Recht im Blick
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22. September 2026
Personalratswahl: Kein Schutz als Vorfeldinitiator nach § 15 KSchG
Wer eine Personalratswahl vorbereiten möchte, kann sich als sogenannter Vorfeldinitiator nicht auf den besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Absatz 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen. Das ist die zentrale Aussage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seinem Urteil vom 7. Mai 2026, Aktenzeichen 2 AZR 191/25.
Einordnung lesenChronik
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Stand: 23. September 2026
Erzieher-Eingruppierung: Wann erhöhter Förderbedarf zählt
Wann rechtfertigt die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b statt S 8a TVöD/VKA? Damit befasst sich der übermittelte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2026 mit dem Aktenzeichen 4 ABR 42/25. Im Mittelpunkt stehen die tarifliche Bedeutung des Förderbedarfs und die gerichtliche Prüfung eines Widerspruchs des Betriebsrats.
Unternehmensverschmelzung: Folgen für laufende Gerichtsverfahren
Eine Verschmelzung von Unternehmen kann nicht nur arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen, sondern auch Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren haben. Mit diesem Themenkreis befasst sich die unter dem Aktenzeichen 6 AZR 38/26 veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Als weitere Stichworte nennt die Quelle einen gesetzlichen Parteiwechsel und einen Sozialtarifvertrag. Nach den vorliegenden
Abfindung aus Sozialtarifvertrag: Anrechnung von Leiharbeitszeiten
Welche Beschäftigungszeiten zählen bei einer Abfindung aus einem Sozialtarifvertrag? Der vorliegende Auszug einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Aktenzeichen 6 AZR 34/26 betrifft eine Arbeitnehmerin, die über mehrere Jahre in derselben Werkslogistik tätig war – allerdings in unterschiedlichen rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen. Nach den Quelldaten handelt es sich um ein Urteil vom
Betriebsrente: Berechnung von Rentenansprüchen bei Systemwechsel
Beim Wechsel eines betrieblichen Versorgungssystems können Fragen entstehen, wie bereits erworbene Rentenansprüche zu berechnen sind. Im Verfahren 3 AZR 140/25 ging es darum, ob für die letzten drei Monate vor einer solchen Umstellung ein zusätzlicher Rentenbaustein anzusetzen war. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers mit Urteil vom 12. Mai 2026 zurück. Der Kläger muss die Kosten des
Arbeitszeit: Vergütung unbezahlter Mehrarbeit durch Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung sah vor, dass Beschäftigte wöchentlich durchschnittlich 38,5 Stunden arbeiten, aber nur 37 Stunden bezahlt bekommen. Ein Produktionsmitarbeiter verlangte deshalb nachträglich Vergütung. Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) scheiterte die Arbeitgeberin mit ihrer Revision allerdings bereits an den Anforderungen an deren Begründung. Das geht aus dem vorliegenden Entscheidungsauszug
Anforderungen an Revisionsbegründung im Arbeitsrecht: BAG verwirft Revision
Eine zugelassene Revision führt nicht automatisch dazu, dass das Bundesarbeitsgericht einen Rechtsstreit inhaltlich überprüft. Das zeigt das Urteil vom 21. April 2026 mit dem Aktenzeichen 1 AZR 45/25. Das Gericht verwarf die Revision eines Unternehmens als unzulässig, weil ihre Begründung den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Die Arbeitgeberin muss die Kosten des Revisionsverfahrens tragen. A
Online-Kündigung: Keine Alternativen auf Bestätigungsseite
Wer einen Fitnessstudiovertrag online kündigen möchte, soll auf der dafür vorgesehenen Bestätigungsseite nicht mit Alternativen zur Vertragsbeendigung angesprochen werden. Das ist die Kernaussage eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2026, über das die vorliegende Pressemitteilung berichtet (Az. I ZR 200/25). Im Mittelpunkt stand ein Hinweis auf eine beitragsfreie Vertragspause.
Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit
Wer Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilt, kann bereits vor jedem einzelnen Abschnitt besonders vor einer Kündigung geschützt sein. Nach der vorliegenden Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts gilt das auch dann, wenn sämtliche Zeiträume gemeinsam in einem einzigen Schreiben verlangt wurden.
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Bewerbung ablehnen, weil die betreffende Person keiner Kirche angehört? Nach der vorliegenden Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche Anforderung zulässig sein. Entscheidend sind jedoch die konkrete Tätigkeit und die Umstände ihrer Ausübung. Eine allgemeine Erlaubnis, sämtliche Stellen an eine Kirchenmitgliedschaft zu knüpfen, folgt daraus nicht. I
Besuch von Richterinnen und Richtern des Landesarbeitsgerichtsbezirks Berlin-Brandenburg im Bundesarbeitsgericht
Richterinnen und Richter aus dem Landesarbeitsgerichtsbezirk Berlin-Brandenburg haben am 28. April 2026 das Bundesarbeitsgericht besucht. Nach dessen Pressemitteilung vom 29. April 2026 nahmen die Präsidentin und der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sowie fast 40 Richterinnen und Richter aus dem Gerichtsbezirk teil. Auf dem Programm standen der Besuch von Sitzungen des Fünften
Wirksamkeit einer Freistellungsklausel - Widerruf der Dienstwagennutzung
Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses einseitig freistellen darf. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2026. Im Mittelpunkt stehen eine vorformulierte Freistellungsklausel und die daran anknüpfende Rückgabe eines auch privat nutzbaren Dienstwagens.
Herr Prof. Dr. Heinrich Kiel neuer Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
Prof. Dr. Heinrich Kiel ist zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt worden. Das teilte das Gericht in seiner Pressemitteilung Nr. 10/26 vom 3. März 2026 mit. Die Ernennung erfolgte durch den Bundespräsidenten. Staatssekretärin Leonie Gebers übergab Kiel die Ernennungsurkunde am 27. Februar 2026 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mitglieder der Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft zu Gast beim Bundesarbeitsgericht
Am 25. Februar 2026 haben sich Mitglieder der Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft mit Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts zu einem Fachgespräch getroffen. Nach der Pressemitteilung des Gerichts findet dieser Austausch regelmäßig im Abstand von zwei Jahren statt. Gastgeber des diesjährigen Treffens war das Bundesarbeitsgericht.
Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch?
Ein religiöses Kopftuch steht einer Tätigkeit in der Passagier- und Gepäckkontrolle am Flughafen grundsätzlich nicht entgegen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2026. Im entschiedenen Fall blieb die Revision eines Unternehmens erfolglos, das eine Bewerberin für eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin abgelehnt hatte.
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betrieb(steil)
Auch bei appgesteuerter Lieferarbeit richtet sich die Wahl eines eigenen Betriebsrats nach der betrieblichen Organisation. Ein örtlich abgegrenztes Liefergebiet genügt dafür nicht automatisch. Das verdeutlichen drei Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2026 zur Anfechtung von Betriebsratswahlen bei einer Anbieterin plattformbasierter Bestell- und Lieferdienste für Speisen.
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