu den Ferien ausgezahlt, sondern dies erfolgt manchmal auch später. Wenn man allerdings vor der Auszahlung gekündigt hat, hat man dann noch Anspruch? Gesetzlich ist festgelegt, dass alle die vor dem 31. 12. eines Jahres kündigen noch einen anteiligen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben und bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer kommt vielleicht auch eine Abfindung ins Spiel.

Siehe auch:  Betriebsbedingte Kündigung: Ursachen, Folgen und Schutzmaßnahmen

Eine spezielle Regelung gibt es in dem Fall, dass das Weihnachtsgeld bei Kündigung mehr als das monatliche Gehalt beträgt. Ist dies bei Ihnen der Fall, dann haben Sie bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Zeit diesen Betrag zurückzuzahlen.

Allgemeine Regeln beim Weihnachtsgeld

Auch wenn der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist Weihnachtsgeld in seiner Firma auszuzahlen, gibt es doch einen Fall, in dem Sie es einfordern können. Wenn alle oder ein Großteil Ihrer Kollegen Weihnachtsgeld bekommen, dann haben Sie auch Anspruch darauf. In früheren Zeiten war es oft der Fall, dass beispielsweise Frauen in Firmen kein Weihnachtsgeld erhielten, während Männer es taten. Suchen Sie in diesem Fall schnell das Gespräch mit Ihrem Chef, damit sich hier eine Lösung finden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch streichen kann, solange es nicht im Vertrag explizit festgehalten wurde.

Siehe auch:  Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen Bedeutung
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