Kurz zusammengefasst: Die Privatinsolvenz in Irland (auch „Irland-Insolvenz”) ist für viele Überschuldete der zügigste und rechtssicherste Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang. Sie ist dabei ca. 80 % schneller und unkomplizierter als ein Verfahren in Deutschland oder Österreich.
Warum man das deutsche/österreichische Verfahren vermeiden sollte.
Die Privatinsolvenz in Deutschland zählt zu den strengeren und langwierigeren Verfahren in der EU. Selbst bei einem guten Verlauf ist mit einer Wohlverhaltensperiode von mindestens 36 Monaten zu rechnen.
Vor- und Nachlauf (z. B. gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch, Versagungsanträge von Gläubigern) verlängern die Gesamtdauer in der Praxis häufig.
Währenddessen gelten enge Pfändungsfreigrenzen und die finanzielle Handlungsfreiheit bleibt eingeschränkt. Die öffentliche Bekanntmachung führt nicht selten zu Stigmatisierung, was spürbare Folgen für die Bonität, die Geschäftstätigkeit und die Wohnungssuche haben kann.
Gleichzeitig können bereits kleine formale Fehler in der Wohlverhaltensphase erhebliche Risiken bis hin zur Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen.
Die europäische Alternative: Insolvenz in Irland
Die EU-Rechtsordnung erlaubt es Bürgerinnen und Bürgern der EU, Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat rechtskonform zu durchlaufen. Ein dort ergangener Beschluss muss in den übrigen Mitgliedstaaten grundsätzlich anerkannt werden (EuGH). Nach Erteilung der Restschuldbefreiung sind Zwangsvollstreckungen unzulässig und Auskunfteien wie die SCHUFA müssen negative Einträge innerhalb von sechs Monaten nach der Entschuldung entfernen.
Für die meisten Betroffenen ist die Privatinsolvenz in Irland somit eine unschlagbare Alternative zum deutschen oder österreichischen Verfahren.
Warum Irland? Die Kernvorteile der „Irland-Insolvenz“
Die Irland-Insolvenz kombiniert eine kurze Dauer, höhere pfändungsfreie Freibeträge und eine hohe Planbarkeit.
– Wohlverhaltensphase nur 12 Monate
Die gesetzlich garantierte Dauer von nur 12 Monaten ermöglicht eine realistische Planung und beschleunigt den Neustart.
- Höhere, realistischere Freibeträge
In Irland bleibt Betroffenen während der Wohlverhaltensphase wesentlich mehr zum Leben (u. a. abhängig von Miete/Wohnkosten). Das schafft Alltagstauglichkeit statt Dauer-Notmodus.
- Diskret und weniger stigmatisierend
Das Verfahren läuft in Irland und nicht in der deutschen Öffentlichkeit.
- Kein SCHUFA-Regime vor Ort
Eine unternehmerische Tätigkeit lässt sich häufig fortführen, ohne die in Deutschland typischen „Bremsen“.
- Weniger Angriffsfläche für Gläubiger
Versagungsgründe, die in Deutschland rückwirkend geltend gemacht werden können, spielen in Irland eine geringere Rolle – das erhöht die Sicherheit und Vorhersehbarkeit.
Ergebnis: In den meisten Fällen führt die Privatinsolvenz in Irland ca. 80 % schneller und planbarer zur Restschuldbefreiung – mit mehr Lebensqualität während des Verfahrens.
Voraussetzungen: Lebensmittelpunkt (COMI )-Verlagerung nach Irland
Der Schlüssel zu einem rechtssicheren Verfahren ist die Verlagerung des Centers of Main Interests (COMI), also des Lebensmittelpunkts, nach Irland – und zwar vor dem Insolvenzantrag bei Gericht.
Je nach persönlicher Situation ist dafür eine nachweisbare Aufenthalts- und Integrationstiefe erforderlich (z. B. Mietvertrag, wirtschaftliche Beziehungen, Alltag in Irland).
Sie müssen diesen Lebensmittelpunkt in Irland mindestens ca. 6 Monate nachweisen und staatlich zertifizieren lassen. Zertifizierte Gutachter dafür hat beispielsweise die Kanzlei Dr.Wagner& Partner.
Welche Nachweise im Einzelfall genügen, wird individuell geplant und dokumentiert, damit die Anerkennung in Deutschland/Österreich rechtssicher erfolgt.
Was die Privatinsolvenz in Irland besonders planbar macht:
- Automatische Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
Bei regelkonformem Verlauf wird die Restschuldbefreiung ohne zusätzliche Hürden erteilt, wodurch sich die Verfahrensrisiken reduzieren.
- Klare finanzielle Leitplanken
Die höheren Freibeträge mindern den psychischen Druck und erhalten Würde und Lebensstandard.
- Rechtssichere EU-Anerkennung
Nach Abschluss des Verfahrens sind Vollstreckungen in Deutschland/Österreich unzulässig und SCHUFA-Einträge werden innerhalb von sechs Monaten gelöscht.
Hinweis: Auch komplexe Ausgangslagen (z. B. steuerliche Themen) lassen sich im irischen System häufig lösungsorientiert bearbeiten. Ob und wie dies im konkreten Fall möglich ist, klären wir vorab im Rahmen einer individuellen Prüfung.
Typischer Fahrplan – so gehen Sie vor
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Kurze Bestandsaufnahme Ihrer Schuldenstruktur, Ziele und Machbarkeit der Privatinsolvenz in Irland.
- COMI-Planung und Belegstrategie
Saubere Umzugs- und Integrationsplanung (Wohnsitz, Verträge, Alltagsbezüge) plus Dokumentation für die spätere Anerkennung.
- Anmeldung und Verfahren in Irland
Einreichung der Unterlagen und Start der 12-monatigen Wohlverhaltensphase mit viel grßzügigeren unpfändbaren Freibeträgen für das Einkommen.
- Restschuldbefreiung und EU-Anerkennung
Nach 12 Monaten: Entschuldung und anschließende Löschung negativer Auskünfte (z. B. SCHUFA) binnen sechs Monaten.
- Neustart
Tragfähige Bonität aufbauen und eine wirtschaftliche Perspektive ohne Altlasten umsetzen.
Professionelle Begleitung statt Risiko.
Die Irland-Insolvenz ist rechtlich anspruchsvoll – entscheidend sind ein korrekter COMI, vollständige Unterlagen und eine saubere Verfahrensführung. Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner ist ein zertifizierter Berater mit über 15 Jahren Erfahrung in der Begleitung von hunderten Verfahren in England und Irland. In Dublin arbeitet sie mit führenden irischen Insolvenzanwälten zusammen.
Die Erfolgsquote liegt bei etwa 97 %. Wichtig ist stets die professionelle Durchführung im Einzelfall gemäß den Statuten der Irish Law Society. (Vermeiden Sie unbedingt unseriöse Berater)
Fazit: In zwölf Monaten schuldenfrei – realistisch und rechtssicher!
Die Privatinsolvenz in Irland bietet überschuldeten Personen die besten Chancen: kurze Dauer, höhere Freibeträge, diskrete Durchführung und hohe Planbarkeit. Wer das Verfahren sorgfältig vorbereitet und den COMI tragfähig verlagert, erreicht in der Regel nach 12 Monaten die Restschuldbefreiung mit EU-weiter Anerkennung, die seit Jahren von höchsten Gerichten bestätigt wurde.
Nächster Schritt: Vereinbaren Sie eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. Die Kanzlei Dr. Wagner & Partner (https://www.kanzlei-drwagner.com) prüft kostenlos Ihre Ausgangslage, skizziert den maßgeschneiderten Weg zur Irland-Insolvenz und begleitet Sie rechtssicher bis zur Entschuldung.
Sehen Sie sich dazu auch das entsprechende Video an: https://vimeo.com/901130379
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