Wer erfolgreich durch den deutschen Arbeitsmarkt navigieren möchte, muss professionell auftreten und benötigt einen guten Lebenslauf. Allerdings spielen neben der Selbstvermarktung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle beim Bewerbungs- und Einstellungsprozess. Bewerber sollten sich daher frühzeitig mit ihren Rechten sowie möglichen rechtlichen Fallstricken auseinandersetzen. Rechtssicherheit im Bewerbungsprozess und im späteren Arbeitsverhältnis ist wichtig, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen großen Einfluss auf Probezeiten, Nebentätigkeiten sowie Kündigungsfristen haben. Bei Unklarheiten sollte ein kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Die Bewerbungsphase: Was Arbeitgeber dürfen und was nicht
Unternehmen sind bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorgaben der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Dementsprechend müssen Arbeitgeber Bewerber über die Datenverarbeitung und Rechte in Kenntnis setzen. Zusätzlich dazu dürfen Arbeitgeber nur Daten erheben, die der Entscheidungsfindung zur Einstellung des Bewerbers dienen. Zu diesen Daten zählen unter anderem:
- Name
- Adresse
- Schulische sowie fachliche Qualifikationen
- Beruflicher Werdegang
Nicht erfragen dürfen Arbeitgeber Daten, die nicht für den Bewerbungsprozess und die Bewertung des Kandidaten relevant sind. Hierzu zählen neben gesundheitlichen Daten auch Angaben zum Familienstand und Freizeitaktivitäten. Auch die Zugehörigkeit zu Parteien oder Gewerkschaften dürfen Arbeitgeber nicht abfragen. Grund hierfür ist, dass diese Informationen nicht für die Einstellungsentscheidung erforderlich sind. Bewerber haben ein Auskunftsrecht. Das bedeutet, dass sie von einem Unternehmen Auskunft bezüglich der über sie gespeicherten Daten verlangen können. Sie haben zudem ein Recht auf Löschung der Daten, sofern Unternehmen nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Das Diskriminierungsverbot (AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) soll dafür sorgen, dass Bewerber nicht aufgrund bestimmter Kriterien ausgeschlossen werden. Zu diesen zählen:
- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- Religion
- Behinderung
Sollte es zu einer Diskriminierung im Bewerbungsgespräch kommen, sollte zunächst einmal eine schriftliche Beschwerde beim Arbeitgeber eingereicht werden. Falls der Arbeitgeber nicht darauf reagiert, sollten innerhalb von 3 Monaten nach der schriftlichen Beschwerde rechtliche Schritte eingeleitet werden. Grundsätzlich gilt, dass Bewerber wahrheitsgemäße Angaben im Bewerbungsprozess machen müssen. Falsche Angaben gelten als Betrug und können strafrechtlich belangt werden. Das gilt allerdings nur für zulässige Fragen. Bei unzulässigen Fragen sind Lügen erlaubt. Wenn Fragen für die Einstellung nicht relevant sind und die Privatsphäre des Bewerbers verletzen, müssen diese nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hierzu zählen unter anderem Fragen zu politischen Ansichten oder religiösen Überzeugungen. Bevor Sie sich mit den rechtlichen Details befassen, stellen Sie sicher, dass Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugen. Ein professioneller Lebenslauf ist der erste Schritt, um potenzielle Arbeitgeber zu beeindrucken. Hier kann Ihnen Enhancv eine wertvolle Unterstützung bieten.
Das müssen Bewerber über Vorstellungsgespräch und Assessment Center wissen
Es gibt einige Themen, die Arbeitgeber im Rahmen von Vorstellungsgesprächen erfragen, obwohl sie es eigentlich nicht dürfen. Hierzu zählen Fragen zu Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Krankheiten sowie Vorstrafen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Vorstrafe für den jeweiligen Arbeitsplatz relevant ist. Einen Taxifahrer darf der Arbeitgeber dementsprechend nach Verkehrsdelikten fragen. Die Durchführung von psychologischen Tests ist nur erlaubt, wenn der Bewerber einwilligt und ein Bezug zur auszuübenden Tätigkeit besteht. Wenn das Unternehmen den Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat, muss es die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch übernehmen.
Die Grundlagen des Arbeitsvertrags verstehen
Ein Arbeitsvertrag setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Vergütung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Probezeit
- Kündigungsfrist
Um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich, wenn das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Datum endet oder bei Erreichen eines fest definierten Ziels. Eine Befristung ist zulässig, wenn ein Sachgrund vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich auch bei befristeten Verträgen möglich.
Wann Bewerber einen Anwalt einschalten sollten
Bewerber sollten einen Anwalt einschalten, wenn der Arbeitsvertrag unfaire Klauseln enthält oder Punkte unklar sind. Auch bei Diskriminierungen im Bewerbungsprozess, bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis sowie vor und bei einer Kündigung macht das Einschalten eines Anwalts Sinn.