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Anwalt-Seiten.de > Blog > Beruf > Arbeitsrecht > Kündigung während Krankheit: Wann zum Arbeitsamt?
Arbeitsrecht

Kündigung während Krankheit: Wann zum Arbeitsamt?

Anwalt-Seiten 13. Januar 2023
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Kündigung während Krankheit: Wann zum Arbeitsamt?
Kündigung während Krankheit: Wann zum Arbeitsamt?
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Gekündigt werden kann man auch während einer Krankheit. Und wie sollte man dann vorgehen? Wie ist das mit dem Arbeitsamt und den Ansprüchen?

Inhaltsverzeichnis
So schnell wie möglichGrund der KündigungSich notfalls noch weitere Hilfe holenGespräche und Ehrlichkeit sind TrumpfFazit

So schnell wie möglich

Manche Arbeitgeber kündigen während einer Krankheit und manchmal auch wegen einer Krankheit und man vielleicht länger ausfällt. Und dann sollte man so schnell wie möglich mit dem Amt in Kontakt treten. Die können sehen, was man für Ansprüche hat, eine neue Arbeit vermitteln und auch sonst Dinge klären. Auf keinen Fall sollte man es schleifen lassen und denken, dass es sich von ganz alleine erledigt.

Das Arbeitsamt kann auch dabei helfen, Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber zu klären und endgültig klare Verhältnisse zu schaffen.

Grund der Kündigung

Es hängt auch ein wenig davon ab, warum man gekündigt wurde, auch wegen Abfindung und so weiter. Aber zum Amt sollte man in jedem Falle, damit die Bescheid wissen und man finanziell nicht ins Bodenlose fällt.

Siehe auch:  Sozialversicherungspflicht auch während der Freistellung

Wenn man während einer Krankheit gekündigt wurde, kann man auch bestimmen lassen, ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt war, denn das Kündigungsschutzrecht in Deutschland ist sehr stark und schützt normalerweise davor, einfach so – zum Beispiel weil man krank ist – gekündigt zu werden und durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt zu werden.

Sich notfalls noch weitere Hilfe holen

Man sollte nie zu stolz sein, Hilfe zu holen, nach Hilfe zu fragen und angebotene Hilfe auch anzunehmen. Freunde, Familie, Anwälte und eben auch das Arbeitsamt können helfen. Auch dabei, keine Zeit zu verlieren. Wenn man eine Krankheit hat, kann es schon vorkommen, dass man so schon alle Hände voll mit sich selbst zu tun hat und nicht mehr an organisatorische Dinge denken kann. Dann holt man sich eben Menschen, die einen dabei entlasten können, damit alles seinen geregelten Gang geht.

Ein Anwalt kann dabei helfen, eine Klage gegen den Arbeitgeber anzustrengen und Freunde können moralische und auch organisatorische Stütze sein. Wenn man dabei hilft, dann kann es sein, dass man sich sehr viel Ärger erspart.

Siehe auch:  Homeoffice & Arbeitsschutz: Gilt Ergonomie auch zu Hause?

Gespräche und Ehrlichkeit sind Trumpf

Dinge muss man klären. Und dafür muss man Gespräche führen. Man spricht mit Menschen und sieht, wie sie reagieren und sie sehen, wie es einem mit Dingen geht und können dann besser die eigene Situation einschätzen. Entsprechend gut austariert kann die Hilfe sein, können die Möglichkeiten sein, mit denen Menschen einem helfen können.

Auf jeden Fall sollte man sich nicht schämen, sondern ehrlich sein, besonders beim Amt, denn diese wissen es zu schätzen, wenn man kooperativ ist und Dinge erklärt und auch ehrlich mit ihnen ist. Niemand will gerne übers Ohr gehauen werden, auch Behördenmitarbeiter nicht und tut man das nicht, dann sind sie sehr zuvorkommend. Hier ist also die richtige Anlaufstelle.

Fazit

Wird man wegen Krankheit gekündigt, ist das noch lange nicht das Ende der sprichwörtlichen Fahnenstange. Man kann noch viele Dinge tun, Dinge mit dem Arbeitgeber klären, notfalls eine Klage einreichen und so weiter. Aber es ist wichtig, nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Man muss rausgehen, muss sich Hilfe holen und die Dinge seinen Lauf nehmen lassen.

Siehe auch:  Gründung eines Gewerbes – Diese Stolperfallen gilt es zu vermeiden
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